Eine Pflegefamilie bekommt vom Jugendamt den Regelsatz an Pflegegeld für das Pflegekind. Die Pflegeperson erhält zudem von der Kindergeldkasse für das Pflegekind .
Das Jugendamt zieht bei der Berechnung des Pflegegeldes die Hälfte des Kindergeldes ab mit dem Hinweis auf § 31 ESTG - Familienlastenausgleich. In der näheren Begründung heißt es, daß dies dann vorzunehmen ist, wenn das Pflegekind bei der Pflegeperson im Rahmen des Familenlastenausgleichs steuerlich bei der Einkommenssteuer berücksichtigt ist.
Dazu ist anzumerken, daß das Pflegekind in dem speziellen Fall nicht bei der Einkommensteuer berücksichtigt ist oder es ist nicht zu sehen für einen Laien. Zusammen mit ihrem Ehemann ist sie gemeinsam zur Einkommenst. veranlagt und in den letzten 3 Jahren wurde keine Einkommensteuer mehr festgesetzt, da sie ALG II -Bezieher (bzw Aufstocker) sind. Bei den aktuellen Bescheiden für 2012 und 2013 ist nicht ersichtlich von einem Kinderfreibetrag oder etwas ähnlichem.
Das Kindergeld wäre eigentlich in voller Höhe erforderlich . Dies wurde nun seit 3 Jahren so gehandhabt und als „normal " und " ist halt einfach so“ hingenommen. jetzt hat die Zuständihgkeit gewechselt und die neue " zahlende" Soziale Wirtschaftshilfe-Stelle hat erstmals diese genaue Erläuterung dazugeschrieben.
Wie verhält es sich. Ist der Abzug des halben Kindergeldes rechtens? Wenn nein, steht der Pflegefamilie rückwirkend das Geld zu??