Haben Eltern Pflichten gegenüber Volljährige?

Hallo,

ich bin neu hier und iA spitzt sich die Situation innerhalb der family zu. Es ist ein wenig verzwickt und ich hoffe, hier einige Antworten zu finden, die allen Beteiligten weiterhelfen.
Mein/e Tochter/Sohn ist über 18, hat die Schule in Deutschland abgebrochen und ist zum anderen Elternteil ins Ausland gezogen. Nun will mein/e Tochter/Sohn, dass ihm alle persönlichen Dinge, ins europäische Ausland hinterhergeschickt werden, da Tochter/Sohn nicht selber vorbei kommen kann, da es kein Auto besitzt. Das andere Elternteil, bei dem mein/e Tochter/Sohn nun lebt, besitzt allerdings ein Auto. Um einen Konflikt, laut Tochter/Sohn, zu vermeiden, soll ich, da ich ihm gegenüber verpflichtet sei, die Dinge hinterschicken. Frage: müssen die Sachen hinterher geschickt werden oder nicht? Achja, was vielleicht noch wichtig ist: Wir sind mehr oder weniger im streit auseinander, da Tochter/Sohn Ansichten das Zusammenleben nur noch aus NEHMEN, aber nicht auch aus GEBEN bestand. Ausserdem zieht Tochter/Sohn die bei mir wohnenden Geschister in den Dreck und erzählt Lügen über uns.- Im BGB steht folgendes: Mit 18 Jahren tritt die Volljährigkeit ein (§ 2 BGB) es endet die elterliche Sorge (§ 1626 ff. BGB) die Rechte und Pflichten der Eltern, für das Kind zu sorgen und das Kind nach außen zu vertreten (§ 1629 Abs. 1 Satz 1 BGB) sind mit dem 18. Geburtstag beendet.
Lieben Dank schon mal!

Hallo,

Das ganze hat mir mit Recht als mit Familie zu tun.

Eigentumsrecht verfällt praktisch nie. Wenn der Eigentümer jedoch einige Zeit keinen Anspruch auf sein Eigentum erhebt, kann man davon ausgehen, dass er darauf verzichtet.

Dies meistens nach einem eingeschriebenem Brief und einer gewissen Nachfrist das Eigentum abzuholen.

Du hast nicht die Pflicht das Eigentum Deiner Tochter, ihr auf Deine Kosten zukommen zu lassen.

Aber zum Familiären:

Falls Du einmal Deine Enkelkinder sehen möchtest, wäre es natürlich schön, wenn Du den Streit mit Deiner Tochter beilegst. Du bist die Ältere, Du bist die Mutter, Du bist die Vernünftige. Du solltest den ersten Schritt tun und zu Deiner Tochter zugehen. Das beste wäre hier, indem Du ihr den Wunsch erfüllst und ihr Ihre Habseeligkeiten nachsendet. Deine Tochter hat bereits ihre Mutter verloren.

Liebe Grüße

Martin

[MOD] FAQ 1129 beachten
Hallo,

solltest du rechtliche Hinweise suchen, kannst du unter Beachtung der FAQ:1129 in einem der Rechtsbretter fragen.

Hier wird nur die familiäre/menschliche Situation beleuchtet.

lg, Dany

Hallo

du schreibst hier über dein Kind-oder?
Was ist denn da so schlimm drann, die Sachen hin zuschicken?
Wegen dem Recht?
Oder sitzt da gewaltig etwas quer?

LG

Hallo

Was ist denn da so schlimm dran, die Sachen hin zuschicken?

Das ist ja immerhin eine Menge Arbeit, muss ja alles irgendwie verpackt werden, und teuer ist es auch.
Ich hätte keine große Lust, alle Sachen, die einem meiner Kinder gehören, zu verschicken, wo die dann noch nicht mal dabei wären.

Viele Grüße

Hallo,

da scheint ja wirklich einiges im Argen zu liegen, wenn du es noch nicht einmal mehr schaffst das Geschlecht deines „Kindes“ genau zu benennen.

