Einen wunderschönen Sonntag zusammen!
In einem Mitarbeiterfragebogen (der zur Vertragsunterzeichnung ausgefüllt werden muss) stehe folgendes: „Haben Sie in den letzten 12 Monaten mehr als 50 Tage gearbeitet (einschließlich der jetzt aufgenommenen)? JA / NEIN“.
Angenommen, Person X hat in den letzten 12 Monaten NICHT mehr als 50 Tage gearbeitet, sei jetzt aber verwirrt über die Formulierung „einschließlich der jetzt aufgenommenen“. Der zu unterzeichnende Vertrag sei auf 3 Monate ausgelegt.
Müsste Person X in diesem fiktiven Fall jetzt NEIN ankreuzen, weil sie in den letzten 12 Monaten nicht mehr als 50 Tage gearbeitet hat, oder JA, weil die 3 Monate der zukünftigen Arbeit eingerechnet werden?
Herzlichen Dank!
Servus!
In einem Mitarbeiterfragebogen (der zur Vertragsunterzeichnung
ausgefüllt werden muss) stehe folgendes: „Haben Sie in den
letzten 12 Monaten mehr als 50 Tage gearbeitet (einschließlich
der jetzt aufgenommenen)? JA / NEIN“.
Einschließlich der jetzt aufgenommenen WAS? Ich nehme mal an, hier könnte „Arbeit“ stehen. Solche Fragen sind schon fast nicht beantwortbar weil nicht verständlich.
Was bedeute „gearbeitet“? Ist Wäschewaschen und Putzen zuhause nicht auch Arbeit? Entweder die Frage wird deutlicher gestellt oder die Bedeutung ist aus dem Gesamtzusammenhang des Fragebogens ersichtlich. Oder sei hier „sozialversicherungspflichtig beschäftigt“ gemeint?
Die Frage bezieht sich ausdrücklich und eindeutig auf die letzten 12 Monate. Die können nicht in der Zukunft liegen. Also ab dem Zeitpunkt des Ankreuzens 12 Monate zurückrechnen.
Müsste Person X in diesem fiktiven Fall jetzt NEIN ankreuzen,
weil sie in den letzten 12 Monaten nicht mehr als 50 Tage
gearbeitet hat, oder JA, weil die 3 Monate der zukünftigen
Arbeit eingerechnet werden?
Wie können 3 Monate der zukünftigen Arbeit in den letzten 12 Monaten liegen?
Hans
Hi!
In einem Mitarbeiterfragebogen (der zur Vertragsunterzeichnung
ausgefüllt werden muss) stehe folgendes: „Haben Sie in den
letzten 12 Monaten mehr als 50 Tage gearbeitet (einschließlich
der jetzt aufgenommenen)? JA / NEIN“.
Da ich davon ausgehe, dass es sich um eine kurzfristige Beschäftigung handelt, sollte man dazu schreiben, dass man zusammen mit dem neuen Job auf einen gesamten Zeitraum von 12 Monaten über die 50 Tage kommt.
Allerdings haben die 12 Monate wenig Bedeutung, da die 50 Tage in einem KALENDERjahr gelten.
Gruß
Guido
Guten Abend,
Was bedeute „gearbeitet“? Ist Wäschewaschen und Putzen zuhause
nicht auch Arbeit? Entweder die Frage wird deutlicher gestellt
oder die Bedeutung ist aus dem Gesamtzusammenhang des
Fragebogens ersichtlich. Oder sei hier
„sozialversicherungspflichtig beschäftigt“ gemeint?
Das Haushaltstätigkeiten den Arbeitgeber recht wenig interessieren dürfte jedem einleuchten. Natürlich sind hier nur Arbeiten im Sinne von Beschäftigung mit sozialversicherungsrechtlicher Relevanz gemeint.
Die Frage bezieht sich ausdrücklich und eindeutig auf die
letzten 12 Monate. Die können nicht in der Zukunft liegen.
Also ab dem Zeitpunkt des Ankreuzens 12 Monate zurückrechnen.
Nee, so ist das auch nicht gemeint.
Die Frage bezieht sich auf die kurzfristige Beschäftigung, wie der erste Poster schon richtig angedeutet hat. Nach aktueller Rechtslage darf man im Kalenderjahr nicht mehr als zwei Monate oder fünfzig Arbeitstage kurzfristig beschäftigt sein. Welche Frist angewendet wird, hängt von den Arbeitstagen pro Woche ab.
Das im Fragebogen 12 Monate stehen hängt damit zusammen, dass die Rechtslage sich bis -jetzt muss ich lügen- 2003 auf 12 Monate bezogen hat und nicht wie derzeit gültig auf das Kalenderjahr.
Müsste Person X in diesem fiktiven Fall jetzt NEIN ankreuzen,
weil sie in den letzten 12 Monaten nicht mehr als 50 Tage
gearbeitet hat, oder JA, weil die 3 Monate der zukünftigen
Arbeit eingerechnet werden?
Ja, die künftige Beschäftigung muss in die Gesamtbetrachtung mit einbezogen werden. Ich halte es aber für ausreichend, wenn der Arbeitnehmer angibt wie viele kurzfristige Beschäftigungstage er im aktuellen Kalenderjahr bereits hatte. Der Arbeitgeber sollte dann selber rechnen können, ob er ihn noch kurzfristig machen kann oder nicht.
Einem -entschuldigt bitte die Ausdrucksweise- Normalsterblichen sollte besser nicht die Entscheidung zugemutet werden, über den Status der eigenen Beschäftigung zu entscheiden. Er könnte natürlich vorher erstmal 120 Seiten Geringfügigkeitsrichtlinien wälzen.
Greetz
S_E