… ausweis das Merkmal RF,was mich bei den rundfunkgebühren ein drittel des beitrages kürzen soll,jetzt habe ich beantragt den beitrag zu kürzen.ist es möglich für die zeit 2009-2013 eine Rückzahlung zu bekommen,da ich ja die ganze zeit den vollen betrag gezahlt habe?
Hallo Schubi1987,
Ihre Frage ist eher eine rechtliche Frage, mein Schwerpunkt im Fachwissen über Behinderungen liegt eher im Bereich Art der und Umgang mit Behinderungen. Was ich auf jeden Fall sagen kann ist, dass meine Mutter in ihrem Ausweis auch ein RF hatte und ich jedes Jahr oder jedes zweite Jahr einen Antrag auf Befreiung gestellt habe.Folgender Text steht im Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung als Zusatz:
„Die Rundfunkgebühren-Befreiung gilt erst ab dem Folgemonat nach Antragstellung und ist nicht rückwirkend gültig. Daher sollten Sie einen vorsorglichen Befreiungsantrag stellen, wenn Sie die Sozialleistung oder die Zuerkennung des RF-Merkzeichens schon bei der zuständigen Behörde beantragt, aber den Bescheid noch nicht erhalten haben.“
Allerdings kann ich nicht mit 100%iger Sicherheit sagen ob man nicht doch irgendwie eine nachträgliche Rückerstattung beantragen kann.
Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben
freundliche Grüße
Silberschweif
Moin, grundsätzlich gilt, dass Änderungen bei der GEZ nicht rückwirkend gelten. Sie wirken sich immer erst vom Zeitpunkt des Eingangs des Antrags aus. Überrascht bin ich, dass du mit RF den vollen Satz gezahlt hast. Wenn ich die Situation richtig interpretiere, hattest du Anspruch auf die volle Ermäßigung bei der alten Regelung. Bei der neuen bleibt es bei einer Ermäßigung.
Gruß,
Ulrich