Habe Kinderpornos im Netz gefunden

Hallo,
durch Google Images gelang ich auf eine Seite mit Nacktbildern und Pornos von Minderjährigen. Aus Entsetzen hab ich die Seite sofort geschlossen. Nun wollte ich fragen was von einen erwartet wird wenn er eine Seite mit Kinderpornografie entdeckt.

Der Polizei melden - duh!

:paw_prints:

Hi!

Es müsste schon sehr viel passieren, damit Deine IP in einer Ermittlung auftaucht, weil Du die Suchergebnisse als Voransicht in Google gesehen hast.

Tatsächlich freut sich die Polizei aber sehr, wenn Du sie über das Ganze informierst (was ohnehin Deine Pflicht ist).
Vor einigen Jahren bekam ich auf einen Müll-Account mal eine E-Mail mit verschiedenen Links und Vorschaubildern.
Anschließend hatte ich sehr regen Kontakt mit der Polizei, die alles Andere als anklagend oder vorwurfsvoll reagierte - die waren schlicht dankbar, dass man nicht einfach wegschaut.

Ob letztendlich irgendein Ermittlungsergebnis daraus resultierte, weiß ich allerdings nicht.

VG
Guido

Hallo,

ist das eine gesetzliche oder eine moralische Pflicht?
Würde mich über eine Quelle freuen, konnte da nichts entsprechendes finden.

Gruß,
Steve

Hi!

Eine moralische in jedem Fall, eine gesetzliche nur dann, wenn die aufgelisteten Taten aus [§ 138 Abs. 1, Punkt 6 StGB][1] berührt werden, was nicht sein muss, aber durchaus sein kann.

Alles Weitere sollen aber bitte die Juristen hier klären! :slight_smile:

VG
Guido
[1]: https://dejure.org/gesetze/StGB/138.html

Aber in StGB §138 geht es doch um geplante Straftaten vor deren Ausführung, nicht um bereits vergangene.
Oder lese ich das jetzt falsch?

Gruß,
Steve

Man könnte Anzeige erstatten, aber warum kommt man auf diese Seite?
Weil man entsprechende Suchkriterien eingegeben hat?

Und?

Wenn man sich als engagiertes Elternteil im Rahmen eines Schulprojekts mit Suchbegriffen wie Teeny, Kids, etc. ins Netz begibt, dann bekommt man nun einmal auch solche Ergebnisse.

Und selbst, wenn man nach vollkommen legalen Pronos sucht, wird die Gefahr nicht gering sein, dass solche Dinge ins Suchergebnis passen.

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Naja, ich würde die Verbreitung als steten Prozess bewerten, der durch Löschung zumindest teilweise verhindert werden kann, zumal die Ersteller dieses Drecks ja auch „neu produzieren müssen“ (mir wird gleich übel).

Aber ich bin auch kein Jurist und meinte in erster Linie die moralische Pflicht.

VG
Guido

Selbstverständlich nicht.

Oder erstattet du bei Kenntnis von Beschneidung jeweils Strafanzeige?

Franz