Hallo,
ich bin neu hier und iA spitzt sich die Situation innerhalb der family zu. Es ist ein wenig verzwickt und ich hoffe, hier einige Antworten zu finden, die allen Beteiligten weiterhelfen.
Mein/e Tochter/Sohn ist über 18, hat die Schule in Deutschland abgebrochen und ist zum anderen Elternteil ins Ausland gezogen. Nun will mein/e Tochter/Sohn, dass ihm alle persönlichen Dinge, ins europäische Ausland hinterhergeschickt werden, da Tochter/Sohn nicht selber vorbei kommen kann, da es kein Auto besitzt. Das andere Elternteil, bei dem mein/e Tochter/Sohn nun lebt, besitzt allerdings ein Auto. Um einen Konflikt, laut Tochter/Sohn, zu vermeiden, soll ich, da ich ihm gegenüber verpflichtet sei, die Dinge hinterschicken. Frage: müssen die Sachen hinterher geschickt werden oder nicht? Achja, was vielleicht noch wichtig ist: Wir sind mehr oder weniger im streit auseinander, da Tochter/Sohn Ansichten das Zusammenleben nur noch aus NEHMEN, aber nicht auch aus GEBEN bestand. Ausserdem zieht Tochter/Sohn die bei mir wohnenden Geschister in den Dreck und erzählt Lügen über uns.- Im BGB steht folgendes: Mit 18 Jahren tritt die Volljährigkeit ein (§ 2 BGB) es endet die elterliche Sorge (§ 1626 ff. BGB) die Rechte und Pflichten der Eltern, für das Kind zu sorgen und das Kind nach außen zu vertreten (§ 1629 Abs. 1 Satz 1 BGB) sind mit dem 18. Geburtstag beendet.
Lieben Dank schon mal!