Hallo,
ich muss einer Firma aus Thailand etwas in Rechnung stellen. Kann es sein, dass es dort keine USt. ID gibt? Und wenn ja, wie stelle ich denen die Steuer in Rechnung? Das System schreibt vor, dass die Nummer angegeben werden muss…
du musst beim Finanzamt die Ust-ID beantragen, nur mit ihr ist ein weltweite Rechnungstellung möglich!
Ein kleiner Tipp: ein Anruf beim Finanzamt und in wenigen Tagen hast du die benötigte Ust-ID!
Gruß Andreas
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Erst einmal danke für die schnelle Antwort. Aber ich glaube ich habe da etwas noch nicht richtig verstanden. Ich habe ja bereits ein USt.ID Ich benötige nur eine des Rechnungsempfängers. Was genau beantrage ich dann beim Finanzamt?
diese Ust-ID musst du von deinem Kunden bekommen, diese kannst du nicht beim FA beantragen!
Jede Firma in einem Land hat seine eigene ID! Es hat auch nichts mit der EU zutun!
Da kannst du dich nur mit dem Geschäftspartner in Tailand in Verbindung setzen.
Auch für diese Antwort vielen Dank! Ich habe den Kunden bereits angeschrieben und eine „TAX ID“ bekommen. Diese beginnt aber nicht wie üblich mit dem Landerkürzel und die Dame die mir geantwortet hat wusste leider auch nicht genau ob es die richtige Nummer ist.
Sie muss aber mit dem Länderkürzel anfangen, ob nun TAX das Länderkürzel für Tailand ist kann ich dire leider nicht sagen! Mit welchem Programm arbeitest du?
Gibt diese Nummer doch einfach mal ein und warte ab was passiert!
Gruß Andreas
Auch für diese Antwort vielen Dank! Ich habe den Kunden
bereits angeschrieben und eine „TAX ID“ bekommen. Diese
beginnt aber nicht wie üblich mit dem Landerkürzel und die
Dame die mir geantwortet hat wusste leider auch nicht genau ob
es die richtige Nummer ist.
Hallo Bärbel,
Nicht-EU-Länder, also Drittländer, haben keine USt-ID-Nummer. USt-ID-Nummern existieren nur innerhalb der EU-Länder.
In Deinem Fall ist das eine Ausfuhrlieferung, die zwar steuerbar, aber nach § 4 Nr. 1 a UStG in i. V. mit § 6 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerfrei ist. Nach den Tatbestandsmerkmalen des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG muss der Exporteur ein Unternehmer sein und der Liefergegenstand in ein Drittland versendet werden. Ich nehme an, dass die Bestellung auf diese Art zum Empfänger gelangt. Die nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 UStG für die Steuerbefreiung geforderten Voraussetzungen muss der Unternehmer nachweisen (§6 Abs. 4 UStG)durch Versandpapiere oder deren Doppelstücke (Bahnfrachtbrief, Luftfrachtbrief).
Arbeitest Du mit einem Warenwirtschaftssystem? Evt. musst Du, bevor Du die Rechnung schreiben kannst, noch Einstellungen vornehmen und z. B. das Erlöskonto für Ausfuhrlieferungen mit den dazugehörenden USt-Kennziffern, damit die Erlöse auch richtig in der USt-VA ausgewiesen werden, eingeben.
Habe ich Deine Frage beantwortet?
Viel Erfolg!
LG
Rosemarie
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es ist richtig, dass nur Länder der EU eine UstID haben. Andere Länder haben nur eine MwSt-Nr. Verlangt dein System nun, dass eure eigene UstID angegeben werden muss, oder die des Leistungsempfängers?
Das Thema wie stelle ich die Steuer in Rechnung ist etwas komplizierter. Hier geht es zum einen darum, welche Leistung bezogen wurde und wo der Erbringungsort ist. In Rechnung kannst du die Steuer nur stellen, wenn die Leistung ausschließlich in Deutschland stattgefunden hat z.B. Hotelübernachtung, Schulungen ect. Sobald es sich um eine Leistung handelt, bei der der Bestimmungsort nicht feststellbar ist (z.B. Telefonleitungen, Wartung an beweglichen Gegenständen) oder es sich um einen Verkauf beweglicher Ware handelt, die nach Thailand geliefert wird kann keine MwSt in Rechnung gestellt werden.
Wenn du mir sagen möchtest um welche Leistung es sich handelt kann ich dir spezifischer antworten.
Ich arbeite mit SAP und es handelt sich um technische Dienstleistungen. Sprich, unsere Sachverständigen reisen nach Thailand o.ä. und erbringen meist dort die Leistung. Das System verlangt automatisch die USt ID wenn die Rechnung erstellt wird. Ich werde mich mal mit der Buchhaltung zusammen setzen und das Erlöskonto ansprechen.