Haben Hatz4 beantragt und wollen einen Kredit, zäh

Hallo, wir haben Hartz4 beantragt ( zur Aufstockung, da das Geld
was wir verdienen nicht reicht) und wollen einen Kredit
bei einem Institut nehmen um Mietschulden und
Nachzahlungen zu begleichen! Dürfen wir das? Oder zä
hlt das als Zufluss?

Grundsätzlich ist das erlaubt,zu beachten ist nur das die belastung von einen Kredit also die Monatlichen Raten die ihr zurück zahlen müsst nicht in die berechnung vom bedarf mit berücksichtigt werden. Aber besser ist: wenn Hartz 4 bewilligt wurde,fragt beim Jobcenter zuerst nach einen Darlehen um Mietschulden zu begleichen,das ist ist Zinsfrei wenn ihr es bekommt. Jobcenter ist aber nicht verpflichtet ein Darlehen zu zahlen,aber höflich nachfragenkostet nix, und ist billiger als ein Bank-Kredit.

Hallo

Wenn Mietschulden nicht aus vorhandenem (Schon-)Vermögen bestritten werden können, kann man dafür ein Darlehn beim Jobcenter beantragen(Antrag nachweislich schriftlich einreichen). Siehe § 22 Abs. 8, SGB II (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html ) :

„(8) Sofern Arbeitslosengeld II für den Bedarf für Unterkunft und Heizung erbracht wird, können auch Schulden übernommen werden, soweit dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Sie sollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht. Vermögen nach § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ist vorrangig einzusetzen. Geldleistungen sollen als Darlehen erbracht werden.“

Das Darlehn wird dann mit monatlich 10 % der Regelleistung getilgt/ von Euch zurückerstattet -> siehe § 42a SGB II http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__42a.html
(Aufpassen, dass das Jobcenter im Darlehnsvertrag keine höhere Rückzahlungsrate als 10 % aufführt .)

Hierbei ist wichtig zu beachten:

Wie hoch die monatliche Tilgung dann in konkretem Euro-Betrag ausfällt, ist davon abhängig, ob das Jobcenter im Darlehenvertrag ALLE Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft als Darlehnsnehmer aufführt und das Darlehn per Verwaltungsakt ALLEN Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft bewilligt… oder ob nur der Haushaltsvorstand/ Antragsteller als Darlehnsnehmer genannt wird und nur ihm/ihr das Darlehn bewilligt wird.

Wird das Darlehn an ALLE Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft bewilligt, dürfen entsprechend auch jeweils 10 % ALLER Regelsätze der BG-Mitglieder als monatliche Tilgung einbehalten werden.
Ist nur der Haushaltsvorstand Darlehnsnehmer, fallen nur bei seinem/ihrem Regelsatz monatlich 10 % Tilgungsrate an.-

wollen einen Kredit bei einem Institut nehmen um (…) Nachzahlungen zu begleichen

Wenn man wüsste, um welche Art „Nachzahlungen“ es sich konkret handelt, käme man evtl. weiter. Geht’s um Stromschulden… Unterhaltsforderungen… Shopping-Kredite…? usw. :wink:

LG