Habe mich sehr über meine Hausärztin geärgert

Hallo,

ich habe mich heute Morgen dermaßen über meine Hausärztin geärgert, daß ich es hier kurz schildern möchte und ob ich dagegen etwas unternehmen sollte.

Wegen starker Rückenschmerzen war ich bereits am Mittwoch da, sie gab mir eine Spritze und meinte, wenn es bis Freitag nicht besser wird, soll ich nochmal kommen.
Ich dachte eigentlich das es wieder ginge, aber heute Morgen war es fast wieder so schlimm wie am Mittwoch.
Ich ging also wieder hin, man wies mich ab, da sich die Sprechstundenzeiten geändert hätten, was ich aber nicht wußte. Mein letzter Wissensstand war, daß sie bis 11.00h ging, ich war um 10.20h da, der neueste Stand ist 9.30h.
Die Sprechstundenhilfe meinte, sie hätte ihre Anweisungen, diesbezüglich.

Ich ärgere mich deswegen so sehr, weil es im Tierheim gebrannt hat und ich am Wochenende helfen wollte. Ich bin nämlich überzeugt, das es mit einer weiteren Spritze, bis zum Samstag gegangen wäre und wenn nicht, dann hätte ich es halt bleiben lassen.

Meine konkrete Frage wäre also folgende: Sollte ich dagegen etwas tun, zb. zur Bundesärztekammer schreiben, weil für mich war das unterlassene Hilfeleistung oder liege ich da falsch?

Danke und ein schönes Wochenende

Zori

Hi,

auch Deine Ärztin hat das Recht ihre Sprechzeiten zu ändern ohne jeden ihrer Patienten persönlich vorher zu informieren. Als Du am Mittwoch da warst hättest Du ja auch fragen können wie lange am Freitag auf ist. Da kein lebensbedrohlicher Zustand bestanden hat, hat man Dich eben heute wieder abgewiesen. Dass es im Tierheim gebrannt hat und Du beim Wiederaufbau helfen willst hätte daran sicher auch nichts geändert.

weil für mich war das unterlassene Hilfeleistung oder liege ich da falsch?

Das war es für DICH, für den Gesetzgeber ist es aber

„Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“ http://dejure.org/gesetze/StGB/323c.html

Rückenschmerzen mit denen man noch zum Arzt gehen kann gehören da nunmal nicht zu. Und ganz nebenbei: „Unter der bundeseinheitlichen Rufnummer 116 117 können sich Anrufer in dringenden, aber nicht lebensbedrohlichen Fällen außerhalb der normalen Praxiszeiten an einen allgemeinmedizinischen Bereitschaftsarzt in ihrer Umgebung vermitteln lassen. Die Rufnummer ist sowohl aus den Fest- als auch aus den Mobilfunknetzen entgeltfrei.“ https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%84rztlicher_Notdienst

Gruss
K