Habseligkeiten während JVA-Aufenthalts

Hallo!

Nehmen wir mal an… jemand kommt in den Knast, weil er zig Leute betrogen hat. Auch seine Lebensgefährtin, diese erfährt das - theoretisch - erst bei seiner Festnahme.

Jetzt ist er weg - seine Kleider, diverse andere Habseligkeiten sind bei ihr in der Wohnung.

Wenn man ihr (als Opfer einer Straftet) nun erklären würde, dass sie dem Täter auf ihre Kosten, Säcke- und Kistenweise die Sachen zum Gefängnis bringen (oder mit der Post schicken) soll, dann kann das doch so nicht stimmen, oder?

Kann jemand einen Tipp geben? Könnte man so jemandem eine Frist setzen und die Sachen dann wegwerfen? Er hat ja nicht die tatsächliche Möglichkeit, kann es auch nicht finanzieren.

PS: Gefängnis ist im fiktiven Fall mehrere 100 km entfernt.

Vielen Dank.

Hi,

das Eigentum des Gefängnisinsassen bleibt natürlich sein Eigentum. Es darf nicht ohne weiteres entsorgt werden.

Die Ex-Freundin könnte den Gefängnisinsassen schriftlich darüber in Kenntnis setzen, dass dessen Eigentum zur Abholung bereit steht. Er möchte die Abholung doch bitte organisieren(Nicht das Problem der Ex wie dies von statten geht).

Die Ex-Freundin sollte das Eigentum in Kisten/Säcken verstauen und an einer geeigneten Stelle(Keller/Dachboden zB) unterbringen und die Abholung abwarten. Es wäre möglich die Sachen kostenpflichtig ein zu lagern und sich die Kosten zurück erstatten zu lassen aber das wäre hier wohl wirklichkeitsfremd weil die Ex in Vorkasse gehen müsste.

Falls etwas dabei ist was sich veräußern ließe und der Schaden der Ex beziffert wurde, könnte man einen entsprechenden Titel erwirken und Teile verkaufen um den Schaden zu mildern. Ist denn etwas wertvolles dabei? Handy, Fernseher, PS3 oder ähnliches? Ansonsten ist dies rein akademisch. Da die Ex die Sachen ja mit eigenen Augen sehen kann, kann sie selbst beurteilen ob sich so etwas lohnen würde.

MFG

Hallo, danke für deine Antwort! Noch eine Nachfrage.

Sagen wir mal, es sei nichts Wertvolles dabei, was man verkaufen könnte. Sie will alles nur loswerden.

Wenn er mehrere Jahre sitzt und auf eine schriftliche Aufforderung lediglich antwortet, dass er kein Geld habe, es abholen zu lassen und keine Verwandten/Bekannten die sich kümmern würden) muss sie das alles dann jahrelang aufheben?

Grüße

Hallo,

wie groß ist denn die (fiktive) Menge an Klamotten? Ein PKW voll oder sprechen wir hier eher von einem LKW voll?

Ich persönlich würde es so lösen:
wirklich wertlose Sachen (abgetragene oder verschlissene Klamotten, defekte Möbel etc. entsorgen.
Den Rest, der hoffentlich nicht so groß ist, zwischenlagern und irgendwann bei Gelegenheit mal zum Knast bringen oder jemandem mitgeben, der in die Richtung kommt.
Wenn der Knacki jahrelang sitzt, wird er ja evtl. auch mal in einen Knast in der Nähe verlegt, was das Ganze dann vereinfacht.

Große Bedenken hätte ich nicht, wie will der Knacki später nachweisen, was er so in der Wohnung gelassen hat?

Sowas wie Andenken, Fotos usw., also echt persönliche Dinge würde ich nie wegwerfen, finde ich moralisch nicht vertretbar. Zur Not kann man dafür 5-6 Euro investieren und zusenden.

Ich würde rein menschlich schon so denken, dass derjenige irgendwann ja entlassen wird und man ihn dann nicht gleich zum Fiend haben will.

Gruß

Holygrail

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Hallo,

danke auch für deine Antwort. Ich gebe das mal so weiter.

Grüße