Habe meine Wohnung verkauft

Jetzt will der neue Eigentümer,daß ich die sich darin befindliche Küchenzeile auf meine Kosten noch entsorgen soll.Nach Rücksprache mit dem Notar,der den Kaufvertrag mit uns gemacht hatte,sagte mir der Notar,daß ich dazu nicht verpflichtet sei.Der neue Eigentümer drohte mir daraufhin mit Anwalt
Was ist richtig?
Danke

Was ist richtig?

Immobilien werden üblicherweise verkauft „wie besehen“. Wenn im Kaufvertrag nicht drinsteht, dass die Küche raus muß, bist Du aus dem Schneider.

Moin,

Jetzt will der neue Eigentümer,daß ich die sich darin
befindliche Küchenzeile auf meine Kosten noch entsorgen
soll.

was steht im Kaufvertrag dazu?

Der neue Eigentümer drohte mir daraufhin mit
Anwalt
Was ist richtig?

Wenn im Kaufvertrag nichts dazu steht gilt ‚Gekauft wie gesehen‘

Lass ihn drohen und sag ihm obengenannten Satz.

Gandalf

Hallo!
Eine fest eingebaute Einbauküche aus Ober- und Unterschränken und massgenauer Arbeitsplatte,an die Küchenmaße angepasst ist Teil der Wohnung.
Sie gehören nicht regelmässig zu den Dingen,die man beim Umzug/Auszug mitnimmt,weil sie gewöhnlich nicht mehr passen. Allein durch den Festeinbau sind sie Bestandteil der Wohnung geworden.

Es sind halt keine „normalen“ Möbel.

Mfg
duck313

Hallo!

Auf welcher Gesetzesgrundlage bezieht sich deine Aussage?

Gruß
Falke

Hallo,

Hallo!
Eine fest eingebaute Einbauküche aus Ober- und Unterschränken
und massgenauer Arbeitsplatte,an die Küchenmaße angepasst ist
Teil der Wohnung.
Sie gehören nicht regelmässig zu den Dingen,die man beim
Umzug/Auszug mitnimmt,weil sie gewöhnlich nicht mehr passen.
Allein durch den Festeinbau sind sie Bestandteil der Wohnung
geworden.

Dies ist ein riesengroßer Irrtum.

Eine eingebaute Küche durch ein Möbelhaus gehört zum Hausrat und ist kein Bestandteil eines Gebäudes.

Es sind halt keine „normalen“ Möbel.

falsch !

Mfg
duck313

Gruß Merger