Liebe wer-weiss-was-Gemeinde,
am Mittagstisch in der Firma kam die Frage auf, ob Kinder einen Rechtsanspruch auf Taschengeld haben. Ich bejahte dies dem Grunde nach, da das Taschengeld für mich eine wesentliche Erziehungsgrundlage ist, da das eigentverantwortliche Handeln gefördert wird. Leider konnte ich nicht sagen, woher sich ein Rechtsanspruch herleiten lässt.
Das Thema wurde sehr heiß disskutiert und ich hoffe, dass ihr evtl. ein paar juristischr Grundlagen parat habt.
Vielen Dank im voraus für die Antworten.
also einen Rechtsanspruch auf Taschengeld haben Kinder nicht.
Ich glaube in vielen Familien würde es unendliche Diskusionen vermeiden, wenn es ein Paragraph gehen würde, wo genau geregelt ist, ob, ab wann und wie viel Taschengeld die jeweiligen Kinder bekommen. *g*
Ich bejahte dies dem Grunde nach, da das Taschengeld für mich
eine wesentliche Erziehungsgrundlage ist, da das
eigentverantwortliche Handeln gefördert wird.
Es gibt Richtlinien, ab welchem Jahr man einem Kind wieviel Taschengeld zahlen sollte. Aber an diese Richtlinien muss man sich nicht halten. Dass die Zahlung von Taschengeld wichtig ist, um z.B. die Selbstständigkeit der Kinder zu fördern, ist unbestritten. Aber ob Eltern dieses Zahlen können und wollen, sollte zu Hause am Tisch und nicht Gesetzlich geklärt werden, oder?
ich bin kein Richter, Anwalt oder dergleichen und es mag sein das Kinder rein vom Gesetzgeber keinen Anspruch haben, ich aber bin der Meinung es steht ihnen welches zu. Zumindest moralisch gesehen denn es ist ein fester Bestandteil des grosswerdens.
Ich halte auch nicht von den Tabellen die es gibt, es sollte im Ermessen der Eltern und deren Möglichkeiten liegen sowie auch in der Verwendung der Kinder. Ich stehe zwar auf dem Standpunkt das es generell egal sein sollte wofür sie es ausgeben, wenn jedoch ein 10 Jahre alter Knirps sich davon schon Zigaretten, ein 15 oder 16 Jahre alter Drogen kaufen würde, würde ich es mir wohl noch mal überlegen.