Ich habe vor kurzem mein Auto privat verkauft. Ich hatte es ca. 2 Monate in Gebrauch und während dieser Zeit war auch alles in Ordnung damit. Der Käufer sagt jetzt aber das der Motor einen Mangel hat der schon bestanden hätte bevor ich es ihm verkauft habe, von dem ich aber nichts gewusst habe. Im Vertrag war folgendes vereinbart:
unter Punkt C.: Der Verkäufer garantiert, dass das Kraftfahrzeug in der Zeit in der es sein Eigentum war, keinen Unfallschaden und keine sonstigen
Beschädigungen hatte.
und unter Punkt D.: Der Verkäufer erklärt, (in allen unten genannten Fällen gilt -soweit ihm bekannt ist-), dass das Kraftfahrzeug auch in der
übrigen Zeit keine Unfallschäden und keine sonstigen Beschädigungen hatte
Meine Frage ist jetzt kann der Käufer gegen mich etwas geltend machen, also kann er z.B. verlangen das ich das auto zurücknehme oder die Reperatur bezahle?
ich bin zwar kein Jurist, aber ich denke, dass ich dir hier trotzdem mal einen ersten unverbindlichen Rat geben kann. Das Entscheidende ist, dass dir definitiv keine Mängel bekannt waren. Wenn dem so ist, solltest du eigentlich auf der sicheren Seite sein. Im BGB gibt es den Begriff der „arglistig verschwiegenen Mängel“. Sollte ein Mangel vorgelegen haben, der dir bekannt war, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder eine Nachbesserung verlangen, also eine Reparatur. Aber, wie gesagt, wenn ein solcher Mangel nicht offensichtlich war und du ihn nicht verschwiegen hast, obwohl er dir bekannt war, dann dürfte da nichs passieren. Es kann ja auch sein, dass der Mangel erst nachträglich aufgetreten ist und im Verschulden des Käufers liegt. Er müsste also beweisen, dass der Mangel bereits bestanden hatte. Bei einem versteckten Unfallschaden ist das noch relativ leicht nachzuweisen, bei einem technischen Defekt schon schwieriger. Einfach mal abwarten und notfalls zum Anwalt gehen.
danke für Ihre Anfrage.
Gut das Sie in Ihrem Vertrag alles genau festgehalten haben. Der Käufer Ihres Autos kann nicht von Ihnen verlangen die Reperatur des Motors zu bezahlen, er hätte sich beim Kauf des Wagens alles anschauen müssen und durch die Unterschrift des Vertrags war er damit einverstanden. Der Käufer müsste auch erst einmal beweisen das der Schaden beim Kauf schon bestanden hat und nicht durch seine eigene Hand verschuldet wurde.
An Ihrer Stelle würde ich mich bei Händler, wo Sie es gekauft haben erkundigen, ob dort alles in Ordnung war, wenn möglich auch ein vorhandenes Gutachten von der Zeit wo Sie den Wagen noch hatten, aushändigen lassen (Kopie). Dies sollten Sie aber dem Käufer nicht mitteilen da dies vorerst für Ihre eigene Absicherung gedacht ist.
Ich hoffe ich konnte Ihnen erstmal helfen und würde mich über ein Feedback von Ihnen freuen.