Händler gibt EV ab - Strafbarer Betrug?

Hallo,

folgender Sachverhalt:

A kauft bei Online Händler B Ware und zahlt per Vorkasse. B liefert auch nach Fristsetzung nicht. A erklärt wirksam den Rücktritt und fordert Rückzahlung des Kaufpreises. B reagiert nicht. A erwirkt Mahn- und Vollstreckungsbescheid und beauftragt GV. GV schreibt, dass B in wenigen Tagen Termin zur Abgabe der EV hat. Es stellt sich heraus, dass B gerade mal 18 jahre alt ist und sich gewaltig übernommen hat.

Es liegt also nah, dass B bereits zum Zeitpunkt des Kaufvertrags mit A (3 Monate vor Termin zur Abgabe der EV) stark überschuldet war. Inwieweit läge hier Betrug vor, bzw. welche Indizien würden dafür sprechen?

Gruß

S.J.

Betrug würde voraussetzen, dass B wusste, dass er nicht liefern würde. Das kann selbst bei Überschuldung sehr fraglich sein, tatsächlich und erst recht, was die Beweisbarkeit angeht.

Levay

Hinzu kommt, dass B sich ja nicht zur Zahlung von Geld, sondern zur Lieferung einer Ware verpflichtet hatte. Für Betrug ist also nicht die Zahlungsfähigkeit entscheidend, sondern die Frage, ob B im Zeitpunkt der Bestellung überhaupt willens und in der Lage war, die bestellte Sache zu liefern.

Betrug würde voraussetzen, dass B wusste, dass er nicht
liefern würde. Das kann selbst bei Überschuldung sehr fraglich
sein, tatsächlich und erst recht, was die Beweisbarkeit
angeht.

Hallo,

okay. Hab ich verstanden. Was wäre aber, wenn B, obwohl er die Finger gehoben hat, seinen Onlineshop weiter betreibt?

Gruß

S.J.

Was wäre aber, wenn B, obwohl er die
Finger gehoben hat, seinen Onlineshop weiter betreibt?

Wie schon gesagt: Strafbarkeit setzt voraus, dass der Verkäufer wusste oder für möglich hielt, dass er nicht leisten würde. Wenn er dazu aber trotz eidesstattlicher Versicherung in der Lage wäre, wird das schon tatsächlich fraglich, jedenfalls aber kaum zu beweisen sein.

Levay