Händler hält Gewhrleistung nicht ein

Hallo und danke schon mal für eventuelle Hilfe,

ich arbeite in einer kleinen Firma und habe vor kurzem einen Adapter auf Garantie eingeschickt. Vorher habe ich mit dem Händler telefonisch alles abgesprochen.

Als ich einen Monat später immer noch nichts bezüglich des Adapters gehört habe, die Website auf einmal weg war und auch telefonisch niemand mehr erreichbar war, wollte ich etwas nachforschen und habe herausgefunden, dass die Firma seit 2006 insolvent ist. Den Adapter haben wir allerdings erst im August 2009 gekauft.

Meine Frage hierzu ist nun, ob die Firma nach Anmeldung der Insolvenz noch weiterhin verkaufen darf, vor allem bei Artikeln mit gesetzlicher Vorschrift von zwei Jahren Gewährleistung. Wie kann ich meinen Anspruch geltend machen?

Vielen Dank

Hallo,

ich arbeite in einer kleinen Firma und habe vor kurzem einen
Adapter auf Garantie eingeschickt. Vorher habe ich mit dem
Händler telefonisch alles abgesprochen.

meinst Du nun Garantie oder Gewährleistung? Das sind zwei paar Schuhe.

Als ich einen Monat später immer noch nichts bezüglich des
Adapters gehört habe, die Website auf einmal weg war und auch
telefonisch niemand mehr erreichbar war, wollte ich etwas
nachforschen und habe herausgefunden, dass die Firma seit 2006
insolvent ist. Den Adapter haben wir allerdings erst im August
2009 gekauft.

Ich vermute, dass der Insolvenzzeitpunkt deutlich später war, nämlich zwischen Reklamation und Nachfrage. Dazu passt auch das plötzliche Schließen des Internetauftritts

Meine Frage hierzu ist nun, ob die Firma nach Anmeldung der
Insolvenz noch weiterhin verkaufen darf, vor allem bei

Nach Anmeldung der Insolvenz schon, nicht aber nach Eröffnung des Verfahrens. Ist das Insolvenzverfahren bereits abgeschlossen, ist es juristisch nicht möglich mit diesem Unternehmen noch Verträge zu schließen. Mit Firmen, die nicht (mehr) existieren, kann man keine Verträge schließen. Also muss jemand anderes Vertragspartner sein.

Artikeln mit gesetzlicher Vorschrift von zwei Jahren
Gewährleistung. Wie kann ich meinen Anspruch geltend machen?

Ein Anspruch setzt voraus, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestand. Die Beweislast liegt beim Käufer. Insofern ist fraglich, ob, unabhängig von der Insolvenz, überhaupt ein Anspruch besteht.

Ansprechpartner ist in einem solchen Fall der Insolvenzverwalter.

Riesen Aufwand - Chancen gleich Null.

Gruß

S.J.

Meine Frage hierzu ist nun, ob die Firma nach Anmeldung der
Insolvenz noch weiterhin verkaufen darf, vor allem bei
Artikeln mit gesetzlicher Vorschrift von zwei Jahren
Gewährleistung. Wie kann ich meinen Anspruch geltend machen?

es hängt davon ab, wann die insolvenz eröffnet -nicht beantragt- wurde. meistens kann eine firma nach eröffnung nicht mehr selbststaändig handeln. die zustimmung der insolvenzverwalters ist notwendig.

kannst du mir den namen der firma sagen und in welcher stadt deren sitz ist, dann würde ich mir den insolvenzbeschluss mal ansehen und dir bescheid geben. falls er dir bekannt ist, rufe den insolvenzverwalter an und mache dort deine forderung geltend.(www.insolvenzbekanntmachungen.de)

gruß
darli

Hallo und danke schon mal für eventuelle Hilfe,
Hallo Auch
ich arbeite in einer kleinen Firma und habe vor kurzem einen
Adapter auf Garantie eingeschickt. Vorher habe ich mit dem
Händler telefonisch alles abgesprochen.

Als ich einen Monat später immer noch nichts bezüglich des
Adapters gehört habe, die Website auf einmal weg war und auch
telefonisch niemand mehr erreichbar war, wollte ich etwas
nachforschen und habe herausgefunden, dass die Firma seit 2006
insolvent ist. Den Adapter haben wir allerdings erst im August
2009 gekauft.

