Habe Kosten für Arbeitgeber verursacht muss

… ich das bezahlen?
Habe eine Eintragung ins gelbe Branchenbuch veranlasst, Basiseintag(Adresse) kostenfrei. Allerdings habe ich blöderweise eine Telefonnummer angegeben.
Kleingedruckte übersehen und Auftrag mit Stempel und Unterschrift raus.
Ding: vor wei Wochen kam eine Rechnung von 540€ für ein Jahr, wegen dieser Telefonnummer.Heute die Erste Mahnung, meine Chefin ist total sauer auf mich. Und der Vertrag geht über zwei Jahre, was ich im Internet rausfand.
Also mehr Kosten, muss ich alles bezahlen?
Mir droht die Kündigung, bin völlig fertig.
Kann ich mich an irgedwelche Institution wenden?

Bitte um Hilfe, jeder Hinweis könnte nützlich sein
vielen Danke schonmal

Hallo,

gezahlt werden muss nur, wenn bei auftragserteilung klar und offensichtlich war, dass dies 540 € kosten verursacht. Außerdem muss die laufzeit deutlich sichtbar deklariert sein. Trifft eins von beiden nicht zu (z. b. kleingedruckt oder versteckte angaben) ist der vertrag null und nichtig.

Also checken sie dies genau, bevor sie die rechnung anerkennen. Die branche hat seit jahren einen unverschämt schlechten ruf …

Machen sie das ihrer arbeitgeberin klar!

Und dann schriftlich der rechnung widersprechen (versteckte kosten bzw. arglistige täuschung)!

mfg ignaz

Hallo hier komme ich nochmal auf dich zurück.
Habe den Vertrag unterschrieben besitze aber kein ppa. bringt dies mich irgendwie aus der Sache raus? Keine Bevollmächtigung Verträge sonstiges zu unterschreiben.
Meine Chefin, will mich kündigen sollte sich das nicht klären.
Stand unten auf dem Vertrag die Summe und Laufzeit aber kleingedruckt. Ich bin nur dort Angestellte, muss ich wirklich Haften?

Gruß Engelmausi

Nach außen bleibt der vertrag bestehen, ist also nach bgb rechtskräftig (sie sind volljährig und geschäftsfähig), es sei denn, sie wurden arglistig getäuscht und konnten die kosten oder die laufzeit nicht ohne weiteres erkennen, da versteckt oder klein gedruckt - das müssen sie eindeutig klären. Entsprechend haften sie (die chefin kann das geld dann von ihnen verlangen und sie kündigen) oder eben die rechnung wird nicht bezahlt (da unseriöses geschäftsgebaren).

mfg ignaz

Hallo,
ich würde schon mal als Chefin das Teil nicht bezahlen. Diese Masche ist hinlänglich im I-net beschrieben und die Vorgehensweise bzw. Verträge idR. anfechtbar.
Ich denke auch nicht (Stichwort wäre aber Arbeitnehmerhaftung), dass der Arbeitnehmer für so etwas in Haftung genommen werden kann,
viele Grüße
Andreas