Haben öf.-rechtliche Sender eine Auskunftspflicht?

Haben öffentlich-rechtliche Sender eine Auskunftspflicht geneueber der Presse? Verschiedene Ansätze zur Auskunfsplicht bzw. Informationspflicht habe ich breits in den Landespressegesetzen (hier speziell Sachsen) nachgeschlagen. Dennoch bleiben Fragen übrig: Gelten die öffentlich-rechtlichen Sender als Behörde, wenn es um Inhalte geht? Welche Institutionen haben denn außer Behörden eine Auskuntspflicht? Was kann ich als Journalistin als Mittel benutzen, um Informationen von öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten zu bekommen?
Vielen Dank

Hallo,
ich möchte diesbezüglich auf die Webseite http://www.gez-abschaffen.de hinweisen. Der Webmaster und gleichzeitige Autor verschiedener Bücher zum Thema GEZ und öffentlich-rechtlicher Sender kann hier bestimmt eindeutige Erfahrungen aufzeigen. An besten an ihn direkt wenden.

Hallo,

Dennoch bleiben Fragen übrig: Gelten die
öffentlich-rechtlichen Sender als Behörde, wenn es um Inhalte
geht?

ich hoffe, daß es in Ordnung ist, wenn ich einfach Deine Frage beantworte und nicht aufschreibe, was mir durch den Kopf schießt, wenn ich den Begriff öffentlich-rechtliche Sender höre: nein, öffentlich-rechtliche Sender sind keine Behörden, weil sie keine staatlichen Verwaltungsaufgaben wahrnehmen.

Die Definition von „Behörde“ findest Du im Verwaltungsverfahrensgesetz (§ 1 Abs. 4).

Gruß
Christian