Hälfte des Hauses ausbezahlen lassen...zu wenig?

Meine Schwester und ich haben zusammen ein Haus geerbt. Jetzt möchte ich mich von ihr ausbezahlen lassen, damit ihr das Haus alleine gehört. Da auf das Haus noch ca 30000 Euro Schulden ausstehen, sagt sie dass lt. ihrem Steuerberater nach folgender Berechnung vorgegangen wird: 12 Jahresmieten abzüglich 15000 Euro (die Hälfte der Schulden). Das Haus wurde 1982 gebaut, hat 10 Zimmer auf 2 Ebenen, 2 Bäder ein separates WC, 1 Küche, 1 Heizungsraum und ein Waschraum, einen großen Garten und 1 Garage sowie ein Carport und einen kleineren Vorgarten. Das Haus selbst ist noch Top in Ordnung bis auf die Heizung, die noch von `82 eingebaut ist. Die genaue qm-Anzahl weiß ich leider nicht. Sie nannte mir jetzt einen Betrag, den sie mir ausbezahlen würde (ca.30000 Euro), der für mich aber überhaupt nicht glaubhaft klingt für ein so großes Haus mit Garten und allem drum und dran. Kann doch nicht sein dass das Haus nur einen Wert von ca. 75000 Euro hat…??? Da ich mich aber nicht auskenne wollte ich fragen ob vielleicht jemand weiß wie man den Wert ermitteln kann ohne etwas dafür bezahlen zu müssen bzw. ohne Gutachter. Kann man es evtl. anhand einer früheren Zahl abhängig machen. Ich weiß dass 1999 noch 119000 DM!!! Schulden drauf waren… Ich möchte meine Schwester nur nicht schon vorher darauf ansprechen, dass ich mir mehr erwartet hätte wenns dann vielleicht doch so ist wie sie sagt.
Danke schonmal falls mir jemand helfen kann.

Hallo Habst,
Anrede wäre ja eigentlich bei Deiner Anfrage ganz nett gewesen, aber was soll es.
Um eine halbwegs reales Ergebnis zu bekommen, wäre n. m. M. nur die Erstellung eines Wertgutachtens der richtige Weg.
Der Gutachter (damit keiner sich übervorteilt fühlt) sollte gemeinsam ausgesucht und z. B. hälftig bezahlt werden. Anhand des dann vorliegenden Wertgutachtens und evtl. in der Gegend bekannter Hausverkäufe lässt sich ein vernünftiger Wert ermitteln, da das Verkehrswertgutachten die eine Seite ist, der am Markt erzielbare Preis jedoch meist niedriger ist.
Wenn Du ohne großen finanziellen Einsatz die Wertangaben Deiner Schwester prüfen lassen möchtest, wäre das über die Immobilienabteilung Deiner Bank möglich. Die Banken haben spezielle Immobilienexperten, die anhand der Lage des Grundstücks, der von Dir gemachten speziellen Angaben zu Alter, Ausstattung usw. relativ genaue Richtwerte ermitteln können. Du solltest aber bei der Gelegenheit der Bank einen plausiblen Grund (z. B. geplanter Erwerb und daraus erforderlicher Finanzierungsbedarf) präsentieren, da die Banken ja nicht die Arbeit von Wertgutachtern übernehmen dürfen und wollen. Vielleicht hast Du ja einen persönlichen Draht zu einem Bankmitarbeiter, der kann Dir ohne großen Aufwand sagen, ob der im Raum schwebende Wert akzeptabel oder in jedem Falle prüfungswert ist.

Wichtig wäre - ohne jetzt Dein Verhältnis zu Deiner Schwester zu kennen - möglichst bei den folgenden Gesprächen diesbezüglich eine möglichst neutrale Person zugegen zu haben, da speziell bei Immobilien bzw. Geld die Emotionen schnell hochkochen.

Viel ERfolg wünscht BM

Jaja
Hallo Habst,

Es passt da einiges zusammen. Kein Gruß, eine Schreibweise die das Lesen recht schwer macht und dann das

Da ich
mich aber nicht auskenne wollte ich fragen ob vielleicht
jemand weiß wie man den Wert ermitteln kann ohne etwas dafür
bezahlen zu müssen bzw. ohne Gutachter.

