Guten Tag, ich habe eine Frage. Wie kann es sein, dass Friedhofsgärtnereien ohne Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten von morgens 7.30 bis abends 20.00 Uhr einschl. Samstag mit Laubbläsern, Kettensägen und anderen lautstarken Gartengeräten einen derartigen Lärm verursachen können,das man außerhalb seiner Wohnung keine ruhige Minute mehr hat. Vielen Dank Fred Freiberg Mail-Adresse: [email protected]
Hallo
Bei uns ist es so, dass gewerbetreibende bis max. 18 uhr auf dem Friedhof arbeiten dürfen. Samstags bis 12 Uhr.
Dies regelt die Friedhofssatzung der jeweiligen gemeinde.
Gruß
P_Silat
Sehr geehrter Herr Freiberg,
leider kann ich Ihnen auf Ihre sehr allgemeine Frage keine befriedigende Antwort geben. Ich kann Ihnen nur sagen, daß auch wir mit Laubgebläsen und Freischneidern arbeiten, jedoch setzen wir diese Maschinen sehr bewusst ein. In vielen Fällen macht es Sinn, sich einfach mal einen Laubbesen in die Hand zu nehmen: das Ergenis ist meist besser und man ist schneller. Bei unseren Freischneidern haben wir gerade auf ein akkubetriebenes Gerät umgestellt. Das ist auch für die Mitarbeiter angenehmer.
In Ihrem speziellen Fall empfehle ich Ihnen, einmal das offene Gespräch mit einem Verantwortlichen zu suchen.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Rehder
Hallo Herr Freiberg,
nach TA Lärm ist eine 8 stündige Nachtruhe einzuhalten. Außerhalb dieser Nachtruhe gelten die Immissionsrichtwerte an Ihrem Gebäude.
Beurteilungszeiten
Die Immissionsrichtwerte nach den Nummern
6.1 bis 6.3 beziehen sich auf folgende Zeiten:
1.tags 06.00 - 22.00 Uhr
2. nachts 22.00 - 06.00 Uhr.
Immissionsrichtwerte
6.1 Immissionsrichtwerte für Immissionsorte
außerhalb von Gebäuden
Es ist fraglich ob die Laubbläser tatsächlich über den Beurteilungszeitraum betrachtet die Immissionsrichtwerte überschreiten. Erfolgsversprechender ist hier die „gegenseitige nachbarschaftliche Rücksichtnahme“, wenn man die Friedhofsgärtnerei anfragt, ob in den Morgen- und Abendstunden nicht geräuschärmere Tätigkeiten durchgeführt werden können.
Viele Grüße
Jörg Wagler