Händler gibt Rekla-Nr. vom Hersteller nicht raus

Hallo,
ich habe mir bei einem Online-Händler einen gebrauchtes Tablet-PC in einwandfreiem Zustand ersteigert. Nun macht das Gerät knackende Geräusche bei der Eingabe von Texten und in anderen Funktionen. Ich habe das Gerät deshalb reklamiert und bald darauf zurück erhalten mit dem Vermerk: Kein Fehler feststellbar! Daraufhin habe ich mich mit dem Händler in Verbindung gesetzt und es erneut eingeschickt. Nun habe ich es nach 6 Wochen wieder zurück bekommen mit dem Vermerk: Von Herstellerüberprüfung zurück, der Fehler konnte nicht festgestellt werden. Da der Fehler nicht nur von mir, sondern auch Freunden und Bekannten aufgefallen ist, habe ich mich per Mail mit dem Hersteller (mit Sitz in den Niederlanden) in Verbindung gesetzt und ihm eine Tonaufzeichnung von dem Fehler geschickt. Dieser hat mir versichert, dass es einen Fehler gibt. Ich solle ihm zur einsicht in die Reklamation die RMA-Nr. mitteilen unter der das Gerät bei ihnen reklamiert wurde. Der Online-Händler möchte mir jedoch aus Datenschutzgründen diese Reklamationsnummer nicht mitteilen.
Habe ich ein Anrecht auf Herausgabe der Reklamationsnummer des Herstellers?
Ich habe das Gefühl, dass das Gerät nie reklamiert wurde, da keine Dokumente, Etiketten oder andere Unterlagen der Retoure beilagen.
Gibt es noch eine andere Möglichkeit, wie ich meine Reklamation durchsetzten kann?

Ich glaube nicht dass Du ein Recht auf die Nummer hast, wohl aber auf ein funktionierendes Gerät,
versuche mit dem Händler eine Lösung bekommst, sonst musst Du erwägen die Sache juristisch zu lösen.
schönen Tag
mfG
Harry Helbig

Teile dies dem Hersteller mit, eventuell hat er eine andere Idee. Ansonsten würde ich auf die Herausgabe der RMA-Nr. bestehen und Notfals einen Anwalt einschalten.

lg

Hallo,

ich weiß leider nicht, ob der Händler zur Herausgabe der Nummer verpflichtet ist.

Da das Gerät jedoch nun zweimal reklamiert wurde, der Fehler weiterhin vorhanden ist, obwohl der Händler zweimal Möglichkeit zur Reparatur hatte, hast Du nun die Möglichkeit auf Wandlung des Kaufvertrages. D.h. Rückgabe des Gerätes und Geld zurück. Dann kauf Dir wo anders ein funktionierendes Gerät.

Vielleicht hilft Dir das ja weiter.

Viele Grüße

Alex

Hallo Melanie,
sorry, für mich zu speziell und für Dich zu wichtig. Würde Dir empfehlen einen Fachanwalt zu konsultieren…
Viel Glück/Andy

Kenne mich im Onlinehandel nicht so gut aus.Ich würde sagen, der Händler muß alles dafür tun,dass das Gerät wieder einwandfrei funktioniert.Kann er es selber nicht leisten, hat er auch die Nummer raus zugeben, wenn der Hersteller es verlangt.Letztendlich steht aber der Händler in der Garantieschuld.
Viel Erfolg und liebe Grüße !

Hallo!

Auf die Herausgabe der Nummer werden Sie vermutlich keinen Rechtsanspruch haben. Allerdings haben sie auf jeden Fall einen Anspruch auf ein einwandfrei funktionierendes Gerät. Diesbezüglich steht der Händler bei dem Sie das Gerät gekauft haben in der Verantwortung.
Ihnen wird also nichts anderes übrig bleiben als sich entweder mit diesem zu einigen (notfalls auch mit Anwalt) oder auf Ihre eigenen Kosten die Sache gleich mit dem Hersteller abzuklären. Letzteres wäre natürlich die schlechtere Alternative.
Grüße

sorry - kann ich nix zu sagen … ich wundere mich aber … Datenschutzgründe finde ich etwas komisch … Viele Glück!

Mein Rat,

geh zum Anwalt