Hallo zusammen,
gerade habe ich für einen anderen Artikel in W-W-W für Recherche das „lawblog“ angesurft (oder wie nennt man das?) und was sehe ich? Der nächste Gummiparagraph (neben dem brüchtigten „Hackerparagraphen“) wurde in Stellung gebracht:
Jugendpornografie ist seit heute (04.11.) verboten. Darunter sollen auch „Werke“ fallen, bei denen die Darsteller den Eindruck erwecken nicht volljährig zu sein. Genauer: Es geht um den Wortlaut „wirklichkeitsnahes Geschehen“.
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/11/04/…
http://www.heise.de/newsticker/Strafgesetzbuch-kennt…
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s2149.pdf
Was soll denn so ein Quatsch bewirken? Ich kann ja ein anheben der Altersgrenze von 14 auf 18 Jahre durchaus verstehen (ich wusste gar nicht, dass die Grenze bisher so niedrig lag und bin ohnehin von 18 ausgegangen), aber wie soll denn so ein Gesetz funktionieren?
Wer entscheidet, ob jemand älter oder jünger aussieht? Gerade bei 18jährigen ist ja wohl davon auszugehen, das einige älter und einige jünger „aussehen“.
Wurden bei Hausdurchsuchungen wg. „Kinderpornographie“ einfach zu wenig Beweismittel gefunden?
Und was ist mit Filmen wie „Lolita“ oder „Schulmädchenreport“? Müssen die jetzt alle geschreddert werden?
Versteht mich bitte nicht falsch. Ich will keinesfalls Kinderpronographie verharmlosen. Aber so ein Gesetzt *kann* doch nur in Willkür münden. Der eine Richter sieht es so, ein anderer nicht. Sollte da nicht besser der Personalausweis entscheiden, wie alt jemand ist?
Was meint ihr?
Gruß
Fritze