Meine Frage hierzu ist nun, ob die Firma nach Anmeldung der
Insolvenz noch weiterhin verkaufen darf, vor allem bei
Artikeln mit gesetzlicher Vorschrift von zwei Jahren
Gewährleistung. Wie kann ich meinen Anspruch geltend machen?
Ganz genau weiß ich das auch nicht - allerdings habe ich jahrelang bei Quelle gearbeitet, als die Insolvenz eingeleitet wurde haben die auch weiter verkauft auch mit voller Garantieleistung. Allerdings haben die auch Absprachen mit anderern Firmen gehabt die im Gerwährleistungsfall eingesprungen sind.

Das wird hier warscheinlich nicht der Fall gewesen sein.
Ich würd mir mal Rat bei einem Anwalt holen - den werden Sie auch brauchen um Forderungen an die Firma bzw. an den Insolvenzverwalter zu stellen.

Vielen Dank

Bitte, bitte Hoffe etwas geholfen zu haben.
M. Martin

Hallo ,möglich,dass ein Insolvenzverwalter die Geschäfte weiter führt.„anders wäre es Betrug“
Beim Amtsgericht am Ort der Firma nachfragen ,die kennen den Verwalter und die Anschrift.
viel Glück
jörg

Hallo Hannah,

hmmm, kann ich ehrlich gesagt, nicht beantworten. Nach meinem Verständnis würde ich sagen, ja, der Händler ist noch in der Gewährleistungspflicht, wenn er nach Anmeldung der Inso weiter verkauft. Es muss ja einen Treuhänder in der Angelegenheit geben, den würde ich an deiner Stelle kontaktieren, der kann dir genau sagen, was Sache ist.

LG
Maren

Hallo, mit hunderprozentiger Sicherheit kann ich Deine Frage nicht beantworten, aber meines Wissen nach darf ein Händler in der Insolvenz durchaus weiter verkaufen, da eine Insolvenz ja kein Konkurs ist und dazu gedacht ist das Unternehmen zu retten. Also mit Einverständnis des Insolvenzverwalters ist das ok.
Konnte das Unternehmen dabei nicht gerettet werden, dann bleibt Dir hier wohl nur die Möglichkeit, Dich mit Deinem Garantieanspruch direkt an den Hersteller des Produktes zu wenden.

lg

Ansprüche gehen auf den Hersteller über, also ist der auch für die Garantie verantwortlich.

Gruß

leider kann ich da nicht weiterhelfen,

probiers mal bei
[email protected]

Hallo

dazu kann ich leider nichts sagen. Dies betrifft weniger das Gewährleistungsrecht als das Insolvenzgestz.

MfG

W.A.

Hallo Hannah,
vollständig kann ich die Anfrage leider nicht beantworten. Ja, die Firma darf weiter verkaufen. Bestes Beispiel ist Karstadt, da läuft der Geschäftsbetrieb ja auch weiter. Ich würde versuchen, den Insolvenzverwalter ausfindig zu machen und von dem Vorfall unterrichten. Vielleicht besteht die Chance den Adapter zurück zu bekommen, dann kann man sich zumindest noch an den Hersteller wenden. Im Zweifel hilft häufig auch eine Strafanzeige. In diesem Fall wegen des dringenden Tatverdachts des Betruges. Viel Glück
Candy**66

Hallo,

bei einer echten Insolvenz hast Du wohl leider Pech gehabt. Also ich wüsste nicht wie Du noch an deinen Adapter kommen könntest.

Gruß
Peter

danke für die ganzen Antworten :smile:
ich werds mal probieren aber der Aufwand allein lohnt sich schon fast nicht…

