hallo, guten Tag
habe Sozialhilfe bezogen, und bekomme jetzt eine
Nachzahlung von 4 Jahren rückwirkend vom ZVK über meine Tätigkeit am Bau!Muss ich von dieser Sumnme was zurückzahlen!
Solange die Sozialleistungen nicht unter dem Vorbehalt der Rückforderung gezahlt wurden und bei der Gewährung der Hilfeleistungen vom Hilfeempfänger keine bewusst wahrheitswidrigen Angaben gemacht wurden, braucht nichts zurückgezahlt zu werden.
Das jetzt nachgezahlte Geld zählt allerdings als Einkommen, so das vermutlich die weitere Zahlung von Sozialleistungen eingestellt werden wird.
Wenn das nachgezahlte Geld noch in den Folgemonaten vorhanden ist, wird ebenfalls keine neue Hilfe mehr gezahlt werden - es sei denn, das Geld wurde z.B. für die Abgeltung von Verpflichtungen aufgebraucht (Schulden bezahlen etc.).
Sollte dann nichts mehr vorhanden sein, werden die Sozialleistungen wieder aufgenommen.