Habe Markennamen geschützt. Wie kann ich Abmahnen?

Guten Tag,

ich bin seit 9 Jahren im Besitz einer Marke,
welche ich in verschiedenen Klassen geschützt habe.
Es ist ein Name (Beispiel XYZ). Ich habe auch die ersten
3 Jahre eine Firma auf diesen Namen betrieben.
Nun habe ich festgestellt, dass einige andere mit meinem
geschützten und eingetragenen Namen eine Firma betreiben.
1x eine Discothek, 1x ein Fashiongeschäft, 1x eine Werbeagentur. Genau diese Klassen habe ich schützen lassen.

Meine Frage:
Da ich am überlegen bin, die Marke (läuft Ende nächstes Jahr aus) nicht mehr verlängern zu lassen, möchte ich diese evtl. verkaufen.

-Wie kann ich die jetzigen Firmen, welche meinen Markennamen benutzen abmahnen? Oder geht das nur über einen Anwalt?
-Was verlangt ein Anwalt so ca. für eine Abmahnung?
-Da ich privatperson bin (habe keine Firma mehr), greift ja meine private Rechtschutzversicherung nicht.

Was macht man in einem solchen Fall, wenn jemand anders meinen Markennamen verwendet?
Normalerweise müssen diese doch dann den Namen ändern, oder von mir die REchte erwerben?

Wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir Tips geben könnten.

Danke
frank

Hallo,

-Wie kann ich die jetzigen Firmen, welche meinen Markennamen
benutzen abmahnen? Oder geht das nur über einen Anwalt?

man kann selbst abmahnen, dann aber keine Gebühren verlangen. Zudem kann man Schadenersatz fordern. Ich würde dringend empfehlen einen Anwalt zu beauftragen, denn…

-Was verlangt ein Anwalt so ca. für eine Abmahnung?

…die Kosten hat der zu zahlen, der die Verletzung begeht. Insofern stellt sich die Frage eigentlich nicht.

Was macht man in einem solchen Fall, wenn jemand anders meinen
Markennamen verwendet?

Abmahnen und ggf. Marke zum Kauf anbieten.

Normalerweise müssen diese doch dann den Namen ändern, oder
von mir die REchte erwerben?

Richtig. Ich kann einen Kontakt zu einem in diesen Dingen sehr fitten und erfahrenen Anwalt vermitteln. Ein kurzes Vorgespräch führt dieser sicher kostenlos.

Gruß

S.J.

Hallo,

  1. du solltest für das Abmahnen auf jeden Fall einen Anwalt einschalten (schon alleine um sicherzustellen, dass die Abmahnung nicht ungerechtfertigt ist). Bette beachte auch, dass die Antwort hier keine rechtsverbindliche Rechtsberatung darstellt.

  2. Du kannst die Unternehmen zunächst kontaktieren und nachfragen, ob sie nicht evtl. eine Lizenz von Dir erwerben wollen - damit hättest Du die Kosten für die Markenverlängerung locker wieder hereingeholt.

  3. Solltes Du beachten, dass wenn Du die Marke die letzten 5 Jahre nicht benutzt hast - für die angemeldeten W/D - dies ein Löschungsgrund wegen Verfalls wäre, d.h. die Abmahnung wäre wertlos, wenn die Marke gelöscht wird. Tipp: Du solltest die Benutzung der Marke evtl. in relevanten Umfang wieder aufnehmen und erste drei Monate nach Wiederaufnahme evtl. abmahnen, da eine Benutzungsaufnahme 3 Monate vor Löschungsantrag nicht als rechtserhaltende Benutzung angesehen wird.

  4. Ein guter Anwalt wäre z.B.: Dr. Bettinger - www.bettinger.de

Gruß
Andreas

Hallo Frank,

selbstverständlich kannst Du die rechtswidrige Nutzung Deiner Marke untersagen lassen. Das „übliche“ Vorgehen wäre, dass Du die Nutzer anwaltlich abmahnen lässt. Die Kosten trägt dabei der Abgemahnte. Wenn Du mir den Fall konkreter schilderst, schaue ich mir das gerne mal unverbindlich und kostenfrei im Detail an.

Kontakt unter [email protected].

