Habe mich beim Jobcenter abgemeldet

Bin 19 Jahre alt , verdiene zurzeit 450 im Monat und habe mich beim Jobcenter abmelden lassen. Im Sommer mache ich mein Fachabi nach.Wohne bei meiner Mutter die Hartz 4 bezieht und wurde aus der Bedarfsgemeinschaft herausgenommen. Bekommen keine Zuschüsse mehr vom Jobcenter und decke diese mit dem Lohn. Meine Frage gibt es da irgendwo ein Hacken, sprich Versicherung oder irgendetwas zu beachten ?Darf ich jetzt so viel verdienen wie ich will? …Welche Zuschüsse kann ich beantragen? Decke ich die gesamten Kosten? Danke im voraus

Hallo,

unter Umständen hast du Anspruch auf Schüler-Bafög. Dort gelten natürlich dann auch wieder bestimmte Einkommensgrenzen.
Abklären solltest du mit der Krankenkasse, ob du weiterhin familienversichert bist oder dich ggf. selbst versichern musst.

Gruß

Hallo pepe.
Naja da gibt es schon ein paar dinge zu beachten.
Da du dein fachabi nachmachst nehme ich an die verdienst dein geld durch so einen 400 euro job? In diesem fall musst du prüfen ob deine krankenversicherung noch über deine mama läuft da du ja schon volljägrig bist. Normal sollte das gehen da du noch zuhause wohnst. Macht die krankenversicherung das nicht musst du dich freiwillig pflichtversichern und daa ist teuer. So ca. 120 euro im monat.
Du sagst man hat dich aus der vedarfsgemeinschaft rausgenommen.
Bitte schaue ob du trotzdem nich auf dem bewilligungsbescheid deiner mutter mit aufgeführt bist. Mit 0 euro einkommen eben.
Sollte das der fall sein musst du vorsichtig mit deinem soviel verdienen wie du willst. Stehst du nämlich noch mit auf dem bescheid. Was sehr wahrscheinlich ist, wirst du zwar momentan als nuller geführt musst aber beim nächsten antrag dein einkommen wieder mit angeben. Sollte das die grenzen überschreiten wird der überschrittenen betrag deiner mutter abgezogen. Die genaue grenze kann deine mama bei ihrer bearbeiterin erfragen. Die sind von ort zu ort unterschiedlich.
Am besten machst du einfach mit deiner mama zusammen einfach mal nen termin vei der bearbeiterin. Die sind ja meist ganz nett und helfen gerne weiter.
Grüße

Man „darf“ immer und grundsätzlich soviel verdienen wie man will bei ALG II, denn es ist doch nicht verboten seinen unterhalt selbst zu verdienen. Alles was du selbst verdienst muss dir der Staat doch nicht schenken, deshalb wird harzt 4 gegen den Verdienst lediglch aufgerechnet! Aber das ist doch wohl sonnenklar! verdienen darfst du immer! Soviel du willst! je mehr du verdienst, desto weniger HartzIV brauchst Du doch!!!

Minijobber sind nicht kranken-, pflege- und rentenversichert. Du musst dich halt jetzt unbedingt selbsttändig krankenversichern. das düfrte bei einem 450 Euro job so um 150 Euro kosten im Monat. das bedeutet du hast 300 Euo zum Leben im Monat. wenn du in Mamas BG bleibst hast du eine bedarf von 306 Euro und zuzüglich eines freibetrages von 100 Euro für Arbeit zuzüglich 20% von allem was du über 100 Euro verdienst. bei 450 wären das also nochmal 70 Euro. das hessit erst wenn du 476 Euro verdeinst wirst Du zwangsabgemeldet. Verdienst du daraunter stehen deiner Mama noch ein paar kleine Euro für dich zu. und in d desem Falle sparst Du die ganze Krankenversicherung weil das JC dich versichen muss! Denk nach !

Falls Du schon allein wohnst kannst Du wohngeld beantragen. Zuschüsse gibt es keine!
Gehe besser vernünftige Arbeit suchen, also arbeite entweder sozialversicherungspflichtig, dann wird auch gleich nochwas in deine Rente eingezahlt, oder lerne einen Beruf!

Hallo

unter 25 noch daheim wohnend gehörst du automatisch zur Bedarfsgemeinschaft deiner Mutter, sofern du deinen eigenen Bedarf nicht mit eigenem anrechenbarem (!) Einkommen decken kannst. Dein Bedarf setzt sich zusammen aus deinem Regelsatz (306 Euro) plus deinen kopfanteiligen Unterkunftskosten plus deinen eventuellen Mehrbedarfen. Als dein Einkommen zählen z.B. dein Kindergeld, Unterhalt und dein Lohneinkommen abzgl. Absetz-/ Freibeträgen, außerdem ALG2-vorrangige Ansprüche wie Wohngeld, Bafög, BAB etc.

Zur Berechnung vom anrechenbaren (!) Einkommen siehe hier: http://hartz.info/index.php?topic=1166.0

Darf ich jetzt so viel verdienen wie ich will?

Beim ALG2 „durftest“ du schon immer so viel verdienen, wie dir möglich war. Dein anrechenbares Einkommen wird nur auf deinen Bedarf angerechnet… nicht auf die Bedarfe deiner Familie/der anderen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft. Einzige Ausnahme wäre ggf. der Kindergeldübertrag (d.h. wenn das Kind mehr anrechenbares Einkommen als Eigenbedarf hat, wird der Teil seines Kindergeldes, den es nicht mehr zur eigenen Bedarfsdeckung benötigt, als Einkommen auf den kindergeldberechtigten Elternteil übertragen und auf dessen ALG2-Leistung angerechnet.) - Deckst du deinen Bedarf selbst, fällst du automatisch aus der BG deiner Mutter (du lebst dann formell in „Haushaltsgemeinschaft“ mit ihr zusammen).
Da etliche deiner anteiligen Kosten vermutlich „zentral“ über das Konto deiner Mutter angebucht werden (z.B. dein Anteil an der Miete, an Strom, Telefon usw.) , musst du ihr von deinem Einkommen entsprechend den Betrag aushändigen, der auf deinen anteiligen Bedarf entfällt, damit sie das Geld für dich mitüberweisen kann. Und dazu natürlich auch den Betrag für das, was du dir nicht selber besorgst, sondern was deine Mutter für dich mitbesorgt (z.B. deine anteiligen Lebensmittel, Reinigungs-/Waschmittel usw usw.)

Decke ich die gesamten Kosten?

Siehe oben. Wie hoch dein Bedarf ist (inkl. kopfanteiliger Wohnkosten) , kannst du aus Eurem ALG2-Bescheid entnehmen.

Welche Zuschüsse kann ich beantragen?

Ggf. Wohngeld. Ansonsten je nach deinem Ausbildungsgang evtl. Bafög/ BAB.

LG