Liebe/-r Experte/-in,
Ich möchte ein Gebrauchtwagen kaufen. Wie telefonisch vereinbart, wurde eine Anzahlung von 50 Euro bereits überwiesen.
Als ich den Verkäufer/Händler nach Gebrauchtwagengarantie fragte, teilte er mir folgendes: die 24Mon.-Garantie würde mir 1000 Euro zzgl. zum Kaufpreis kosten!
-Ist es ein Abschreckungsversuch, ist es überhaupt zulässig oder gibt da eine Grenze?
Ich würde mich sehr freuen, wenn die Anwälte drauf Antworten würden (Rechtslage)!
Mit freundlichen Grüßen
aus Chiemsee
Hallo
man muss zwischen Garantie und Gewährleistung unterscheiden.
Die Gewährleistung ist in der EU gesetzlich geregelt. Die Garantie ist eine Mehrleistung des Verkäufers die er geben kann, aber nicht muss. Garantien stehen im Kaufvertrag. Wenn der Verkäufer eine Firma ist, kann er das Gewährleistungsrecht nicht streitig machen - am besten mal Googeln.
Der Verkäufer kann für eine zusätzliche Garantie auf Gebrauchtwaren nach eigenem Ermessen einen Betrag verlangen. Aber wenn sie mit dem Betrag nicht klar kommen, dann suchen sie sich einen anderen Verkäufer.
Ich frage mich wozu sie 50EUR überwiesen haben? Der Verkäufer verkauft seine Waren an wen er will und nicht wer eine Anzahlung gemacht hat. Eine telefonische Vereinbarung lässt sich vor Gericht auch nie beweisen. Das was am Papier steht, oder das was Zeugen hören ist ein Beweismittel.
Tip: versuchen Sie die EUR 50,- zurück zu verlangen und suchen sie sich einen seriösen Verkäufer. Sollte der Verkäufer die Anzahlung die u.U. irrtümlich überwiesen wurden nicht zurück zu zahlen, suchen sie sich dringend eine Rechtschutz-Versicherung.
MfG
DI Klaus R. Tiefenbacher
Vielen Dank Sie haben es Recht.
Ich war leider in „not“ und bräuchte ein Wagen, den ich auch gekauft habe, es ist u.a. ein schöner Wagen mit umfassender Ausstattung, außer einige Probleme verbunden mit Art des Händlers.
Aktuell:
beim Kauf des PKW vom Händler (aus Köln), habe ich bei der Probefahrt gemerkt, dass die Felgen evtl. ausgewuchtet gehören!
Leider als ich nach Hause kam (Traunstein) und die Felgen auswuchten lassen wollte, wurde mir mitgeteilt das die 3 von 4 Felgen Hohenschlag haben eine Schrott wäre und nicht auswuchtbar sind. Habe keinen Vertrag bekommen nur eine Rechnung von 6000 euro (bezahlt 7000 euro) mit nur 6 monatigen Gewährleistung! Mein bekannter (Zeuge) war dabei. Es sind ungefähr 700km von mir zum Händler (Verkäufer).
Als ich ihn dies mitteilte, meinte er ich müßte diese vorbei bringen. Er hat dass recht eine Gelegenheit zu haben und wollte sich selbst überzeugen um überprüfen zu können. Habe ihm nur gesagt, laut gesetz §… ist es nicht zumutbar dem Käufer (Endverbraucher) sollche Strecken zurück zulegen!
Wir haben uns geeinigt bzw. „Aktueller Stand“ Habe eine Felge verschickt, er wollte die Kosten nicht übernehmen! Teilt auch seinen Namen bei mehrmaligen Anfragen seinen Namen nicht mit, (es sind 3 Personen/Partner).
Ich sehe es ein, dass wie es abgelaufen ist, meine Finger davon sein lassen sollte, aber leider zuspät. Habe den PKW unter zeitdruck und dringend benötigt.
Am liebsten würde den PKW durchchecken lassen, bis jetzt habe ich keinen vernüftige stelle gefunden, Dekra/TüV sind unfähig, da war ich schon.
Ich hoffe dass hier mir geholfen werden kann evtl. professionelle Rechtsberatung und Anwalt falls nötig.
Viele Grüße
Hallo
Sie schreiben, dass Ihnen beim Kauf des Kfz Fehler passiert sind. Aus diesen Fehlern sollten Sie für die Zukunft lernen.
Leider kann ich mich Ihrer Meinung nicht anschließen. Aus meiner Sicht sind die Techniker des TÜV sehr gut ausgebildet und sie verstehen grundsätzlich ihr Geschäft.
Wenn Sie meine Ratschläge so wie ich sie Ihnen im meinem ersten Antwortschreiben mitgeteilt habe nicht annehmen, dann ist ihnen leider nicht zu helfen und Sie sind in diesem Forum falsch.
Alles Gute für die Zukunft, und viel Glück
MfG
Tiefenbacher
Ja die Techniker vom TüV sind Gut ausgebildet, es geht auch nicht um deren Qualifikationen.
>> Weichen zwar vom Thema ab, aber Gut