Nochmal vielen Dank

Hallo,
wenn der Firmeninhaber bereits ein Schuldenbereinigungsverfahren (Insolvenzverfahren) beantragt hat und dieses schon begonnen hat, darf er nun als Schuldner (Haftung entweder als privater Einzelunternehmer in vollem Umfang oder innerhalb einer Kapitalgesellschaft nur mit der Geschäftseinlage)sich nichts zu Schulden kommen lassen, sonst kann ihm das Bereinigungsverfahren versagt werden, d.h. seine Schulden werden ihm nicht erlassen.
Ich vermute der Firmeninhaber wollte vielleicht nur höflich sein am Telefon, wusste aber jedoch schon zu diesem Zeitpunkt, dass ihm das Wasser bis zum Hals steht.
Natürlich bleibt zu prüfen, ob nicht vielleicht die Firma nach dem Insolvenzantrag unter einem neuen Inhaber weiter bertrieben wurde.
Ich würde Ihn kontaktieren, ihm eine Frist zur Herausgabe des Adapters setzen, und ihn anwarnen, rechtliche Schritte zur Versagung seiner Restschuldbefreiung einzuleiten!
Evtl.auch übers Gericht den Insolvenzverwalter ermitteln und ihn informieren, dass der Schuldner während der Schuldenbereinigungsperiode nicht wohlverhaltend war.
Evtl. auch IHK (Industrie+Handelskammer) befragen/kontaktieren, die helfen Kammermitgliedern auch gerne weiter!

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Über ein Feedback freue ich mich jederzeit!

Gruss FürGerecht
Die Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar, sondern ist nur ein Erfahrungsaustausch und somit ohne Gewähr.


Hallo und danke schon mal für eventuelle Hilfe,

ich arbeite in einer kleinen Firma und habe vor kurzem einen
Adapter auf Garantie eingeschickt. Vorher habe ich mit dem
Händler telefonisch alles abgesprochen.

Als ich einen Monat später immer noch nichts bezüglich des
Adapters gehört habe, die Website auf einmal weg war und auch
telefonisch niemand mehr erreichbar war, wollte ich etwas
nachforschen und habe herausgefunden, dass die Firma seit 2006
insolvent ist. Den Adapter haben wir allerdings erst im August
2009 gekauft.

Meine Frage hierzu ist nun, ob die Firma nach Anmeldung der
Insolvenz noch weiterhin verkaufen darf, vor allem bei
Artikeln mit gesetzlicher Vorschrift von zwei Jahren
Gewährleistung. Wie kann ich meinen Anspruch geltend machen?

Vielen Dank

Dankeschön,
das ist auch ne idee, der Hersteller müsste ja dann rein theoretisch den Rest übernehmen… Solange ich das defekte Gerät wieder zurückbekomme.

da ist wohl nichts zu machen.
Wenn da auf freiwilliger Basis nichts passiert ist jeder Cent raus geschmissen.
Der hat nichts zu verlieren, Ihr Geld ist allerdings weg.
Ich weiss nicht ob man auf Herrausgabe bestehen kann, aber wenn er behauptet er hat keinen bekommen, ist eh verloren. Da müssten Sie allerdings einen Anwalt zu Rate ziehen.
Gruss
Agnes

Hallo,
fordern Sie die Firma schriftlich zur Einhaltung der gestezlichen Vorgaben unter Friststezung auf.

Kommt die Firma den Vorgaben nicht nach, so können Sie notfalls Anzeige bei der Polizei/Staatsanwaltschaft stellen und dann wird sich der Vorgang per Gericht klären lassen.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Mit freundlichen Grüssen

Hallo.
Sicherlich ist es bei bereits insolventen Händlern schwierig, meist sogar aussichtslos, Forderungen durchzusetzen.
Mit der bereits erwähnten Vorgehensweise kann dennoch Druck ausgeübt werden, um die gestellten Ansprüche evtl. doch noch durchsetzen zu können.
Sollte der Händler nach Verstreichung einer angemessenen Frist (ca. 10-15 Werktage) die Herausgabe des Adapters verweigern, könnte man evtl. den Insolvenzverwalter kontaktieren, und ihm den Sachverhalt mitteilen.
Bei einer Straftat (hier evtl. Betrug) kann dem Schuldner die Restschuldbefreiung versagt werden, so dass hier die Herausgabe des Adapters evtl. erzwungen werden kann.
Gruss FürGerecht


Dankeschön,
das ist auch ne idee, der Hersteller müsste ja dann rein
theoretisch den Rest übernehmen… Solange ich das defekte
Gerät wieder zurückbekomme.

hallo
sie darf verkaufen
aber das insolvenzverfahren aus 2006 müßte abgeschlossen sein, wahrscheins ist sie wieder in erneuter insolvenz: wenn der adapter vom wert her klin ist, wird der aufwand zur durchsetzung von gewährleistungsansprüchen höher sein mit dem Erfolg - außer spesen nix gewesen
gruß
michael