Haben Hartzvierler mit Minijob Anrecht auf komplette Auszahlung ihres Lohns, auch wenn er einen Monat später eigeht?

Hartzvierler hat einen Putzjob (max. 100 Eus/Monat). Der Arbeitgeber zahlt in einem Monat zwei Rechnugen, also die vom letzten und die vom vorletzten Monat. Sachbearbeiter beim Amt deutet dies als doppeltes Einkommen und kürzt Bezüge, sodass Hartz4ler einen Monat ohne Entlohnung gearbeitet hat.
danke im Voraus
Biggs

Wie das in diesem Fall aussieht, kann ich dir leider nicht sagen. ABER:

Sofort schriftlich Widerspruch einlegen (wichtig, damit du überhaupt dagegen vorgehen kannst).
Danach zum Anwalt und Prozesskostenhilfe beantragen.
Dann kannst du gegen das Amt klagen und die bezahlen dir auch noch den Anwalt.

Ohne Anwalt geht meistens nichts bei den Ämtern..

Hallo,

Deine Frage kann ich Dir leider auch nicht beantworten, aber geh mal hier in ein spezielles Hartz4-Forum Bürgergeld Forum - hartz.info – Index , da scheinen ganz kompetente Leute unterwegs zu sein.

Viel Erfolg

Der bezahlt zwei Rechnungen? Oder der hat die Lohnabrechnung für zwei Monate gemacht und dann ausgezahlt? Oder ist der Arbeitgeber ein Auftraggeber und es handelt sich hier um irgendeine Art Selbstständigkeit?

Der hat das also nicht nur als Einkommenszufluss in einem Monat gewertet, sondern auch vergessen die Freibeträge für Erwerbseinkommen abzuziehen?
Also dann auf jeden Fall erstmal Widerspruch einlegen. Es soll durchaus auch Ämter geben, wo man das dann auch in einem Gespräch mit dem Bearbeiter klären kann. Wenn man da auf stur schaltet, hilft tatsächlich nur der Gang zum Anwalt.

Grüße

M.E. ist der vorgetragene Sachverhalt viel zu dünn, um daraus eine nützliche Antwort zu generieren.