Habe mich Oktober 2009 von meinem Mann

… getrennt, im Januar 2010 war ich 4 Wochen wegen Krankheit wieder bei ihm im Haus, ist das Trennungsjahr damit unterbrochen, oder kann ich 2010 meine Einkommensteuer ohne Bedenken selber machen?

Hallo,
Sie können Ihre ESt immer selbst, sprich Getrennte Veranlagung " machen.
Die Frage ist, was ist für Sie günstiger, i. d. R. ist die Zusammenveranlagung günstiger.
In Ihrem Falle, kann man davon ausgehen, dass es einen sogenannten Wiederversöhnungsversuch gab, und Sie somit für 2010 auch wieder eine Zusammenveranlagung einreichen können.

Gruß
Dieter

… getrennt, im Januar 2010 war ich 4 Wochen wegen Krankheit
wieder bei ihm im Haus, ist das Trennungsjahr damit
unterbrochen, oder kann ich 2010 meine Einkommensteuer ohne
Bedenken selber machen?

Hallo Ratsuchende,

hier sind zwei komplett verschiedene Sachlagen zu betrachten.

  1. Trennungsjahr für die Scheidung, das in einem anderen Recht betrachtet wird.

  2. Steuerrechtlich getrennt lebend, da ihr keine Absicht der Wiederaufnahme einer Ehe hattet. Getrennte Veranlagung ist auch bei verheiraten Ehepartnern möglich. Der Unterschied von der getrennten zur „Single“ Steuererklärung wäre im Falle von Kindern, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

Viel Erfolg bei der Erklärung

Hallo feist,
eine getrennte Veranlagung kann man immer machen.
Zu überlegen wäre aber, evtl eine Zusamenveranlagung, da es hier doch einige steuerliche Vorteile gibt.

Viele Grüße
hjs

Hallo,
das Trennungsjahr ist im eigentlichen Sinne erst unter-
brochen durch „Beischlaf“, wenn der nicht stattgefunden
hat ist alles andere egal. Somit wäre das Trennungsjahr
nicht unterbrochen. Sie können ohne bedenken die Ein-
kommensteuererklärung selber machen und sowieso getrennte
Veranlagung beantragen, ist im Formular angegeben.

Grüße tilgba

… man kann doch auch getrennt in einem Haus leben, oder?

Wenn es ansonsten jetzt Probleme gibt, würde ich die Einzelveranlaung vorziehen.

Gruß

Danke für die Antwort. Das Problem bei mir ist, habe ich evtl. Nachteile? Denn ich verdiene sehr wenig, würde meine Steuer komplett zurück bekommen und mein Mann muß nachzahlen. Es ist noch nichts in Sachen Unterhalt geklärt und da bin ich sehr unsicher.
LG Anja

Danke für die Antwort. Das Problem bei mir ist, habe ich evtl. Nachteile? Denn ich verdiene sehr wenig, würde meine Steuer komplett zurück bekommen und mein Mann muß nachzahlen. Es ist noch nichts in Sachen Unterhalt geklärt und da bin ich sehr unsicher.
LG Anja.

Danke für die Antwort. Das Problem bei mir ist, habe ich evtl. Nachteile? Denn ich verdiene sehr wenig, würde meine Steuer komplett zurück bekommen und mein Mann muß nachzahlen. Es ist noch nichts in Sachen Unterhalt geklärt und da bin ich sehr unsicher.
LG Anja…

Danke für die Antwort. Das Problem bei mir ist, habe ich evtl. Nachteile? Denn ich verdiene sehr wenig, würde meine Steuer komplett zurück bekommen und mein Mann muß nachzahlen. Es ist noch nichts in Sachen Unterhalt geklärt und da bin ich sehr unsicher.
LG Anja…

Danke für die Antwort. Das Problem bei mir ist, habe ich evtl. Nachteile? Denn ich verdiene sehr wenig, würde meine Steuer komplett zurück bekommen und mein Mann muß nachzahlen. Es ist noch nichts in Sachen Unterhalt geklärt und da bin ich sehr unsicher.
LG Anja…

Hallo,

das kann man so aus der Ferne nicht beantworten, dazu muß man die genauen Zahlen kennen, um das evtl. berechnen zu können.
Gruß
Dieter

Hallo Anja,

das kann ich verstehn. Natürlich wäre es für Deinen Mann besser wenn ihr zusammen veranlagt werdet. Es müsste allerdings geregelt sein, das er Dir dann Deine einbehaltene Steuer auszahlt. Dir sollen ja keine Nachteile entstehen. Wenn Dein Mann allerdings auch noch Steuern ans FA nachzahlen muss, könnte er meinen Du wärst „geizig“.

Versuch in Ruhe mit ihm zu reden, wenn das geht. Wenn Du die gesamte Steuer wieder bekommst (mache doch eine vorläufige Berechnung) lass ihn Deine Erstattung an dich zahlen (ggf. bar mit Quittung) und Du unterschreibst die Zusammenveranlagung.

Hat er den für Dich Unterhalt gezahlt? Nicht das er die Anlage U unterschrieben haben will, dann geht die Zusammenveranlagung nicht. Das musst Du erst klären.

Welche Steuererklärung willst Du denn überhaupt machen? 2010 hätte ja noch etwas Zeit.

Melde Dich wenn ich dir noch helfen kann.

Gruß Brigitte

Hallo,
Sie haben keinen Nachteil, auch wenn Sie die Steuer voll
zurückbekommen. Es ist halt so im Steuergesetz, dass das
Einkommen minus abseztbare Ausgaben, die Rückerstattung
ausmacht. Wenn Sie dabei unter die steuerlichen Pausch-
beträge kommen, z.B. Grundfreibetrag 2010 = 8.004 € usw.
bekommen Sie selbstverständlich die gezahlten Steuern
zurück. Deshalb müssen Sie kein schlechtes Gewissen be-
kommen.
Bei den späteren Unterhaltsleistungensieht es so aus:
Das Sie die erhaltenen Unterhaltsleistungen als Ein-
nahmen versteuern müssen und Ihr mann kann diese als
Ausgaben absetzen. Dabei muss darauf geachtet werden,
das derjenige der Schlechter gestellt ist, durch die
Steuerzahlung und Steuerrückerstattung des Ehemannes,
auch hier ein Ausgleich in der Unterhaltsermittlung
berücksichtigt wird. Klingt kompliziert, ist im
Prinzip einfach. Sie müssen dies bei der Unterhalts-
berechnung von amtswegen nur erwähnen.

Grüße tilgba

Hallo feist,
da es hier wohl noch einige Fragezeichen gibt, würde ich empfehlen, die ganze Sache mit einem Steuerberater zu besprechen. Meiner Meinung nach sollte die ganze Sache mal durchgerechnet werden. Es gäbe da durchaus Möglichkeiten, für beide ein „positives“ Ergebnis zu bekommen.
Viele Grüße
hjs

Hallo geschickt eingestielt ist alles möglich. Wenn die 4 Wochen ein Versöhnungsversuch war ist eine Zusammenveranlagung möglich. Getrennt kann man sich immer veranlagen lassen.
Was ist Günstiger?
Gruß MB

… getrennt, im Januar 2010 war ich 4 Wochen wegen Krankheit
wieder bei ihm im Haus, ist das Trennungsjahr damit
unterbrochen, oder kann ich 2010 meine Einkommensteuer ohne
Bedenken selber machen?