Hallo,
aus welchen Gründen auch immer man hier nicht in der ich-Form schreiben darf, hab ich zwar nicht verstanden, aber ich hoffe ich kann euch trotzdem vermitteln was ich meine.
Der Vater hat vor einigen Jahren ein Haus überschrieben bekommen. Also Oma und Opa haben das Haus gekauft und es dann mit notarieller Beurkundung auf den Vater überschrieben.
In diesem Haus, hat der Vater mit seiner Frau und seinen 2 Kindern über 20 Jahre lang gewohnt. Die Eltern waren 26 Jahre verheiratet, als die Mutter letztes Jahr verstarb.
Meine Frage ist nun, ob der Mutter, aufgrund der langen Ehe, die Hälfte vom Haus gehörte und ob den Kindern nun ein Teil vom Erbe zusteht?
Meine Frage ist nun, ob der Mutter, aufgrund der langen Ehe,
die Hälfte vom Haus gehörte
Das Haus gehört immer dem Eigentümer. Das ist in diesem Fall, der dem das Eigentum übertragen, das Haus also überschrieben wurde: der Vater.
und ob den Kindern nun ein Teil
vom Erbe zusteht?
Ich verstehe den Zusammenhang zum Haus nicht. Wer Erbe ist und wem davon etwas zustimmt, bestimmt sich zunächst mal nach dem Testament. Was stehht denn da drin?
Levay
Dem Vater gehört das Haus, aufgrund der langen Ehe, stünde der Mutter doch auch ein Teil vom Haus zu, oder nicht?
Da die Mutter aber gestorben ist, würde ihr Teil vom Haus dann an die Verblienen gehen.
Hi,
was hat das Haus denn mit der langen Ehe zutun? Wenn der Vater als Alleineigentümer eingetragen ist, gehört es ihm Alleine.
Welchen Güterstand hatten denn die Eheleute?
Gruß
Tina
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Die hatten eine Zugewinngemeinschaft.
Also es gab keinen Ehevertrag.
Die hatten eine Zugewinngemeinschaft.
Also es gab keinen Ehevertrag.
Hi, dann hätte die Ehefrau bei einer Scheidung den Zugewinn berechnen lassen können.
Da sie aber nun verstorben ist, gehört das Haus dem Vater.
Und NEIN, der muss den Kindern ausser dem Pflichtteil NICHTS vererben.
Schon schlimm genug, dass es in D diesen Pflichtteil gibt. Vor Allem wenn man hier u. anderswo immer wieder diese Art Fragen liest.
MfG ramses90.
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Dem Vater gehört das Haus, aufgrund der langen Ehe, stünde der
Mutter doch auch ein Teil vom Haus zu, oder nicht?
Was die Ehefrau _beim Tod des Ehepartners_ erbt, bestimmt sich aus dem Ehevertrag, dem Testament und ob direkte Nachkommen des Ehegatten da sind.
Da die Mutter aber gestorben ist, würde ihr Teil vom Haus dann
an die Verblienen gehen.
Erben kann nur, wer lebt. Stirbt die Ehefrau vor dem Ehemann, erbt dieser und vorhandene gemeinsame Nachkommen, ggf. noch die Eltern der Ehefrau.
Deine Frage ist aber etwas unklar. Lies dir doch erst mal
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Erbfolge
durch, wenn dann noch Fragen sind, gerne hier.
Hi,
bei Zugewinngemeinschaft ohne testamentarische Regelungen, erbt der Vater 50% vom Vermögen der Mutter. Die restlichen 50% werden unter den Kindern aufgeteilt.
Da das Haus im Alleineigentum des Vaters steht, fällt es nicht in die Erbmasse. Daran ändert auch eine langjährige Ehe nichts.
Gruß
Tina