Händler oder nicht?

Hallo, folgendes Problem:

A ist Privatmann. Er kauft sich ca. alle 3 Monate einen anderen Gebrauchtwagen, der etwas unter dem Marktwert liegt. Nach Ablauf dieser 3 Monate verkauft A die Autos wieder weiter. Trotz eines weiteren Halters im Brief und der Kilometermehrleistung etc. macht A bei jedem Verkauf einen durchschnittlichen Gewinn nach Abzug der Kfz-Steuer und Versicherung von rund 500 Euro. Weitere Einkünfte besitzt A nicht.

  1. Wird A nun als Händler eingestuft? Muss er ein Gewerbe anmelden?
  2. Muss A seine Gewinne versteuern (wie z.B. bei Aktien)? Wie hoch ist der Freibetrag?

Gruß

Bist Du nun darauf aus geld zu machen oder nicht? Danach entscheidet sich ob Du Gewerbetreibender bist. Offensichtlich bist Du es, obwohl Du es anders darzustelle versuchst. Als Privatmann brauchst Du selbstverst. kein Gewerbe anzumelden. Wenn die gewinne jedoch mit absoluter regelmäßigkeit erzielt werden, sind sie leider zu verteuern (scheiß staat). Freibetrag steht dir nicht zu.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Als
Privatmann brauchst Du selbstverst. kein Gewerbe anzumelden.

???
Wenn jemand als Händler gewerbsmäßig tätig wird, muss er das
Gewerbe anmelden. Ob nun als natürliche Person („Privatmann“) oder in
irgendeiner Gesellschaftsform, neben- oder hauptberuflich ist völlig
egal.

Siehe auch hier: http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__14.html

Hi,

Bist Du nun darauf aus geld zu machen oder nicht?

Wie heißt es so schön:
Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird.

Das könnte man dem Fragenden schon unterstellen.

mfg Ulrich

Hallo,

A ist Privatmann. Er kauft sich ca. alle 3 Monate einen
anderen Gebrauchtwagen, der etwas unter dem Marktwert liegt.
Nach Ablauf dieser 3 Monate verkauft A die Autos wieder
weiter. Trotz eines weiteren Halters im Brief und der
Kilometermehrleistung etc. macht A bei jedem Verkauf einen
durchschnittlichen Gewinn nach Abzug der Kfz-Steuer und
Versicherung von rund 500 Euro. Weitere Einkünfte besitzt A
nicht.

  1. Wird A nun als Händler eingestuft? Muss er ein Gewerbe
    anmelden?
  2. Muss A seine Gewinne versteuern (wie z.B. bei Aktien)? Wie
    hoch ist der Freibetrag?

ich kenne einen Fall aus meiner Umgebung, bei der ein Bastler, der sich ein älteres Auto gekauft hat, dieses repariert / instandgesetzt hat / TÜV & AU und dann wieder verkauft hat, danach nächstes älteres Auto gekauft… So ca. 3 pro Jahr. Bei vierten oder fünften Auto stand als erstes das FA auf der Matte und hielt die Hand auf (für alle Autos bis dahin!).

Was noch weiter zu bedenken wäre:
Sobald das ganze gewerblich eingestuft wird steht man als Händler gegenüber Privatkäufern in der Haftung (Sachmängelhaftung auch auf Gebrauchtwaren!).

Grüße von
Tinchen

Kurze Rückfrage
Hi,

ich kenne einen Fall aus meiner Umgebung, bei der ein Bastler,
der sich ein älteres Auto gekauft hat, dieses repariert /
instandgesetzt hat / TÜV & AU und dann wieder verkauft hat,
danach nächstes älteres Auto gekauft… So ca. 3 pro Jahr. Bei
vierten oder fünften Auto stand als erstes das FA auf der
Matte und hielt die Hand auf (für alle Autos bis dahin!).

Wie hat das FA das herausgefunden? Über den Weg der klassischen Zeitungsannonce halte ich das für unwahrscheinlich.

Autkionshaus? Angeschwärzt?

fragende Grüße, Ulrich

Hi,

Wie hat das FA das herausgefunden? Über den Weg der
klassischen Zeitungsannonce halte ich das für
unwahrscheinlich.

Autkionshaus? Angeschwärzt?

Viiieeel einfacher. Er hat dem FA Hinweise darauf, dass er die Autos gekauft und wieder verkauft hat, unfreiwillig selbst geliefert.

Über die Kfz.-Steuer.

Wenn jemand innerhalb eines Jahres mehrere Autos an- und wieder abmeldet, ist das für das FA erstmal ein Hinweis darauf, dass derjenige möglicherweise diese Fahrzeuge ge- und wieder verkauft und dabei Gewinne erzielt hat („private Veräußerungserlöse“, früher „Spekulationsgewinne“). Und da fragen die einfach mal nach.

Das ist auch nichts neues, bereits 1974 ist das einem Nachbarn von mir passiert. Drei Autos in einem Jahr an- und abgemeldet, und schon bekam er die freundliche Aufforderung, mal die Gewinne aus dem Weiterverkauf der Fahrzeuge zu erklären.

Dabei ist jetzt mal der Übergang von privaten Veräußerungsgeschäften zum gewerblichen Handel ganz außen vor …

Grüße
Sebastian

Bingo! Danke! owt
.

Hallo Seth,

Wenn die gewinne jedoch mit absoluter regelmäßigkeit erzielt
werden, sind sie leider zu verteuern

das finde ich köstlich!

(scheiß staat).

Aber Straßen, Schulen und dergleichen soll es schon geben oder?

Freibetrag steht dir nicht zu.

Hm, ich hatte aus DM-Zeiten sowas wie „Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit bis 800 DM sind neben den Einkünften aus unselbstätiger Tätigkeit frei“ im Kopf. Ist das jetzt gestrichen?

Gruß, Karin

Wenn jemand innerhalb eines Jahres mehrere Autos an- und
wieder abmeldet, ist das für das FA erstmal ein Hinweis
darauf, dass derjenige möglicherweise diese Fahrzeuge ge- und
wieder verkauft und dabei Gewinne erzielt hat („private
Veräußerungserlöse“, früher „Spekulationsgewinne“). Und da
fragen die einfach mal nach.

Das mag schon sein, daher frage ich ja auch. Denn steuerpflichtig ist A erst bei einem Einkommen von ca. 8.200 Euro plus/minus, mehrwertsteuerpflichtig noch bei einer höheren Grenze. Bewegen sich also die Einnahmen deutlich darunter, so muss A doch auch nichts versteuern. Sehe ich das falsch?

Wo steht, ob A Händler ist?