Geiz!
Ich werde es wohl nie verstehen.
Da geht es um Summen im sechstelligen Bereich und zur Not gibt man später fünstellige Summen für einen Anwalt aus, aber für das Geld für einen Gutachter ist man zu geizig.

Ich habe mich vor einiger Zeit von meiner Frau getrennt und sie ausgezahlt. Geld ist in einer solchenSituation Mangelware, aber einen Gutachter haben wir uns dann doch geleistet, denn das ist weit eher eine Gewähr, daß man sich einigen kann, als wenn laienhafte Schätzungen so weit auseinanderklaffen, daß es zu unüberbrückbaren Differenzen führt.

Also mein dringender Tip.
Einigt euch auf einen Gutachter, also einer, dem ihr beide vertraut und laßt ein Wertgutachten erstellen. Das ist allemal eine bessere Diskussionsgrundlage als irgend welche Kaffeesatzleserei.

Wenn ihr dsa nicht machen werdet, werdet ihr mit großer Wahrscheinlichkeit weit! mehr Geld zu Gerichte tragen als der Gutachter je kosten könnte.

Denn es gilt der Satz: ‚Beim Erben lernt man die Leute kennen‘

Gandalf

Hallo Habst,
hallo Gandalf,
kann mich nur anschließen: Beim Geld hören die Freundschaft sowie die Verwandtschaft immer auf.
Allen eine schöne Woche wünscht BM

Hallo Bommelmops und Gandalf.
Erst mal vielen Dank für die Antworten und dann eine Entschuldigung von mir. Dies war mein erster Beitrag hier, deshalb kenne ich mich noch nicht so aus. Das mit dem Gutachter hab ich vielleicht falsch geschrieben. Wenns hart auf hart kommen würde, dann würd ich klar jemanden bezahlen. Ich wollte nur nicht schon vorher bei meiner Schwester Feuer schüren, wenns vielleicht richtig ist was sie sagt, weil wir uns eigentlich gut verstehen. Nur wenn ich einen Gutachter bestelle, dann kriegt sie ja meine Zweifel mit, weil sie die Hausunterlagen und Schlüssel und so hat und dann müsst ich ihr wohl oder übel Bescheid sagen, wie ich denke. Also wie gesagt, entschuldige ich mich nochmal dass es so blöd rüber gekommen ist und bedanke mich trotzdem nochmal. Mein nächster Beitrag wird sicher besser… :wink:)
(Bin eigentlich gar nicht sooo geizig wie ichs hier ausgedrückt habe, nur noch sehr jung und unerfahren…)

Moin,

folgender Berechnung vorgegangen wird: 12 Jahresmieten

war wurde denn als Jahresmiete zugrundegelegt? Bei den von dir genannten Beträgen komme ich auf einen Betrag, der mir für ein derartiges Haus doch sehr niedrig erscheint.

Gruß
Marion

Hallo pendragon.
Die Jahresmiete beträgt soweit ich weiß 8400 Euro, also monatlich bekommen wir 700 Euro Miete von den derzeitigen Mietern, falls das nicht zwischenzeitlich geändert wurde. Ich muss dazu sagen, dass meine Schwester die ganzen Angelegenheiten mit dem Haus regelt, da ich erst 16 war als wir das Haus erbten und ich mich nicht auskenne.
Danke im Voraus.

Meine Schwester und ich haben zusammen ein Haus geerbt. Jetzt
möchte ich mich von ihr ausbezahlen lassen, damit ihr das Haus
alleine gehört. Da auf das Haus noch ca 30000 Euro Schulden
ausstehen, sagt sie dass lt. ihrem Steuerberater nach
folgender Berechnung vorgegangen wird: 12 Jahresmieten
abzüglich 15000 Euro (die Hälfte der Schulden).

Kommt mir komisch vor, ich kenne das z. B. von der Landwirtschaft so:

Ertragswert = Einheitswert (Bescheid Finanzamt) x 12 oder 18 (nach Bundesland

Aber warum solltest Du das Haus zum Ertrags- und nicht zum Verkehrswert verkaufen?

