Das „Amt“ zahlt meines Wissens weniger Unterhalt als ein verdienender Vater und stellt zudem die „Unterhaltsersatzzahlungen“ am 12.Geburtstag (?) eines Kindes ein, während ein verdienender Vater deutlich länger zahlt. Also „verliert“ das Kind über Jahre hinweg Kohle.
Kernfrage: gibts ein Minuskonto für den Vater oder nicht?
Vermutlich nicht, aber das wäre schade für die betroffenen Kinder.
Vergleich: wenn jemand vom Amt vorübergehend „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ benötigt, dann muss er auch zurückzahlen, sobald er wieder liquide ist. Haben Kids folglich weniger Rechte als Ämter?
Das „Amt“ zahlt meines Wissens weniger Unterhalt als ein
verdienender Vater und stellt zudem die
„Unterhaltsersatzzahlungen“ am 12.Geburtstag (?) eines Kindes
ein, während ein verdienender Vater deutlich länger zahlt.
Also „verliert“ das Kind über Jahre hinweg Kohle.
Rrrrrischtisch…
Kernfrage: gibts ein Minuskonto für den Vater oder nicht?
Was meinst Du damit? Den Unterhaltsvorschuss holen sich Ämter durchaus gerne mal zurück.
Vermutlich nicht, aber das wäre schade für die betroffenen
Kinder.
Vergleich: wenn jemand vom Amt vorübergehend „Hilfe in
besonderen Lebenslagen“ benötigt, dann muss er auch
zurückzahlen, sobald er wieder liquide ist. Haben Kids
folglich weniger Rechte als Ämter?
Willst Du damit andeuten, dass Kinder den unterhaltsvorschuss auch zurückzahlen sollten?!
Das „Amt“ zahlt meines Wissens weniger Unterhalt als ein
verdienender Vater
Ja das macht das Jugendamt weil es ein Gesetz gibt, dass das vorschreibt, nicht weil es dem Sachbearbeiter beim Jugendamt so gefällt.
Die fehlende restliche Kohle darf sich das Kind ohne weiteres dennoch beim Vater holen, dem steht nix entgegen.
Anwalt nehmen und die restlichen 70 € einfordern.
und stellt zudem die
„Unterhaltsersatzzahlungen“ am 12.Geburtstag (?) eines Kindes
ein, während ein verdienender Vater deutlich länger zahlt.
Also „verliert“ das Kind über Jahre hinweg Kohle.
Als alleinerziehende Mutter sollte man froh sein, daß es das Unterhaltsvorschussgesetz überhaupt gibt. Was geht es den Staat an,daß ein Vater den PRIVATRECHTLICHEN Unterhaltsanspruch seines Kindes nicht erfüllt?
Kernfrage: gibts ein Minuskonto für den Vater oder nicht?
Bei der UVG-Stelle sicherlich
Vermutlich nicht, aber das wäre schade für die betroffenen
Kinder.
Warum? die haben die Kohle doch schon bekommen?
Vergleich: wenn jemand vom Amt vorübergehend „Hilfe in
besonderen Lebenslagen“ benötigt, dann muss er auch
zurückzahlen, sobald er wieder liquide ist. Haben Kids
folglich weniger Rechte als Ämter?
Kernfrage: gibts ein Minuskonto für den Vater oder nicht?
Was meinst Du damit? Den Unterhaltsvorschuss holen sich Ämter
durchaus gerne mal zurück.
Meinst du den Fall, wo Paps Geld hat, aber nicht zahlt und Geld „zeitnah“ zu holen ist?
Meine Frage ist, wie lange das passieren kann.
Gibts ne „Verjährung“, ne „Rechtswirksamkeit“? Einen Zeitpunkt, nach dem Paps sich entspannt zurücklehenen kann und wieder arbeiten, erben oder Lotto gewinnen kann, ohne Forderungen zu befürchten?
Vergleich: wenn jemand vom Amt vorübergehend „Hilfe in
besonderen Lebenslagen“ benötigt, dann muss er auch
zurückzahlen, sobald er wieder liquide ist. Haben Kids
folglich weniger Rechte als Ämter?
Willst Du damit andeuten, dass Kinder den unterhaltsvorschuss
auch zurückzahlen sollten?!
Ich will nix andeuten - ich weiß es einfach nicht. Daher frage ich hier.
Das „Amt“ zahlt meines Wissens weniger Unterhalt als ein
verdienender Vater
Ja das macht das Jugendamt weil es ein Gesetz gibt, dass das
vorschreibt, nicht weil es dem Sachbearbeiter beim Jugendamt
so gefällt.
Das hat auch niemand behauptet, oder?
Die fehlende restliche Kohle darf sich das Kind ohne weiteres
dennoch beim Vater holen, dem steht nix entgegen.
Falsch, dem steht z.B. die Tatsache, dass bei Paps nix zu holen ist entgegen.
Anwalt nehmen und die restlichen 70 € einfordern.
Sinnlos, s.o.
und stellt zudem die
„Unterhaltsersatzzahlungen“ am 12.Geburtstag (?) eines Kindes
ein, während ein verdienender Vater deutlich länger zahlt.
Also „verliert“ das Kind über Jahre hinweg Kohle.
Als alleinerziehende Mutter sollte man froh sein, daß es das
Unterhaltsvorschussgesetz überhaupt gibt. Was geht es den
Staat an, daß ein Vater den PRIVATRECHTLICHEN
Unterhaltsanspruch seines Kindes nicht erfüllt?
Keine Sorge, sie ist bestimmt „froh“.
Aber richtig froh wär so ne Mami vielleicht, wenn Paps seine Schulden, die er im Moment nicht zahlt begleicht, sobald er wieder flüssig ist?
Vermutlich nicht, aber das wäre schade für die betroffenen
Kinder.
wenn der Fall also so liegt, das beim Papa nix zu holen ist,
was hat dann die UVG-Stelle damit zu tun?
Schöne, sehr einfache Frage. Die einfache Antwort: sie tut das, wofür sie da ist und zahlt den Minimalbetrag.
Oder hab ich deine Frage nicht verstanden?
Die zahlt das UVG aus,…
Bingo! Siehe oben
…Mutter ist froh überhaupt was zu
bekommen…
Nö, es ist schwer bei dem Mimimalbetrag „froh“ zu sein.
Wie gesagt, die Mutter ist eben nicht „froh“ darüber, solange die Kernfrage weiter unten nicht geklärt ist.
…und Schluß.
Schluß? Möglicherweise. Wenn niemand ne Antwort auf meine Kernfrage hat, ob und warum der Vater später nicht zur Kasse gebeten werden kann, aber der Bezieher von „Hilfe zum Lebensunterhalt“ schon?