Hallo,
ich arbeite in einer kleinen Firma und habe vor kurzem einen
Adapter auf Garantie eingeschickt. Vorher habe ich mit dem
Händler telefonisch alles abgesprochen.
meinst Du nun Garantie oder Gewährleistung? Das sind zwei paar Schuhe.
Als ich einen Monat später immer noch nichts bezüglich des
Adapters gehört habe, die Website auf einmal weg war und auch
telefonisch niemand mehr erreichbar war, wollte ich etwas
nachforschen und habe herausgefunden, dass die Firma seit 2006
insolvent ist. Den Adapter haben wir allerdings erst im August
2009 gekauft.
Ich vermute, dass der Insolvenzzeitpunkt deutlich später war, nämlich zwischen Reklamation und Nachfrage. Dazu passt auch das plötzliche Schließen des Internetauftritts
Meine Frage hierzu ist nun, ob die Firma nach Anmeldung der
Insolvenz noch weiterhin verkaufen darf, vor allem bei
Nach Anmeldung der Insolvenz schon, nicht aber nach Eröffnung des Verfahrens. Ist das Insolvenzverfahren bereits abgeschlossen, ist es juristisch nicht möglich mit diesem Unternehmen noch Verträge zu schließen. Mit Firmen, die nicht (mehr) existieren, kann man keine Verträge schließen. Also muss jemand anderes Vertragspartner sein.
Artikeln mit gesetzlicher Vorschrift von zwei Jahren
Gewährleistung. Wie kann ich meinen Anspruch geltend machen?
Ein Anspruch setzt voraus, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestand. Die Beweislast liegt beim Käufer. Insofern ist fraglich, ob, unabhängig von der Insolvenz, überhaupt ein Anspruch besteht.
Ansprechpartner ist in einem solchen Fall der Insolvenzverwalter.
Riesen Aufwand - Chancen gleich Null.
Gruß
S.J.