Zur rechtlichen Seite wurdest du schon aufgeklärt, dass Rechtsfragen nach FAQ 1129 nicht beantwortet werden dürfen.

Zur menschlichen Seite: Okay, du bist wütend auf deinen Sprössling. Die Situation ist zur Zeit verfahren und du möchtest auf die (für dich) unverschämten Forderungen nicht eingehen.

Auf der anderen Seite sind noch Sachen deines Sprösslings bei dir und diese gehören dir nicht (ob das Kind nun 18 ist oder nicht).

Mir ist schon klar, dass manche Abklömmlinge ihre Eltern mit dem heute so pauschal im Munde geführten „Das musst du machen! Dazu bist du verpflichtet!“ teilweise ganz schön auf die Palme bringen, denn wie so oft im Leben lernt der Mensch seine (angeblichen) Rechte schnell und seine Pflichten wenns geht gar nicht.

Da dich das Nehmertum deines „Kindes“ offenbar schwer nervt hier mal ein Vorschlag: Die Sachen werden versandt auf Basis „Gebühr bezahlt Empfänger“. Dann musst du zwar immer noch alles zusammenklauben und verpacken, hast aber nicht die kompletten Kosten am Hals. Ins Ausland kann das natürlich auch schon mal 1,50 € kosten. Evtl. sollte man sich auch mal mit dem anderen Elternteil auseinandersetzen (wenn das geht).

Gruß
Nita

Hallo,
wie viel ist es denn, was es da zu sc hicken gäbe?
Möbel? Mehrere Meter Bücher? Kleidung?, Fernseher, Stereoanlage, Fahrrad?

Ich würde ein Paket mit dem fertig machen, was tatsächlich für das tägliche Leben dringend gebraucht wird. Also in erster Linie Kleidung.
Alles andere kann man auch über eine Spedition abholen lassen - inkl. Verpackung. Das kann dann der Nachwuchs jederzeit veranlassen - egal wo der Aufenthaltsort im Moment ist. So gewöhnt man sich auch an die Preise.

Gruß D.

Hallo,

ich persönlich würde ihm die Sachen nicht hinterher schicken. Die Gründe:

  1. Wenn jemand Hals über Kopf verschwindet, ohne vorher darüber nachzudenken, wie es weitergehen soll, muss er eben die Konsequenzen tragen. Schließlich ist das Kind volljährig und nimmt auch die damit verbundenen Rechte in Anspruch.

  2. Wenn jemand etwas von einem anderen möchte, gehört es sich, dass er erst mal darum bittet. Zumal dann, wenn das Ganze mit Arbeit und Kosten für den anderen verbunden ist. Wenn er dazu nicht willens oder in der Lage ist, muss er sich eben selber um die Abholung seines Krempels kümmern. Der wird ihm ja nicht vorenthalten, lediglich der Service entfällt.

Wenn Kinder glauben, dass sie nur Rechte und keine Pflichten haben, haben sie eine wesentliche Lektion noch nicht gelernt und es scheint mir an der Zeit, sie nachzuholen.

Schöne Grüße,
Jule

Hallo,
solltest Du eine juristische Antwort haben wollen, so bist Du hier im falschen Brett.
Ansonsten bleibt nur noch die kulturell / moralische Antwort und die lautet: Du bleibst ein Elternteil bis einer von euch nicht mehr lebt. Auf Lebenszeit also. Ein Streit der in den Kontaktabbruch zwischen Eltern und Kind endet bleibt als ungelöster Konfikt in der Seele kleben. Anders als ein Freund, Nachbar oder Partner.

Das was ihr betreibt ist ein ganz „gewöhnlicher“ Familienkonflikt, den Du am besten mit einem konsequenten Handeln und mit Deinem Herzen löst und nicht mit Paragraphen.

Wenn Du meinen Rat hören willst: schick die Sachen zu (wenn Du kein Geld hast, von mir aus auch als Nachnahme) und wünsche ihr vom Herzen alles Gute und dass ihr irgendwann wieder zusammenfindet.

Viele Grüße