Hallo,
ich wurde vor ein paar Monaten übelst auf der Autobahn bedrängt als ich bei erlaubten 120 eine Autoreihe überholt habe, die mit 100 da lang fuhr. Wie gesagt, erlaubt waren 120 km/h und ich hatte bei dem Überholvorgang etwa 120/130 km/h drauf. Da kam einer angesaust und dem konnte ich in die Nase schauen, so nah war er und kam immer noch ein Stück näher, Lichthupe konnte ich nur erkennen, weil er ein Stück nach links fuhr. ICh wurde etwas schneller, da ich dachte der pufft mich gleich an…nach rechts konnte ich nicht, weil da Autos fuhren und die Lücken zu klein waren zum einscheren. Und der Typ kam immer näher…hinten meine Kinder im Auto, ich hatte Todesangst. Wir wurden immer schneller und irgendwann hatte ich statt erlaubten 120, 160/170 drauf…einfach weil ich irgendwie auf der Flucht war… Irgendwann konnte ich ENDLICH nach rechts rüber und der brauste an mir vorbei, aber ich konnte noch das NUmmerschild merken.
Bin dann nächsten Parkplatz runter, hatte Herzrasen…und, hab die Polizei angerufen. Es kam aber zufällig eine Streife der Autobahnpolizei auf den Parkplatz und ich meldete was mit eben passiert ist.
Es wurde sofort eine Fahndung ausgesetzt.
Tja, dann konnte ich irgendwann weiterfahren, der Polizist meinte, das war schon kein normales Drängeln mehr, das war schwere Nötigung.
Das ganze ist jetzt schon ein paar Monate her…erfahre ich irgendwie was weiter geschehen ist?
Ehrlich gesagt wüßte ich das echt gerne und wünsche dem Typen ein ewiges Fahrverbot mit 100 Punkten in Flensburg plus eine satte Geldstrafe.
Wäre nur ein Auto von der rechten Spur rübergezogen, hätten wir das nicht überlebt.
Ja, das Kennzeichen konnte ich weitergeben, den Autotyp auch, aber den Fahrer konnte ich nicht erkennen, weiß nur dass es ein Mann war.
Das Ganze war auch auf einer Heimfahrt von einer Reise, also in einem anderen Bundesland. Ich weiß dass die ganze Sache nach Augsburg ging…das ist dann schon alles.
Ist schon 4 Monate her…
Hi Mona,
ist ja mal kein schönes Erlebnis. Also das normale Vorgehen in dem Fall ist eigentlich die Fahandung hoffentlich mit Feststellung des Fahrers. Dann folgt die ermittlung wobei du hierzu eine Aussage machen musst. Entweder schriftlich oder aber eben persönlich. Zu diesen Vorwürfen darf sich der Beschuldigte nun Äußern. Aber wirklich viel kriegt man davon dann nicht mehr mit. Eigentlich ist nach der Aufnahme der Zeugenaussage schluss mit der Informationsweiterleitung in deine richtung. Sofern du einen Zeugen Aussage getätigt hast als du auf dem Parkplatz warst, ist ab da ende.
danke! Das finde ich echt schade. Dieser Mensch hat mich in Todesangst gedrängelt und eine wirklich gefährliche Situation geschaffen. Da wüßte ich echt gerne ob der wenigstens ermittelt werden konnte und ne fette Strafe bekommen hat. Als ich die Aussage auf dem Parkplatz gemacht habe, wurde ja gleichzeitig eine Fahndung herausgegeben. Zeitgleich ist eine Streife bei ihm nach Hause gefahren um zu sehen ob der Halter unterwegs ist oder daheim. War richtig was los um den zu finden. Ich als „Opfer“ bekomm nun gar nichts mehr mit. HAbe ja auf dem Parkplatz meine Aussage mit dem Polizisten schriftlich gemacht und auch zugegeben dass ich dann statt 120 beinahe 170 km/h drauf hatte. Das hatte für mich zum Glück keine Konsequenzen…
Hatte gehofft ich kann beim Gericht was erfahren, weiß aber nur dass es wohl nach Augsburg ging die da sehr streng verfahren sollen.
