Händler nimmt Gebrauchtwagen nicht zurück

Es wurde im November 2006 ein Gebrauchtwagen von einem Händler zu einem Preis von 6.900,00 Euro gekauft. Ebenfalls eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen.
Nun ist nach einem halben Jahr ein größerer Schaden am KFZ aufgetreten, dessen Reparatursumme ca. 4.500,00 Euro wären. Das KFZ hat einen derzeitigen Wert von 3.000,00 Euro, ohne Reparatur.
Die Gebrauchtwagengarantie die abgeschlossen wurde, würde 50 % übernehmen, der Rest ist vom Eigentümer zu tragen.
Muss das gezahlt werden? Oder muss der Händler das KFZ zurücknehmen?
Rechtsschutzversicherung wäre vorhanden.
Der Händler würde das Auto zurücknehmen und 5.000,00 zurückzahlen unter der Bedingung, dass ein Neuwagen von dem Händler abgekauft wird.
Wie sieht hier die Rechtslage aus?

Muss er auch nicht
Hallo,

der Verkäufer haftet gesetzlich nur für die Mangelfreiheit bei Übergabe, nicht aber dafür, dass der Kaufgegenstand 2 Jahre „hält“. Der Käufer müsste also beweisen, dass der nun eingetretene Defekt auf einen Sachmangel zurück zu führen ist, der schon bei Übergabe vorhanden war oder im Keim anlag. In der Praxis ist so etwas schwer bis unmöglich.

Die Gebrauchtwagengarantie die abgeschlossen wurde, würde 50 %
übernehmen, der Rest ist vom Eigentümer zu tragen.
Muss das gezahlt werden? Oder muss der Händler das KFZ
zurücknehmen?

Zum Glück besteht ja offensichtlich eine Garantie, die wenigstens die Hälfte des Schadens übernimmt. Ein Anspruch auf Rücknahme durch den Händler sehe ich beim besten Willen nicht.

Rechtsschutzversicherung wäre vorhanden.

Das ermöglicht eine kostenlose Rechtsberatung beim Anwalt, die aber das gleiche Ergebnis bringen dürfte.

Der Händler würde das Auto zurücknehmen und 5.000,00
zurückzahlen unter der Bedingung, dass ein Neuwagen von dem
Händler abgekauft wird.

Das ist doch ein kulanter Vorschlag.

Wie sieht hier die Rechtslage aus?

Für den Käufer sehr schlecht. Für den Verkäufer sehr gut.

Gruß

S.J.

eine rechtsberatung kann ich hier nicht geben.
zusätzlich zu der garantie ( welche 12 monate läuft) gibt es da noch eine gewährleistungspflicht ( bei neuwagen 2-jahre und bei gebrauchtwagen 1-jahr).

bei mir hat das funktioniert - selbst nach anderthalb jahren hat der händler den pkw wieder kulant zurückgenommen und die gefahrenen 40-tausend kilometer hat er mit 1% pro tausend kilometer in abzug gebracht. ich war die schrottkiste los und habe mich für ein anderes fahrzeug bei dem händler entscheiden.

ob jetzt der vorschlag des händlers mit den € 5.000 ,00 so günstig ist, sollte man vorher von einem rechtskundigen prüfen lassen, denn da steht ja noch für die restlichen 50% der reparaturkosten die gewährleistung des händlers, wenn das jahr noch nicht um ist.
die gesetzliche gewährleistung kann im kaufvertrag erwähnt sein oder nicht, sie gilt immer (fast immer) !? ich weiss das nicht so genau.

viel erfolg

gruss

manfred

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

zusätzlich zu der garantie ( welche 12 monate läuft) gibt es
da noch eine gewährleistungspflicht ( bei neuwagen 2-jahre und
bei gebrauchtwagen 1-jahr).

Hallo,

1.) Woher nimmst Du die Kenntnis, dass die Garantie 12 Monate läuft?
2.) Die Gewährleistung verjährt grundsätzlich nach 24 Monaten. Sie kann auf ein Jahr verkürzt werden.
3.) Die Gewährleistung bezieht sich nur auf Mängel, die bei Übergabe/Kauf schon vorhanden waren. Sie bezieht sich nicht auf Mängel, die danach auftreten.

Gruß

S.J.

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