ich wohne in einem haus das schon gut 100 jahre alt ist und von ausen garnichts mehr her macht muß der eigentümen was machen oder nicht.
Hallo !
Dies ist keine Rechtsauskunft auf die Sie sich berufen
können, sondern meine Meinung und Auffassung geltenden
Rechts.
Wenn ich mich recht Entsinne gibt es keine Pflicht
eines Hauseigentümers an seinem Gebaute Sanierungen
vorzunehmen. Es sei denn durch das unterlassen kommt
oder könnte es zu Schäden an Hab und Gut oder Leib und
Leben anderer kommen.
Also sollte die Tür so desolat sein das eine Benutzung
mit dem Risiko einer Verletzung oder Sachbeschädigung
einhergeht hat der Vermieter/Eigentümer Handlungsbedarf
(PS: das sind dann aber Reparaturkosten die nur der
Vermieter zu tragen hat)
Eine alte Haustür welche funktionstüchtig ist
(abschließbar und gangbar) stellt also keinen Grund für
den Vermieter dar diese zu Sanieren.
Jedoch mit den nachteilen müssen sie nicht leben. So
können sie Mietminderung gelten machen wenn die
Heizkosten des Treppenhauses durch eine undichte Tür
unnötig hach sind oder durch die nicht Abschließbarkeit
bzw durch unverhältnismäßige schweres Öffnen und
Schließen der Tür ein Mangel vorliegt.
Daher empfehle ich Ihnen, sprechen sie mit Ihrem
Vermieter und sollte dieses nicht zu einem Ergebnis
führen, so wenden Sie sich an den Mieterschutzbund oder
einen Anwalt.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Behrendt