… gekündigt und habe zum 1.4. nach Nachmieter per Inserat gesucht und gefunden, nun haben sich der Nachmieter und mein Vermieter aber auf Einzugsdatum 1.5 geeinigt, was mich in die Schwulität einer Doppelmietbelastung bringt. Was kann ich tun ?
Nichts außer die Miete bis 30.4. zahlen. Man bekommt halt nicht immer alles so paßgenau hin.
sorry pete88
Moin, bitte bekomme mal Deine Daten auf die Reihe.
wenn ich es so lese hast Du zum 31.5? gekündigt.
Ich vermute das Du vorzeitig ausziehen möchtest und hast deshalb einen Nachmieter 1.4 gesucht? Der nun aber erst zum 1.5 einziehen möchte.
Das ist wohl nur zu ändern wenn Du dir einen anderen Nachmieter suchst. Den derzeitigen Nachmieter kannst Du nicht zwingen zum 1.4 einzuziehen und deinen Vermieter ist es egal, er bekommt seine Miete so oder so.
Gruß connection
Hallo Mondstein,
falls Sie keine Vereinbarung mit dem Vermieter UND dem Nachmieter für das Auszugs- bzw. Einzugsdatum 1.4. haben,sieht es schlecht aus, denn letztlich gilt die Einigung Vermieter/Nachmieter innerhalb Ihrer Kündigungszeit.
Reden Sie noch mal mit beiden Parteien - vielleicht lässt sich so noch mindestens ein halber Monat rausholen.
Viel Glück wünscht Heihei
> Was kann ich tun ?
Rechtlich nichts, es handelt sich um einen Kündigungszeitraum. Sehen Sie es positiv, daß sich dieser um immerhin einen Monat verkürzt.
Ggfs. die Miete für April mit dem Nachmieter teilen, falls die vielleicht zur Monatsmitte schon (zB zum Renovieren) in die Wohnung möchten.
leider gar nichts.
Netiquette und FAQ:1129 beachten
„Beiträge die einen persönlichen Bezug haben oder z. B. einen persönlichen Hilferuf wie „Wer kann helfen?“ enthalten, sind verboten.“
Hallo,
Sie können nichts tun, seien Sie froh, dass nicht als Mietbeginn 01.06. vereinbart wurde.
Lieben Gruss
mitredenwill
bitte schreibe nochmal neu - irgendwas hast du da falsch geschrieben, denn wenn du fristgerecht zum 31.5. gekündigt hast, bedeutet das ja, dass du ab 1.6. ne neue wohnung hast. für die jetzige wohnung hast du einen nachmieter gefunden,der schon am 1.4. einziehen wollte jetzt aber erst zum 1.5. einzieht - also is alles irgendwie durcheinander, denn du hast doch selbst den 31.5. als frist gewählt und ,wolltest aber schon zum 1.4 jemanden neues einziehen lassen,du aber doch erst im juni ausziehen willst??? sehr verwirrend. schreibs bitte nochmal. danke
Hallo,
da können Sie nichts tun, wenn der Mietvertrag erst Ende April ausläuft, muss natürlich die Miete für den letzten Monat bezalt werden. Da ist es egal, ob es einen Nachmieter gibt.
Mit freundlichen Grüßen aus Göppingen
Volker Weiser
Lieber Ratsuchender,
wenn Sie selbst zum 31.05. gekündigt haben, haben Sie gegenüber dem bisherigen Vermieter keinen Anspruch auf vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag. Der Abschluß eines neuen Mietvertrages zu einem früheren Datum mit dem Risiko, während der Überlappungszeit doppelte Miete zu zahlen, ist Ihr Risiko.
Viel Glück!
Hallo u.guten Morgen,
hier können Sie garnichts machen, weil Ihr Vermieter den von Ihnen „gesuchten Nachmieter“ nicht !!! akzeptieren muss.
Dann hätten Sie früher kündigen müssen, wenn Sie am 01.04.2013 raus sein wollten.
