Habe ich vorfahrt oder der Farradfahrer?

Hallo erstmal :smile:
Ich wollte die Tage auf keiner Kreuzung links abbiegen.
Beim links abbiegen kam ein Farradfahrer über den Fußgängerüberweg gefahren wo ich eingebogen bin. Ich hab ihn einfach nicht gesehen er ist mir genau in die mitte der Beifahrertür gefahren. Jetzt meine Frage, bin ich Schuld? Weil er ist ja mit dem Farrad über ein Fußgängerüberweg gefahren.

hallo erst mal,
meiner Meinung nach hat der Radfahrer eine Teilschuld genaueres kann Dir aber ein Rechtsanwalt sagen.
Auf Deinen Schaden wirst Du jedenfals sitzen bleiben.
gruß
Joachim

Hallo,

liebe wenn Sie beim ADAC Mitglied sind, Ihre Kostenlosen Rechtsberatung im Verkehrsrecht in Anspruch nehmen und lassen Sie über einen RA beraten.
Mfg

www.derbyline.de

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Hallo,
Frage: wie war der Fußgängerüberweg gekennzeichnet? Mit einer Fußgänger- oder einer kombinierten Ampel für Fußgänger und Fahrradfahrer und/oder einem Zebrastreifen oder nur Markierungslinien oder gar nicht gekennzeichnet? War ein separater Radweg vorhanden, oder war der Bürgersteig für Fußgänger und Radfahrer geteilt ausgeschildert? Wenn nicht, hat der Fahrradfahrer verbotswidrig vorher den Bürgersteig zum Fahren benutzt oder die Fahrbahn der Straße?
Erst bei klarer Lage kann die Schuldfrage beantwortet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Der Name „Fußgängerüberweg“ sagt doch schon alles.Ein Radfahrer hat dort keine Vorfahrt.Er muß absteigen und schieben und ist dann ein „Fußgänger“.

Hallo,

ich weiß es nicht und sicher kann Dir das nur der RA oder Richter sagen und nicht selbsternannte Experten.

Hallo,

das sind unterschiedliche Vergehen. Du bist schuld, denn der Fahrradfahrer hätte ja auch ein Fußgänger sein können etc… nur weil er da nicht fahren darf, heißt das nicht, dass du da nichts zu erwarten hast… Dass er da nicht fahren darf, stimmt natürlich, das kostet ihn dann im Zweifelsfall 15 EUR oder so.

Gruß,
Tim