Naja, ich muß es wohl einfach abhaken und endlich verarbeiten…
Hallo, Dazu kann ich kei9ne Auskunft geben. Wende dich bitte an die Polizei, die müssten ja dazu ein Aktenzeichen haben. Ansonsten kommt mi9r die Sache nicht geheuer vor, denn ich fahre seit 56 Jahren Auto, davon 10 Jahre als Taxifahrer, aber ich konnte noch keinem im Rückspiegel " in die Nasenlöcher" schauen. Außerdem braucht man da nicht vor einem Drängler mit überhöhter Geschwindigkeit vorneweg rasen.
Mit freundlichen Grüßen Pikalle
Nunja, wer das natürlich wortwörtlich nimmt ist selber Schuld.
Wie lange Sie schon Taxi fahren spielt da ja keine Rolle. Dieser Mensch hat mich genötigt schneller zu werden, nach rechts konnte ich NICHT ausweichen da dort kein Platz zum Einscheren war, erst später. Er kam immer näher und wenn Sie es vorziehen dass jemand ihnen hinten rein fährt (den Anschein hatte es bald) dann ist das ihr Ding. Ich war einige Jahre im Rettungswesen tätig und kann nur sagen, die Unfälle die entstehen weil jemand nur wenige Meter Abstand hält, enden fast immer tödlich bei diesen Geschwindigkeiten. Da ist es ein natürlicher Instinkt zu versuchen mehr Abstand zu gewinnen.
Hätten Sie einen Tip wie ich mich demnächst verhalten sollte wenn ich nochmal in eine solche Situation komme? Einfach cool meine 120 bebehalten bis ich wieder nach rechts kann? Vielleicht noch abbremsen um den hinten so richtig klarzumachen dass mich sein Drängeln nicht interssiert?
Lassen wir das, ich denke mal ich habe mit Ihnen nicht den richtigen Experten ausgewählt. Zum Glück war der Polizei diese Situation klar und ich hoffe dieser Idiot geht ein paar Monate zu Fuß!
Übrigens, ich habe sowas auch noch nie vorher erlebt, wenn ich überhole und es kommt einer angebraust, bin ich recht flott wieder rechts rüber. War in diesem Moment nur absolut unmöglich, leider!
leider kann ich dazu keine Auskunft geben. Warum fragst du nicht bei den entsprechenden Stellen nach?
LG Michel
Das ganze ist jetzt schon ein paar Monate her…erfahre ich
irgendwie was weiter geschehen ist?
Ehrlich gesagt wüßte ich das echt gerne und wünsche dem Typen
ein ewiges Fahrverbot mit 100 Punkten in Flensburg plus eine
satte Geldstrafe.
Wäre nur ein Auto von der rechten Spur rübergezogen, hätten
wir das nicht überlebt.
Es gibt ja genügend andere Experten, dann suchen sie sich einen anderen. Am besten schreiben sie noch an den Verkehrsminister. Ich denke ihr Problem kann in diesem Forum hier nicht behandelt werde. Ich möchte darüber keinen weiteren Dialog führen.
hallo mona,
wenn der fahrer ermittelt wird und es zu einer gerichtsverhandlung kommt, bei der du als zeugin vorgeladen wirst, dann erfährst du etwas. ansonsten nicht, zum beispiel wenn es ohne verhandlung nur per strafbefehl zu einer verurteilung kommt. Was du schilderst erfüllt durchaus den tatbestand einer nötigung bzw einer gefährdung des straßenverkehrs (beides verkehrsstraftaten, die bei einer verurteilung 7 punkte nach sich ziehen sowie eine geldstrafe, wahrscheinlich sogar die entziehung der fahrerlaubnis und eine mpu, wenn derjenige die fahrerlaubnis neu beantragt). ich kann nachvollziehen, dass du wissen möchtest, ob der fahrer zur verantwortung gezogen wurde. vielleicht fragst du mal bei der polizei nach dem stand der dinge.
Vielen Dank für Deine Antwort.
Na, dann werde ich mal noch etwas abwarten und ansonsten mal nachfragen bei der Polizei. Aber wenn er schon nur einen Teil der von Dir genannten Strafen erhält, wird ihm das hoffentlich eine Lehre sein. Allein die Anzeige wird ihm schon ne Menge Arbeit gemacht haben, er mußte sich ja rechtfertigen, vielleicht, wenn nicht ermitteln werden konnte WER gefahren ist, ein Fahrtenbuch schreiben.
Deine Antwort war mir was wert…vielen Dank nochmals!