wollte an ADAC überweisen, habe als Empfänger ADAc eingegeben jedoch versehentlich die Kontonr meines geschiedenen Mann angegeb,die bank hat das >Geld meinem Ex gutgeschrieben, erst jetzt habe ich es bemerkt weil ADAC mir ne Mahnung geschickt hat. Was kann ich da machen? ich dachte die Bank muß auf fehlerhafte Überweisungen hinweisen.
Hi,
ich habe mich darüber auch mal informiert, das problem ist, dass es bei überweisungen in der verantwortung des absenders liegt, dies kann nicht rückgängig gemacht werden. überweisungen werden nur rückgängig gemacht wenn die zielkontonummer nicht existiert. du kannst nur auf die kulanz deines ex setzen, dass er dir das geld zurückzahlt. wenn er das nicht macht, dann warten bis du ihm das nächste mal etwas überweisen musst und den betrag einfach abhalten.
by the way: Von was für einem Geldbetrag reden wir?
MFG
Meine Filiale wickelt im Jahr über 850.000 Überweisungen ab - im Konzern gibt´s über 300 Filialen - und jetzt verrate mir wie wir Kunden die es nicht schaffen ein paar Felder richtig auszufüllen, kontaktieren sollen?
Bisschen Selbstverantwortung…nur ein bisschen!
Zum Thema - keine Chance, da sind alle Fristen abgelaufen!
lG aus Wien
Moin,
du kannst nur auf die kulanz
deines ex setzen, dass er dir das geld zurückzahlt.
Wieso Kulanz? Auf dem Verwendungszweck steht bestimmt eine Rechnungsnummer oder sowas. Damit ist für ihn klar, dass das Geld nicht für ihn bestimmt ist, und er hätte es rausgeben müssen. So hat er sich doch ungerechtfertigt bereichert.
Ob dafür Fristen bereits abgelaufen sind, kann ich nicht beurteilen. Den ADAC solltest Du (OP) jedoch schleunigst bezahlen.
Liebe Grüße,
-Efchen
Hallo,
ich dachte die Bank muß auf
fehlerhafte Überweisungen hinweisen.
Soweit ich das beurteilen kann, war sie ja nicht fehlerhaft.
Seit November letzten Jahres ist für die Überweisung nicht mehr der Empfängername ausschlaggebend, sondern die Empfängerkontonummer, und die hat ja offensichtlich gestimmt.
Damit trifft die Bank kein Verschulden. Sie wird zwar möglicherweise wissen, dass das nicht die übliche Kontonummer des ADAC ist, aber sie ist nicht berechtigt, das Geld woanders hin als auf eben das angegebene Konto zu überweisen.
=> Schönen Gruß von der EU!
Liebe Grüße,
-Efchen
Hi
Seit November letzten Jahres
Ja und? Die Überweisung war schon im September 2009.
Gruß
Edith
Stimmt!
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!
Dann hätte diese Überweisung eigentlich von der Empfängerbank zurückgewiesen worden sein müssen, oder nicht?
…„eigentlich“…
welche bank überprüfte denn wirklich empfängername und -kontonummer? vor allem, wenn´s nicht im eigenen haus ist? woher soll die abgebende bank denn wissen, daß die kontonummer nicht doch dem adac „gehört“?
ich würde sagen: insgesamt mal mindestens einen ganz zurückschalten. wir reden hier über einen jahresbeitrag adac, der sich - je nach leistung - zwischen ca. 50 und 70euronen bewegt. nur weil die up nach einem halben jahr (!!!) merkt, daß da was schief gelaufen ist und mit ihrem ex nicht mehr kontakt aufnehmen will, soll jetzt die bank herhalten? ich find´ das schwach - schon mal was von eigenverantwortung gehört (das alles geht jetzt nicht gegen dich, efchen!)…
also: ex anschreiben oder anrufen, der soll gefälligst das geld zurücküberweisen. und wenn er bockt, kann man immer noch juristisch tätig werden!
saludos, borito
welche bank überprüfte denn wirklich empfängername und
-kontonummer?
Och, da gibts schon Möglichkeiten…
vor allem, wenn´s nicht im eigenen haus ist?
Auch von Zahlungsempfängern wird in unserem ZV-System eine Bestandsdatei geführt, es gibt also Möglichkeiten des Abgleichs.
Manchmal fällt sowas auf.
woher soll die abgebende bank denn wissen, daß die kontonummer
nicht doch dem adac „gehört“?
Deswegen schrieb ich ja nicht „abgebende“ Bank, sondern „Empfängerbank“. Die steht dafür gerade, wenn sie das Geld eim letzten September auf das Konto eines Privatmenschen, der nicht „ADAC“ heißt, bucht.
nur weil die up nach einem halben jahr (!!!) merkt,
daß da was schief gelaufen ist und mit ihrem ex nicht mehr
kontakt aufnehmen will, soll jetzt die bank herhalten?
Naja, die Bank hats doch verbockt.
Wenn die OP sich sofort nach dem Verbleib des Geldes erkundigt hat, nachdem sie die Zahlungsaufforderung bekommen hat, könnte ich mir als Rechts-Laie vorstellen, dass sie trotzdem noch an ihr Recht kommt. Denn wie sonst hätte sie den Fehler bemerken können?
ich
find´ das schwach - schon mal was von eigenverantwortung
gehört (das alles geht jetzt nicht gegen dich, efchen!)…
Bis September letzten Jahres war der EmpfängerNAME für die Buchung ausschlaggebend. Wenn ich da ADAC hinschreibe, dann habe ich sicher sein dürfen, dass das Geld auch nur bei jemandem landet, der „ADAC“ heißt.
also: ex anschreiben oder anrufen, der soll gefälligst das
geld zurücküberweisen. und wenn er bockt, kann man immer noch
juristisch tätig werden!
Sicher würde ich das auch als erste Anlaufstelle empfehlen.
Grüße,
-Efchen