Haben Behördenmitarbeiter keine Rechte?

Hallo,

macht mich meine Neugier heute doch auf einen in einer örtlichen Tageszeitung veröffentlichten Bericht aufmerksam:

Der Behördenleiter stellt danach einen seiner Behördenmitarbeiter vor der Öffentlichkeit ins Abseits mit dem Vorwurf, eigenmächtig gehandelt zu haben.

In wie weit sind in dem Fall die Straftatbestände der üblen Nachrede oder der Verleumdung erfüllt, wenn der Vorwurf sachlich falsch, unrichtig, völlig an den Haaren herbeigezogen oder na, Ihr wisst schon…, wäre?

Vielen Dank für Eure Einschätzung.

Grüße mki

In wie weit sind in dem Fall die Straftatbestände der üblen
Nachrede oder der Verleumdung erfüllt, wenn der Vorwurf
sachlich falsch, unrichtig, völlig an den Haaren herbeigezogen
oder na, Ihr wisst schon…, wäre?

In der Tat käme da eine Verleumdung in Frage, soweit man sagen kann, dass das vorgeworfene Fehlverhalten nachweislich nicht zutrifft (ansonsten eher üble Nachrede).

Außerdem gibt es natürlich eine dienstrechtliche Seite. Vermutlich wird Beamtenrecht gelten und der Behördenleiter hat gewisse Verhaltenspflichten zu beachten. Verstößt er dagegen, gibt es ein Disziplinarverfahren. Der betroffene Mitarbeiter hat natürlich weitergehende Beschwerderechte, es gibt auch einen Personalrat (in etwa vergleichbar mit einem Betriebsrat).

Jetzt bin ich aber auch neugierig: Was ist das für ein Fall?

Hallo Ultra,

Jetzt bin ich aber auch neugierig: Was ist das für ein Fall?

es ist abzuwarten, was an dem Fall noch alles so drann ist. Dem Bericht zu Folge hat die betroffene Öffentlichkeit schneller einen Teilerfolg erzielt als sie wohl selbst geglaubt hatte. Das hat den Anschein, als ob die Öffentlichkeit insgeheim an der Redlichkeit des gescholtenen Mitarbeiters zu keiner Zeit zweifelt. Es stehen Wahlen an, steht da. Dann ist wahrlich Musik drinn. Hui. Da bin ich aber gespannt.

Schöne Grüße mki

Der Behördenleiter stellt danach einen seiner Behördenmitarbeiter vor der Öffentlichkeit ins Abseits mit dem Vorwurf, eigenmächtig gehandelt zu haben.

Warum sollte er das nicht dürfen.

In wie weit sind in dem Fall die Straftatbestände der üblen Nachrede oder der Verleumdung erfüllt,

Schon mal was von freier Meinungsäußerung gehört ?

wenn der Vorwurf sachlich falsch, unrichtig, völlig an den Haaren herbeigezogen

Wer hat das festgestellt ? Darf der Behördenleiter auch eine eigene Meinung haben ?

Hier eine Straftat zu konstruieren wird sehr mühsam werden. Da liegen dienstrechtliche Konsequenzen näher.