Schönen guten Abend,hatte über die homepage www.routenplaner-service.de versucht eine Distanz in Erfahrung zu bringen. Nach Eingabe des Start- und Zielortes wurde ich aufgefordert, meine persönlichen Daten einzugeben. Nach Betätigung des Buttons „Anmelden“ brach ich den Vorgang ab, habe den Service also nicht genutzt. Kurze Zeit später erhielt ich ein Mail mit Zugangscode, Internetadresse für Zugangsaktivierung und AGB´s. Das Mail ignorierte ich, da es keine Zahlungsaufforderung Bankverbindung enthielt. Nach gut drei Wochen bekam ich nun eine Zahlungsaufforderung (Vertragslaufzeit 2 Jahre). Den Betrag möchte ich logischerweise nicht zahlen. Wie verhalte ich mich am Besten und korrekterweise? Vielen Dank im voraus für eine Antwort.
Habe Zahlungsaufforderung für kostenpflichtigen Internetdienst erhalten, bei dem ich mich zwar angem
Im Zweifel nicht zahlen, jedoch muss genau überprüft werden, was Sie da angeklickt haben.
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
da ich schon viele derartiger Fälle in meiner Kanzlei hatte, kann ich Ihnen einen ganz einfachen Tipp geben: Ignorieren Sie diese Schreiben und Zahlungsauffoderungen. Erst wenn Sie einen Mahnbescheid erhalten, sollten Sie einen Anwalt konsultieren.
Diese Vorgehensweise hat folgenden Grund: Der Internetanbieter hat einen Vertragsschluss mit Ihnen nachzuweisen, d.h. er muss den Nachweis erbringen, dass es genau Sie waren, der am PC saß und die Internetdienstleistung in Anspruch genommen hat. Genau diesen Nachweis kann er aber nicht erbringen und damit auch keine Forderungen gegen Sie durchsetzen.
Im Übrigen haben Sie ja noch nicht einmal eine Internetdienstleistung in Anspruch genommen, da alleine das Registrieren nach der Rechtsprechung eine Vorbereitungshandlung ist und der Anbieter hierfür nichts von Ihnen verlangen kann.
Wie gesagt, sollten Sie die Schreiben ignorieren, aber nicht wegwerfen, sondern zur Sicherheit 3 Jahre lang aufheben. Nach 3 Jahren sind die Ansprüche ohnehin verjährt.
Mit freundlichen Grüßen
Nicolai Kutz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Hallo,
ich kenne das Angebot nicht in diesem Einzelfall. Die meisten Seiten, die im Internet eigentlich kostenlose Leistungen kostenpflichtig anbieten (sog. „Abofallen“) verstecken den Hinweis auf die Kosten so sehr, dass überhaupt kein Vertrag zustande kommt. Denn ein solcher Vertrag würde voraussetzen, dass Sie von der Verpflichtung zur Zahlung bei Inanspruchnahme der Leistung gewusst hätten. Daran fehlt es regelmäßig. Wird auch noch mit dem Hinweis „kostenlos“ oder ähnlichen Dingen geworben und der Hinweis auf die wirklichen Kosten verbirgt sich in den AGB, so ist nicht nur die Kostenklausel der AGB nach §§ 309, 307 unwirksam, weil es sich um eine überraschende Klausel handelt und der Verbraucher - also Sie - unangemessen benachteiligt sind. Sondern es handelt sich zudem um - strafbaren - Betrug und das Geschäft ist insgesamt nichtig.
Ich würde die Zahlungsaufforderung zusammen mit einem Ausdruck der Mail und der Internetseite an die Staatsanwaltschaft bei dem nächstgelegenen Landgericht senden - ggf. per Fax - zusammen mit einer kurzgefassten Strafanzeige gegen den Betreiber und den Absender der Zahlungsaufforderung wegen aller in Frage kommender Delikte. Dazu würde ich auch direkt Strafantrag stellen, damit auch Antragsdelikte mitverfolgt werden. Die Strafanzeige ist kostenfrei.
Zugleich würde ich dieselben Unterlagen an die Verbraucherzentrale senden.
Es empfiehlt sich auch, in solchen Fällen mit einem kurzen Fax (nicht per eMail, da das Sendeprotokoll verwahrt werden muss) an den Absender der Zahlungsaufforderung den Widerruf, hilfsweise die Anfechtung, hilfsweise hierzu den Rücktritt von einem möglicherweise zustande gekommenen Vertrag zu erklären und darauf hinzuweisen, dass Sie den Vertrag aus verschiedenen Gründen für nichtig halten.
Die Rechtsprechung bezüglich sog. Abofallen ist recht eindeutig und entwickelt sich mehr und mehr zugunsten der Verbraucher. SIe haben also beste Erfolgschancen.
Beste Grüße