Habe im Mai dieses Jahres einen Zimmerer mit

… dem Bau eines Carpostes beauftragt. Ewige Zeit bis august hörte man nichts mehr vom Zimmerer. Dann endlich im August fing er mit den Fundamenten für das Carport an. Aber nach dem Fundamenten, kamm er nicht mehr und ist telefonisch nicht mehr erreichbar. Drückt mich weg.Auch Briefe an Ihm bleiben unbeantwortet. Darf ich Ihm den Auftrag jetzt entziehen, oder kann er mich verklagen.

Hallo,
ich weiss es zwar nicht genau, aber von meinem persönlichen Rechtsempfinden glaube ich, das Du alles Recht dieser Welt hast ihm den Auftrag zu entziehen. Kommt natürlich noch drauf an ob und was ihr schriftlich vereinbart habt. Wenn Dir Nachteile entstanden sind würde ich Schadenersatzklage einreichen.
MfG
Jan

Hallo

Ich würde dem Handwerker eine Frist von 14 Tagen setzten um die Arbeiten wieder aufnehnen zu lassen, mit dem Hinweis das die arbeiten sonst neu vergeben werden und von ihrer Seite der Auftrag damit als entzogen gilt. Dieses als Einschreiben
mit Rückschein verschick

Gruß Dennis .

Hallo Kathrin109

Kommt auf den Vertrag an. Hat er einen Termin zur Fertigstellung, so kannst du ihn sofort kundigen, wenn dieser erreicht ist oder eine Summe in Abzug bringen.
Wie gesagt, kommt auf das Kleingedruckte an.
Ist es ein normaler Auftrag ohne Termin, kannst du nach allem auflösen und das Fundament bezahlen, dazu wuerde ich eine andere Firma anrufen und nachfragen, was es wert ist und wie du dich am besten verhaelst.
Möchtest du auf der sicheren Seite sein, so sende ihm (per Einschreiben mit Rückschein ) einen Brief.
In dem du ihm die Möglichkeit zur Fertigstellung mit einem gesetztem Termin gibst. Schreib gleichzeit: „Sollten sie bis zu diesem Datum nicht fertig sein bzw. nur wieder eine Teilarbeit abliefern, sehe ich es als ihr Einverständnis, dass der Carport-Auftrag sich somit gegenseitig auflöst.“

Hallo.
Besser lassen Sie eine Garage bauen durch ein Zimmermann und Betonarbeiter !!!Fragen Sie Ihren Anwalt oder …
Gruss.

Hallo Kathrin

Tut mir Leid, das scheint mir eine Rechtsfrage zu sein. Bitte einen Rechtsanwalt fragen.

Gruß Wolfgang

hallo du kanst Polizei gehen und Anzeige machen .Nimm bitte alle papirenmit .gruss
… dem Bau eines Carpostes beauftragt. Ewige Zeit bis august
hörte man nichts mehr vom Zimmerer. Dann endlich im August
fing er mit den Fundamenten für das Carport an. Aber nach dem
Fundamenten, kamm er nicht mehr und ist telefonisch nicht mehr
erreichbar. Drückt mich weg.Auch Briefe an Ihm bleiben
unbeantwortet. Darf ich Ihm den Auftrag jetzt entziehen, oder
kann er mich verklagen.

Hallo.
Wenn sie mit ihm einen Vertag abgeschlossen haben,den Carport zu bauen,ist er verpflichtet,den Vertrag einzuhalten.Sollte er sich jetzt nicht mehr melden,dann hat er einen vertragsbruch begangen,und hat auch kein recht auf bezahlung. Sie können auch die bezahlung für die bis jetzt geleistete Arbeit zurückbehalten. Er kann sie garnicht verklagen,Wüßte auch nicht weswegen…Er hat ja den Vertrag nicht eingehalten. Sie können jetzt eine andere Firma damit beauftragen,den Carport vertig zu stellen,und die Firma auch nur für die restliche Arbeit bezahlen. Bei der anderen Firma,würde ich an ihrer stelle einen Rechtsanwalt einschalten,falls er Geld für das hergestellte Fundament haben möchte. Eher würde er von mir kein Geld bekommen. Das sind für mich Leute,die das ganze Gewerk des Handwerkes nach unten ziehen.Andere geben sich die größte Mühe,und solche Leute, machen alles kaputt.Wie gesagt, eine neue Firma beauftragen,den rest vertig zu stellen,und bei dem anderen einen anwalt einschalten.Wünsche ihnen trotzdem Ärger den sie hatten, viel Glück.

Volker

Liebe Kathrin!
Ich würde, so wie du es bereits versuchst, zumindest einmal das persönliche Gespräch anstreben. Wenn das gelingt und eine Einigung über Ablauf und Zeitplan des weiteren Baufortschrittes zu erstellen, dann sollte das in einer schriftlichen Form erfolgen.

Wenn er sich selbst nicht in der Lage sieht die Arbeit fertig zu stellen, dann könnte man dies aufgrund eines Gespräches ja dann einem alternativen Zimmerei-Betrieb übergeben. Aber es gehört zuerst geklärt, bevor einfach ein Entzug der Arbeit erfolgt, besonders wenn nichts fixes vereinbart wurde.

In einem Anbot, falls ein solches erstellt worden ist, oder zumindest in einem Auftragts-Formular, sollte diesbezüglich vielleicht schon eine Bemerkung vorhanden sein, wenn nicht, dann schade.

Ist nun aber keinerlei Kontakt zu dem Zimmerer herstellbar, dann würde ich zuerst einmal einen eingeschriebenen Brief senden. In diesem würde ich zusammenfassen, was vereinbart worden ist, was bisher geleistet worden ist und bis wann eine Fertigstellung vereinbart wurde.

Bleibt das fruchtlos, würde ich, wenn möglich über eine öffentliche gewerbliche Vertretung (z.B. Kammer etc.) oder durch einen Anwalt einen Brief senden lassen in dem diese Dinge dargestellt werden. Im Falle der Nichterfüllung wird dann mit der Androhung eines Entzuges des Auftrages vielleicht eine Reaktion bewirkt, im Idealfall eine Fertigstellung.

Jeden Schritt aber immer in schriftlicher Form und wie gesagt, Abklärung vor der gewerblichen Rechtsvertretung wäre sinnvoll.

Gutes Gelingen
lg
Walter Praher
ORIGAMI.GRAZ

Hallo

gebe ihm schriftlich eine angemessene zeit die arbeiten wieder aufzunehmen und zu beenden (2 wochen sollte reichen) und teile ihm damit auch mit das er wenn sich nichts tuhen sollte du den Auftrag anderweitig vergeben wirst. damit hast du dich dann abgesichert