Haben komunale Krankenhäuser eine Pflicht

… ihre Mitarbeiter Haftpflicht zu versichern?
Was ist, wenn einem ein Fehler unterläuft? Muß man sich zusätzlich versichern?

Hallo katrinwaise,
Nein, eine Pflicht besteht nicht eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, jedoch muss ein Arbeitgeber für dieFehler seiner Angestellten aufkommen und kann diese nicht auf den Arbeitnehmer abschieben. Deswegen haben eigentlich alle Krankenhäuser auch entsprechende Versicherungen abgeschlossen. Bei den komunalen Krankenhäusern ist der Versicherungsträger in der Regel der Komunale Schadenausgleich.
Im Gegensatz zum normalen Arbeitnehmer gibt es jedoch bei Arbeitsverträgen im öffentlichen Dienst eine Regressklausel, der Arbeitgeber kann hier bei grob Fahrlässigen Verstößen einen Regress nehmen. Hierzu gibt es in der privaten Haftpflichtversicherung eine Absicherung, durch einen geringen Zusatzbeitrag kann man dieses Risiko mitversichern. Darüber hinaus bieten in der Regel die Gewerkschaften im ÖD einen Schutz der mit den Beitrag versichert ist.
Gruß Lars

Es besteht zumeist eine Haftpflichtversicherung für die MitarbeiterInnen. Eine Verpflichtung hierzu gibt es nicht.
Öffentliche Träger haben den sog Kommunalen Schadenausgleich - eine Art Versicherung auf Gegenseitigkeit.

Allerdings können Angestellte in den Regress genommen werden, sofern sie grob fahrlässig oder gar vorsätzlich gehandelt haben.

Nur Angestellte im öffentlichen Dienst haben die Möglichkeit sich in Teilen dagegen über ihre private Haftpflicht zu versichern.

ist ein langes Thema!

:wink:
pe sturm

… ihre Mitarbeiter Haftpflicht zu versichern?
Was ist, wenn einem ein Fehler unterläuft? Muß man sich
zusätzlich versichern?

Vorab zur Info: dies ist keine Rechtsberatung - dies kann nur durch einen zugelassenen Anwalt erfolgen. Im Zweifelsfall ist dieser zu befragen.

Zur Frage: Ob eine Pflicht besteht, die Mitarbeiter zu versichern weiss ich nicht. Die meisten Krankenhäuser haben ihre Mitarbeiter faktisch versichert (nach meinem Kenntnisstand).

Im Zweifelsfall gilt jedoch immer §823 ff BGB in Verbindung mit §249 BGB.

Sich selbst für das Krankenhaus zusätzlich zu versichern macht Sinn, wenn man privatärztliche Behandlung im Ein-Bett-Zimmer z.B. bevorzugt.

MfG
CKH

Hallo,

grundsätzlich ergibt sich eine Haftung aus dem Arbeitsrecht. Daher sollte die Fragen eher an einen Arbeitsrechtler weitergeleitet werden.

Sorry.

Viele Grüße
NB

… ihre Mitarbeiter Haftpflicht zu versichern?
Was ist, wenn einem ein Fehler unterläuft? Muß man sich
zusätzlich versichern?

Mit öffentl.-rechtl. Vers.-Angelegenheiten kenne ich mich nicht aus.