Tut mir leid, ich gebe ungern schlechte Nachrichten, aber hier haben Sie absolut keine Chance, irgend etwas zu erzwingen…
MfG Maximilian 123
Hallo, da Du eine Kündigungsfrist hast und der neue Mietvertrag ab 01.05 gilt mußt Du leider doppelt bezahlen. Du hättest dich mit dem Nachmieter vorher darüber unterhalten müssen, dies ist leider Dein Fehler.
mfg
… gekündigt und habe zum 1.4. nach Nachmieter per Inserat
gesucht und gefunden, nun haben sich der Nachmieter und mein
Vermieter aber auf Einzugsdatum 1.5 geeinigt, was mich in die
Schwulität einer Doppelmietbelastung bringt. Was kann ich tun
?
hallo, du bist der einzige, der teilweise versteht wo mein problem liegt — ja, meine kündigung erfolgte am 28.2 — und hat 3 monate kündigungsfrist — daher auszug eigentlich zum 31.05 — ABER in die neue whg kann ich sofort rein, jetzt schon, daher suchte ich per inserat nen nachmieter zum 1.4. — die dame, die meine vermieterin nun auch als neue miterin haben will, hat sich meine whg unter der primisse des 1.4. angeschaut und wollte sie — bei dem gespräch zwischen ihr und meiner derzeitigen vermieterin, ließ sie verlauten, dass ihr nun die zeit doch zu knapp vor käme um zum 1.4. einzuziehen … und meine vermieterin hatte nix besseres zu tun, als ihr z6u versichern, dass es auch kein problem wäre erst zum 1.5. in die whg zu gehen … somit stehe ICH vor ner doppelmietbelastung … hoffe ich habe das jetzt verständlicher erklärt !?! lg Doreena
wenn die gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten wurde ist das nicht mehr Ihre Sache
tut mir leid, aber ich vermute, dass da nicht viel gehen wird.
viele grüße
salomo
okey - jetzt hab ich es kapiert. also, blöd wäre, wenn du den neuen vertrag schon unterschrieben hast, dann haste du wirklich ein problem. wegen deiner jetzigen vermieterin wirst du keine handhabe haben - du musst die gesetzliche frist einhalten und der vermieter „kann“ - muss aber nicht, einen nachmieter eher akzeptieren. er kann selbst entscheiden, wenn der nachmieter einzieht. ich gehe mal davon aus, dass ,wenn du nicht sofort in die neue wohnung ziehst, diese dann wohl weg ist oder? ich kann nur hoffen, dass du noch nicht unterschrieben hast, denn so musst du halt bis ende april in der jetzigen wohnung bleiben und hast nur eine miete. rechtlich kannnst du leider nichts machen. vielleicht kannst du sich janochmal mit dem jetzigen vermieter und der nachmieterin einigen oder aber du machst mit dem neuen vermieter ienen vertrag, der aber erst ab 1.5. gültig ist, vielleicht lässt sich da dein neuer vermieter drauf ein. wünsch dir viel glück!! simone
Hallo,
der Vermieter muss den Nachmieter nicht ab 01.04.2013 akzeptieren. Sie müssen aber auch den Schlüssel nicht eher als zum 30.04.2013 abgeben.
Sprechen Sie doch mal mit dem Nachmieter, ob der die Wohnung nicht schon eher übernehmen möchte, vielleicht für die Hälfte der Miete?
Der Vermieter handelt im Recht und Sie können kaum etwas tun um hier für den Monat April mietfrei zu sein.
MfG P. Kunze
… gekündigt und habe zum 1.4. nach Nachmieter per Inserat
gesucht und gefunden, nun haben sich der Nachmieter und mein
Vermieter aber auf Einzugsdatum 1.5 geeinigt, was mich in die
Schwulität einer Doppelmietbelastung bringt. Was kann ich tun
?
Hallo,
rein rechtlich kannst Du da gar nichts machen. Der Vermieter ist an von Dir gestellte Vorfristen nicht gebunden und kann die Bedingungen des Mietvertrags bis zur geseztl. Kündigungsfrist voll ausnutzen. (§ 573c BGB) Leider kann ich Dir da keine positive Hoffnung mmachen.
Hallo,
du kannst garnichts tun. Ist alles Rechtens.
gruss daylighter