Viele Grüße,

Christian

Guten Tag,

Sie können aus mehreren Gründen nicht abmahnen.
A) Sie verlieren Ihre Rechte an der Marke, wenn sie 5 Jahre ohne Aktivität ist - Ihrer Beschreibung nach trifft dies zu. Wenn ja: haben Sie keine Ansprüche
B) Sie haben es versäumt während des Eintragungsverfahrens der gleichen Marken Widerspruch einzulegen. Sie hätten dann die Eintragung verhindern können.
C) Wenn diese Firmen gültige, jüngere Marken besitzen, haben Sie keine Chance auf Abmahnung - Sie können per Gericht ein Löschungsverfahren der jüngeren Marken beantragen.
Gerichtskosten und Anwalt richten sich nach Streitwert.
Dann sollten Sie aber A) beachten

Private Rechtsschutz: würde ich vorher klären - ich bezweifle, dass diese greift.

Hart gesagt: Sie haben Ihre Möglichkeiten weitestgehend verschlafen.
Noch härter: Ihr Anliegen ist offensichtlich rechtsmissbräuchlich - das könnte man vor Gericht gegen Sie drehen - dann wird es teuer.
Rechtsmissbräuchlich: Sie haben eine Marke, die Sie nicht nutzen. Die neuen Marken richten daher faktisch keinen Schaden gegen Sie an. Man wird Ihnen (und das würde ich ehrlich gesagt auch tun) unterstellen, dass Sie des Klagens wegen klagen - nicht um Ihre Rechte durchzusetzen und Schaden von sich abzuwenden.

Markenschutz dient dem Schutz von Namen und Marken.
Sie können mir gern Ihre Markendaten mailen, dann sehe ich es mir an.
Gruß
A. Wendt

Guten Tag,

ich bin seit 9 Jahren im Besitz einer Marke,
welche ich in verschiedenen Klassen geschützt habe.
Es ist ein Name (Beispiel XYZ). Ich habe auch die

ersten

3 Jahre eine Firma auf diesen Namen betrieben.
Nun habe ich festgestellt, dass einige andere mit

meinem

geschützten und eingetragenen Namen eine Firma

betreiben.

1x eine Discothek, 1x ein Fashiongeschäft, 1x eine
Werbeagentur. Genau diese Klassen habe ich schützen

lassen.

Meine Frage:
Da ich am überlegen bin, die Marke (läuft Ende

nächstes Jahr

aus) nicht mehr verlängern zu lassen, möchte ich diese

evtl.

verkaufen.

-Wie kann ich die jetzigen Firmen, welche meinen

Markennamen

benutzen abmahnen? Oder geht das nur über einen

Anwalt?

-Was verlangt ein Anwalt so ca. für eine Abmahnung?
-Da ich privatperson bin (habe keine Firma mehr),

greift ja

meine private Rechtschutzversicherung nicht.

Was macht man in einem solchen Fall, wenn jemand

anders meinen

Markennamen verwendet?
Normalerweise müssen diese doch dann den Namen ändern,

oder

von mir die REchte erwerben?

Wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir Tips geben

könnten.

Danke
frank

Hallo Frank,

das mit der Abmahnung kannst du zunächst erstmal selbst
übernehmen. Zunächst solltest du die Firma darauf
hinweisen, dass die Marke in den Klassen … geschützt
ist. Dann solltest du nochmals explizit „die Abmahnung“
aussprechen. Zum Schluss schreibst du einfach in den
Brief, dass du dir rechtliche Schritte sowie
Schadenersatzansprüche vorbehälst, soweit der Betreiber
der anderen nicht innerhalb einer angemessenen Frist
die Benutzung der Marke unterlässt.

Allerdings schlage ich dir noch vor, dass du vor dem
Versenden der Abmahnung erst prüfst, ob die Betreiber
nicht auch die Marke bei einem anderen Register (EU,
IR) eingetragen haben bzw. ob deine Marke jünger oder
älter ist.

Hoffe, dass ich helfen konnte.

amh

Hallo Frank,

wenn Du längere Zeit die Nutzung der Marke durch andere „erlaubt“ hast - also nicht dagegen vorgegangen bist, dann kann man nur noch sehr schwer dagegeben vorgehen. Man geht dann davon aus, dass Du nichts dagegen hast. D.h. es reicht nicht eine Marke einzutragen, mann muss sie auch permanent überwachen. Ich fürchte, dass es hierfür nun in den meisten Fällen zu spät sein dürfte. Ansonsten hilft in der Tat nur der Rat eines Anwalts.

Viel Erfolg

Mark