Guten Tag,
Hallo,
wenn jemand seit 2001 in D keine Rentenversicherung einzahlt,
aber fuer 1 Jahr in die griechische Sozialversicherung und
seit 2002 in England lebt und arbeitet, hat dieser dann in D
Rentenanspruch? Oder waere es besser jetzt zurueck nach D zu
ziehen, um dort die letzten 10 - 15 arbeiten?
Bis 2001 wurden aber Rentenversicherungsbeiträge in Deutschland entrichtet? Davon gehe ich nun bei den weiteren Ausführungen mal aus.
Wird die Zeit im europaeischem Ausland in der deutschen
Rentenversicherung anerkannt?
Jein. 
Es sieht so aus, dass die Zeiten in Griechenland und England nur für die Erfüllung bestimmter versicherungsrechtlicher Voraussetzungen berücksichtigt werden. Rentensteigernd wirken sich diese grundsätzlich nicht aus; sie dienen aber als „Lückenfüller“. Entschädigt werden die Beiträge aus der deutschen Rentenversicherung aber nicht.
Es läuft vielmehr so, dass der griechische Rentenversicherungsträger eine Rente aus den griechischen Zeiten, der englische Versicherungsträger eine Rente aus den englischen Zeiten und der deutsche Rentenversicherungsträger eine Rente aus den deutschen Zeiten zahlt, wenn ein Rentenanspruch nach den jeweiligen Rechtsvorschriften besteht. Für die Erfüllung der jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen - in Deutschland z.B. mindestens fünf Jahre mit Pflichtbeitragszeiten für eine Regelaltersrente mit 67 Jahren - werden aber die Zeiten in Griechenland und England berücksichtigt. Ein Beispiel zur Verdeutlichung:
Pflichtbeiträge in Deutschland: 50 Monate
Pflichtbeiträge in England: 84 Monate
Pflichtbeiträge in Griechenland: 12 Monate
Ein Anspruch auf Regelaltersrente in Deutschland besteht, da insgesamt 146 Monate berücksichtigt werden. Berechnet wird die Rente aber nur aus den deutschen Zeiten.
Es müssen aber Pflichtbeitragszeiten in Deutschland vorliegen!
Für eine Rente aus Griechenland müssen die dortigen Vorschriften, für eine Rente aus England wiederum die englischen Vorschriften erfüllt sein. Es kann also z.B. sein, dass man eine Rente aus England und Deutschland bekommt, aus Griechenland aber nicht, da die dortigen Voraussetzungen für einen Rentenanspruch auch unter Berücksichtigung der englischen und deutschen Zeiten nicht erfüllt sind.
Dies in aller Kürze, das gesamte Thema ist etwas komplexer, z.B. wenn in einem Land weniger als 12 Monate mit Pflichtbeitragszeiten liegen.
Sollten noch Fragen sein, bitte einfach „nachlegen“.
Meine Empfehlung: Einfach mal eine Rentenauskunft in Deutschland, eine in Griechenland und eine in England beantragen.
Gruß,
Robert