Kann mir jemand sagen, ob Häftlinge, die eine Lehre oder eine Ausbildung in Haft machen, Lehrlingsgeld bekommen und falls ja, wie hoch das ungefähr ist?
Vielen Dank!
Kann mir jemand sagen, ob Häftlinge, die eine Lehre oder eine Ausbildung in Haft machen, Lehrlingsgeld bekommen und falls ja, wie hoch das ungefähr ist?
Vielen Dank!
Hallo,
das BBiG schreibt zwingend vor, dass eine angemessene und sich (ausbildungs-) jährlich erhöhende Ausbildungsvergütung zu zahlen ist. Bei einer Ausbildung in der JVA wird es sich meist um eine integrative BaE handeln, dort zahlen die Träger den Satz, den die Arbeitsagentur vorgibt, das sind etwa 330 Euro im ersten Ausbildungsjahr.
Ob dem Knacki davon wiederum etwas für Kost und Logis abgezogen wird kann ich jedoch nicht sagen.
Gruß, FAQ
@ FAQ
vielen dank für die schnelle antwort. das ist ja wirklich sehr viel! das hätte ich ehrlich gesagt nicht gedacht, weil ja arbeit (nicht lehre, sondern arbeit) im vollzug sehr gering vergütet wird. man bekommt offenbar so ca. 8 bis 12 euro pro tag. wenn jemand, der im vollzug ausbildung macht, 330 euro bekommt, hieße das, dass er oder sie m e h r verdienen würde als jemand, der im vollzug arbeitet? oder hab ich das falsch verstanden?
ich war ehrlich gesagt davon ausgegangen, dass lehrlinge und azubis gar nichts bekommen. so wie auch mütter mit kind im vollzug kein kindergeld bekommen.
Hallo,
Im Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe steht:
§ 44 Ausbildungsbeihilfe
(1) Nimmt der Gefangene an einer Berufsausbildung, beruflichen Weiterbildung oder an einem Unterricht teil :und ist er zu diesem Zweck von seiner Arbeitspflicht freigestellt, so erhält er eine Ausbildungsbeihilfe, :soweit ihm keine Leistungen zum Lebensunterhalt zustehen, die freien Personen aus solchem Anlaß :gewährt werden. Der Nachrang der Sozialhilfe nach § 2 Abs. 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch wird :nicht berührt.
(2) Für die Bemessung der Ausbildungsbeihilfe gilt § 43 Abs. 2 und 3 entsprechend.
(3) Nimmt der Gefangene während der Arbeitszeit stunden- oder tageweise am Unterricht oder an anderen :zugewiesenen Maßnahmen gemäß § 37 Abs. 3 teil, so erhält er in Höhe des ihm dadurch entgehenden :Arbeitsentgelts eine Ausbildungsbeihilfe.
Des weiteren:
§ 200 Höhe des Arbeitsentgelts
Der Bemessung des Arbeitsentgelts nach § 43 sind 9 vom Hundert der Bezugsgröße nach § 18 des Vierten :Buches Sozialgesetzbuch zu Grunde zu legen.
Im SGB IV steht dazu
§ 18
Bezugsgröße
(1) Bezugsgröße im Sinne der Vorschriften für die Sozialversicherung ist, soweit in den besonderen :Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige nichts Abweichendes bestimmt ist, dasurchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr, aufgerundet :auf den nächsthöheren, durch 420 teilbaren Betrag.
Und nun musst du rausfinden, wie viel das ist.
Schöne Grüße,
Jule
@ jule
vielen dank. das ist sehr nett. aber ich bin zu blöd dafür.
wenn das doch mal etwas konkreter wäre. ich bräuchte einfach irgendein konkretes beispiel, z.b. ein lackierer-azubi in ausbildung in haft. so einen ungefähren wert, der einem lehrlings-häftling aufs haftkonto eingezahlt wird. ich verstehe dieses juristendeutsch einfach nicht. =(