Habe ich zuwenig Urlaubsanspruch als azubi?

Hallo zusammen,
Ich habe seit kurzem eine Ausbildung in einem Fitnessstudio angefangen. Dieses hat 7 Tage die Woche geöffnet.
Laut Vertrag habe ich eine 6 Tage Woche mit 40 Stunden.
Arbeitszeiten sind in der Woche (von MO-FR) 8 stunden pro tag und an Sa und So jeweils 4 stunden. Das heißt entweder einen Wochentag frei und dafür am Wochenende arbeiten oder Jeden Wochentag arbeiten und am Wochenende frei haben.

Wenn ich jetzt Urlaub nehmen will zieht mir mein chef immer 6 Tage die Woche ab. Auch wenn ich eigentlich laut Dienstplan das Wochenende frei gehabt hätte. Bei nur 24 Urlaubstagen ist der Urlaub dadurch sehr schnell verbraucht.
Ist das Rechtens oder hab ich anspruch auf mehr Urlaub?

Sorry, hier kann ich nicht weiterhelfen. Deine Rechnung geht wohl nicht ganz auf.
Nach Angabe hast du: Laut Vertrag eine 6 Tage Woche mit 40 Stunden. = 6,7 Stunden :stuck_out_tongue:ro Arbeitstag

Grundregel (§ 3 I BUrlG): Der Urlaub beträgt grundsätzlich 24 Werktage jährlich.

Werktage (§ 3 II BUrlG): alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind, also auch der Samstag.

jährlich: Kalenderjahr (1. Januar - 31. Dezember)
Diese Grundregel gilt nur dann, wenn nicht eine der folgenden Situationen eingreift:
Die 24 Werktage / Jahr beziehen sich auf Arbeitsverhältnisse mit einer 6-Tage-Woche (Montag - Samstag).
24 Werktage sind hier 4 Wochen (4 x 6 Tage).
Die tägliche Arbeitszeit spielt dagegen für die Anzahl der Urlaubstage keine Rolle.
Wer z.B. nur jeweils 4 Stunden pro Tag arbeitet, der hat denselben Urlaubsanspruch
wie ein Arbeitnehmer, der 8 Stunden täglich arbeitet.
Wirst du Sa/So evtl. wie ein Teilzeitarbeitnehmer berechnet so ist in diesem Fall der Urlaubstag auch nur 4Stunden „wert“. Arbeitest du als „Teilzeitarbeitnehmer“ unterschiedlich lang, musst du zunächst ausrechnen, wie viele Tage du durchschnittlich wie lange im Betrieb bist und anschließend deinen Urlaubsanspruch berechnen. Lies dir deinen Arbeitsvertrag genau durch. Deine Interpretation:„Das heißt entweder einen „Wochentag =Urlaubstag“ frei und dafür am Wochenende arbeiten-(Richtig)- oder Jeden Wochentag arbeiten und am Wochenende frei haben“-Geht nicht –Vertrag–. Oder hast du evtl. eine „Sechs zu vier“-Regelung, dann arbeitet man in der einen Woche sechs Tage und in der nächsten Woche vier.
Lies deinen Arbeitsvertrag
Ansonsten: Fragestellung fiktiv stellen
All the Best

Frag bei deiner zuständigen Gewerkschaft nach.

Hallo,

das kann ich leider nicht eindeutig beantworten.

Am besten bei der IHK, bei der der Ausbildungsvertrag geführt wird, nachfragen.

Vielleicht hilft auch dieser Link:

http://www2.dgb-jugend.de/ausbildung/online-beratung…

Gruß

RHW

Hallo,

da musst Du mal in Deinem Ausbildungsvertrag nachlesen, ob Dein Urlaubsanspruch in Arbeitstage oder
in Werktagen angegeben wurde. Bei Werktagen ist das üblich, dass der Samstag mitgezählt wird. Ob Du da arbeitest oder nicht spielt dabei keine Rolle. Der Samstag ist ein ganz normaler Werktag.
Bei Arbeitstagen gilt das nicht. Arbeitstage sind von Mo. - Fr.
Schöne Grüße

Das ist rechtlich ok, denn der Mindesturlaubsanspruch beträgt 24 Werktage. Dazu gehört auch der Samstag.