Sorry, hier kann ich nicht weiterhelfen. Deine Rechnung geht wohl nicht ganz auf.
Nach Angabe hast du: Laut Vertrag eine 6 Tage Woche mit 40 Stunden. = 6,7 Stunden
ro Arbeitstag
Grundregel (§ 3 I BUrlG): Der Urlaub beträgt grundsätzlich 24 Werktage jährlich.
Werktage (§ 3 II BUrlG): alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind, also auch der Samstag.
jährlich: Kalenderjahr (1. Januar - 31. Dezember)
Diese Grundregel gilt nur dann, wenn nicht eine der folgenden Situationen eingreift:
Die 24 Werktage / Jahr beziehen sich auf Arbeitsverhältnisse mit einer 6-Tage-Woche (Montag - Samstag).
24 Werktage sind hier 4 Wochen (4 x 6 Tage).
Die tägliche Arbeitszeit spielt dagegen für die Anzahl der Urlaubstage keine Rolle.
Wer z.B. nur jeweils 4 Stunden pro Tag arbeitet, der hat denselben Urlaubsanspruch
wie ein Arbeitnehmer, der 8 Stunden täglich arbeitet.
Wirst du Sa/So evtl. wie ein Teilzeitarbeitnehmer berechnet so ist in diesem Fall der Urlaubstag auch nur 4Stunden „wert“. Arbeitest du als „Teilzeitarbeitnehmer“ unterschiedlich lang, musst du zunächst ausrechnen, wie viele Tage du durchschnittlich wie lange im Betrieb bist und anschließend deinen Urlaubsanspruch berechnen. Lies dir deinen Arbeitsvertrag genau durch. Deine Interpretation:„Das heißt entweder einen „Wochentag =Urlaubstag“ frei und dafür am Wochenende arbeiten-(Richtig)- oder Jeden Wochentag arbeiten und am Wochenende frei haben“-Geht nicht –Vertrag–. Oder hast du evtl. eine „Sechs zu vier“-Regelung, dann arbeitet man in der einen Woche sechs Tage und in der nächsten Woche vier.
Lies deinen Arbeitsvertrag
Ansonsten: Fragestellung fiktiv stellen
All the Best