Das Haus wurde

1982 gebaut, hat 10 Zimmer auf 2 Ebenen, 2 Bäder ein separates
WC, 1 Küche, 1 Heizungsraum und ein Waschraum, einen großen
Garten und 1 Garage sowie ein Carport und einen kleineren
Vorgarten. Das Haus selbst ist noch Top in Ordnung bis auf die
Heizung, die noch von `82 eingebaut ist. Die genaue qm-Anzahl
weiß ich leider nicht. Sie nannte mir jetzt einen Betrag, den
sie mir ausbezahlen würde (ca.30000 Euro), der für mich aber
überhaupt nicht glaubhaft klingt für ein so großes Haus mit
Garten und allem drum und dran. Kann doch nicht sein dass das
Haus nur einen Wert von ca. 75000 Euro hat…??? Da ich
mich aber nicht auskenne wollte ich fragen ob vielleicht
jemand weiß wie man den Wert ermitteln kann ohne etwas dafür
bezahlen zu müssen bzw. ohne Gutachter. Kann man es evtl.
anhand einer früheren Zahl abhängig machen. Ich weiß dass 1999
noch 119000 DM!!! Schulden drauf waren… Ich möchte meine
Schwester nur nicht schon vorher darauf ansprechen, dass ich
mir mehr erwartet hätte wenns dann vielleicht doch so ist wie
sie sagt.

Wie hoch hat denn damals das Finanzamt die Erbschaft eingeschätzt? Die Nachlaßgerichte können Dir eventuell auch weiterhelfen, die haben sogenannte Richtwerte. Sollte der Richtwert stark abweichen, kannst Du ja immernoch ein Gutachten erstellen lassen.

Gruß

Tina

Hallo Habst,

solch ein Gutachten hat mit Vertrauen oder Mißtrauen überhaupt nichts zu tun, sondern ist übliche Praxis.
Du solltest mit Deiner Schwester darüber sprechen, daß so eine belastbare Grundlage für die Auszahlung gelegt wird.
Auch mir erscheinn die von Dir genannten Beträge sehr niedrig und wenn Deine Schwester nichts zu verbergen hat, sollte sie problemlos auf den Vorschlag mit dem Gutachter eingehen können, ich geh mal davon aus, daß sie genauso unbedarft ist wie Du.
Erbfällen sind teilweise (leider) Extremsituationen und ich habe schon erlebt, daß sich Verwandte, die sich bis dahin gut verstanden, sich wegen weit geringerer Beträge auf ewig verkracht haben.
Daher halte ich eine professionelle Führung für mehr als angebracht, das hat wie gesagt mit Vertrauen oder Mißtrauen nichts zu tun, sondern ist schlicht eine Maßnahme um solch einen Prozess ‚sozialverträglich‘ abzuhandeln.

Bei Dir kommt wohl noch dazu, daß Du aufgrund Deines Alters einen gesetzlichen Vertreter benennen mußt und das kann/wird das Jugendamt sein, daß solch ein Gutachten sowieso einfordert.

Gandalf

hallo,

falls es ein ein- oder zweifamilienhaus ist, dürfte der sachwert maßgebend sein. (bei einem mehrfamilienhäus eher der ertragswert, wie ihn der steuerberater heranziehen wollte.)

um eine idee darüber zu bekommen, ist es allemal sinnvoll, sich vor einer diskussion erstmal schlau(er) zu machen.

bei der gemeindeverwaltung kannst du nach dem örtlich zuständigen gutachterausschuss fragen und dort einen richtwert für das grundstück erfragen.

falls beim zuständigen bauaufsichtsamt die bauakte verfügbar ist, dürfte dieser eine baukostenberechnung zu entnehmen sein.

die damaligen baukosten nimmst du mal 1,266 um der preissteigerung und der alterswertminderung rechnung zu tragen.

wenn sie summe deutlich von der berechnung deiner schwester abweicht, dürte tatsächlich die gemeinsame einholung eines gutachtens angebracht sein.

falls die abweichung eher gering ist, solltest du dich fragen, ob dir das geld wirklich wichtiger ist, als die (hoffentlich gute) beziehung zu deiner schwester.

lg dev