Diese Unterscheidung sehe ich nicht.
Schade, denn genau das ist der entscheidende Punkt: Man kann das Modalverb ›müssen + Infinitiv‹ nur dann durch ›haben + zu + Infinitiv‹ ersetzen, wenn ›müssen‹ ausdrückt, dass ein externer Wille – zum Beispiel gesellschaftliche Normen, juristische Vorschriften usw. – die im Infinitiv beschriebene Handlung zu erzwingen versucht, also notwendig oder zumindest ratsam erscheinen lassen. Testen wir mal die Sätze, die im Wörterbuch als Beispielsätze zu ›müssen‹ gegeben werden. Zwei gehen problemlos:
(1) Sie muss um 8 Uhr im Büro sein. → Sie hat um 8 Uhr im Büro zu sein.
(2) Der Brief muss […] abgeschickt werden. → Der Brief hat abgeschickt zu werden.
Bei einem der Sätze finde ich die Umformung nicht wirklich glücklich:
(3) Sie musste heiraten. → ? Sie hatte zu heiraten.
Der Satz müsste perfekt funktionieren, weil gesellschaftlicher Zwang die benannte Handlung erforderlich macht, klingt aber für mich merkwürdig. Das mag daran liegen, dass ›heiraten müssen‹ als Euphemismus für ›Es war ein Kind auf dem Weg, das nicht unehelich zur Welt kommen sollte‹ ins Idiomatische geht. Bei anderen Sätzen ist die Bedeutung gar nicht zu erhalten:
(4) Wir mussten lachen. → * Wir hatten zu lachen.
(5) Das musst du doch verstehen. → * Das hast du doch zu verstehen.
(6) Was habe ich da über dich hören müssen? → * Was habe ich da über dich zu hören gehabt?
(7) Ihr müsst das nicht so ernst nehmen. → * Ihr habt das nicht so ernst zu nehmen.
(8) Er muss jeden Moment kommen. → * Er hat jeden Moment zu kommen.
(9) So müsste es immer sein. → * So hätte es immer zu sein.
Natürlich ist ›Wir hatten zu lachen.‹ ein akzeptabler deutscher Satz, aber nicht mit der Bedeutung ›Aus innerem Antrieb konnten wir nicht anders, als zu lachen.‹ Man sieht außerdem, dass eine epistemische Verwendung des Modalverbs die Umformung blockiert: ›Das musst du doch verstehen.‹ bedeutet eher ›Ich denke/hoffe, dass du das verstehst.‹ als ›Du bist gezwungen, das zu verstehen.‹ – so wie ›Er muss jeden Moment kommen.‹ nicht ›Er ist gezwungen, jeden Moment zu kommen.‹ bedeutet, sondern ›Ich denke/hoffe, dass er jeden Moment kommt.‹
der verdammte Fliederstrauch dieses Jahr endlich zu blühen HAT
Auf diesen Satz ist das Geschriebene problemlos anzuwenden. Ein externer Faktor, die Gärtnerin, versucht, das Blühen des Strauchs zu erzwingen. ›Der Strauch muss blühen.‹ ist ja nicht synonym mit ›Der Strauch verspürt einen inneren Zwang, zu blühen.‹, sondern ›Jemand hat gefordert, dass der Strauch blüht.‹
„er hat nicht zu erblinden!!!“ - es hat einfach nicht zu passieren.
Bei ›dürfen + nicht + Infinitiv‹, das man zu ›haben + nicht + zu + Infinitiv‹ transformieren kann, ist der Bedeutungsspielraum noch geringer: In den meisten Fällen ist eine »extrasubjektive Quelle der Modalität« – so drückt es beispielsweise der Grammatik-DUDEN aus – vorausgesetzt. ›Er darf nicht erblinden.‹ bedeutet also: ›Ich versuche, ihm die Erlaubnis zu entziehen, zu erblinden.‹ – genauso wie ›Er hat nicht zu erblinden.‹ Der Eindruck kindlicher Naivität wurzelt offensichtlich darin, dass in den von dir zitierten Sätzen versucht wird, auf etwas Zwang auszuüben, das keinen Willen besitzt, der sich diesem Zwang beugen könnte, bzw. einer Handlung die Erlaubnis zu entziehen, die nicht von der (Miss-)Billigung des Sprechers abhängig ist.
Gruß
Christopher