Haben Fehler gem.,bei der Ummeldung des Zweitwohns

Hallo,

im Dezember des Jahres 2000 ist die Tochter meiner Freundin bei uns wieder eingezogen.

Ihren zweiten Wohnsitz hat die Tochter im Maerz 2001 bei der Gemeinde gemeldet !

Dabei hat sie aber faelschlicherweise als Datum, den 15.01.01 angegeben !

Jetz moechten wir natuerlich das Einzugsdatum (Dezember 2000)
korrigieren !

Doch die Gemeinde weigert sich dagegen !

Haben wir da irgendwie eine rechtliche Handhabe ??

Wir sind fuer jeden Tipp dankbar.

mfg
Stefan Render

Hallo Stefan,

da Du nach Meldegesetz dazu verpflichtet bist (je nach Bundesland) innerhalb von 7-10 Tagen Deinen Wohnsitzwechsel anzumelden, denke ich, dass die Behörde noch recht kulant war, die Anmeldung rückwirkend zum 15.1. anzuerkennen.

Hm, da wird wohl die Steuererklärung etwas leiden müssen :o\

Liebe Grüße,
Snoef