händler akzeptiert telefonische änderung nicht

hallo

hr.meier bestellt in einem möbelhaus eine couch in schwarz und blau. er unterschreibt den kaufvertrag vor ort.

zuhause merkt er das die farbe blau nicht so gut passt. er ruft den händler an und sagt die couch soll schwarz rot werden.

als er nun die couch abholt ist sie aber schwarz blau. auf die frage wieso und man hätte doch angerufen und rot gesagt, meint der händler nur : sie habe den kaufvertrag unterschrieben und diese farbkombination gewollt. von einem telefonat weiss ich nichts.

hr.meier fühlt sich verarscht und nimmt die couch nicht.

der händler droht eine klage an.

was kann hr.meier tun ? kann die telefonische änderung irgendwie berücksichtigt werden oder zählt NUR das kaufvertrag ?

wer weiss was ?

mfg

Hi,

nun… generell gilt auch was telefonisch vereinbart wurde. ABER wie will der Käufer nun beweisen dass das Telefonat stattgefunden hat und was der Inhalt war (!) wenn sich offenbar keiner im Möbelhaus an das Telefonat erinnert/erinnern will?

Daher solche Dinge immer schriftlich machen.

Gruss
K

Hi,

auch mündliche Verträge sind Verträge. Wenn also ein mündlicher Änderungswunsch erfolgte und dieser in gegenseitigem Einverständnis angenommen wurde ist das bindend.

Nun zum eigentlichen Problem:
Wie will man das Gespräch beweisen?
Auf der Telefonrechnung wird das Gespräch zwar auftauchen aber das sagt nichts über dessen Inhalt.

Da hier im Ladengeschäft gekauft wurde fällt der Fernabsatz mit seiner 2Wochenregelung komplett flach. Also am besten gar nicht erst erwähnen.

Also der erste Versuch: FREUNDLICH reden. Ich schreibe es extra in Großbuchstaben weil viele viel zu schnell aggressiv werden.
Auf das Gespräch hinweisen. Vielleicht lässt sich ja der Gesprächspartner bestimmen und bestätigen. Vielleicht existiert ja eine schriftliche Notiz. Über die Telefonrechnung könnte zumindest der exakte Zeitpunkt bestimmt werden was ggf. die Suche erleichtert. Dies setzt allerdings die Mitarbeit des Verkäufers voraus. Also FREUNDLICH bleiben.
Falls es sich um ein Standartmodell handelt um Kulanz bitten und um einen Austausch bitten.
Im Gespräch darauf hinweisen, dass man ja kaufen möchte, nur das es sich um eine andere Farbe handelt.

MFG

also hat hr.meier im prinzip keine chance. da es der händler auf klage ankommen lassen würde, denk ich mal wird man es wohl oder übel bezahlen müssen

Hi,

die Erfolgsaussichten in einem Gerichtsprozess wären wegen des Mangels an Beweisen für den Herren tatsächlich mies.

MFG

Hallo , es gilt nur das formaljuristisch Nachweisbare, also der Vertrag. Wenn eine Telefonnotiz gemacht wurde , also Datum und Gesprächspartner namentlich , geht es vielleicht mit einem Anwalt , sonst ist es Kulanz des Händlers.