Händler-Gewährleistung und Verschleißteile

Hallo.

Ich habe vor 4 Monaten ein Auto mit Gasumbau gekauft. 2 Wochen später musste ich die Injektoren und den Verdampfer reinigen lassen. Nach 3 Monaten war das Thermostat des Autos defekt. Wie schaut es mit der Händler-Gewährleistung aus? Kann ich ihm die Rechnungen vorlegen oder ist es nur eine Kulanzfrage?
Ich habe mal gegoogelt, ob ein Thermostat ein Verschleißteil ist, aber es gibt sehr unterschiedliche Meinungen. Der Ford-Händler hat gemeint, dass es nicht unter die Verschleißteile fällt. Ich hoffe, ob mir hier geholfen werden kann.

MfG
Hevam

Hallo!

Bei Auftreten eines Defektes musst Du zunächst dem Verkäufer die Möglichkeit zur Reparatur geben. Einfach eine Rechnung von einem anderen Betrieb vorlegen kannst Du vergessen.

Grüße,

Mathias

Hallo Mathias.

Dem Händler habe ich wegen dem Thermostat bescheid gesagt. Er hat selbst gemeint, dass ich zu Ford gehen soll, da er das Thermostat für meinen Probe nicht so schnell ran bekommen hätte. Ich brauchte das Auto am Sonntag Abend wieder, da ich auf Montage bin und er hätte es nur bis Montag geschafft. Im Prinzip weiß er bescheid, dass ich den Defekt behoben lassen habe. Er wollte nur 1/4 der Rechnung bezahlen. Es ist aber nun die Frage, ob das Thermostat ein Verschleißteil ist. Laut Ford ist es kein Verschleißteil, aber ich bräuchte mal eine ordentliche Aussage, was als Verschleißteil deklariert wird.

Hi!

Dem Händler habe ich wegen dem Thermostat bescheid gesagt. Er
hat selbst gemeint, dass ich zu Ford gehen soll, da er das
Thermostat für meinen Probe nicht so schnell ran bekommen
hätte. Ich brauchte das Auto am Sonntag Abend wieder, da ich
auf Montage bin und er hätte es nur bis Montag geschafft. Im
Prinzip weiß er bescheid, dass ich den Defekt behoben lassen
habe. Er wollte nur 1/4 der Rechnung bezahlen. Es ist aber nun
die Frage, ob das Thermostat ein Verschleißteil ist. Laut Ford
ist es kein Verschleißteil, aber ich bräuchte mal eine
ordentliche Aussage, was als Verschleißteil deklariert wird.

Ich fürchte, hierzu gibt es keine bombenfeste, einheitliche Regelung.

Ein Thermostat würde ich allerdings auch nicht als Gewährleistungsfall sehen. Kann immer mal kaputt gehen.

Grüße,

Mathias