muss man ein solches Versäumnis generell melden? Gibt es dazu eine rechtliche Verpflichtung?
vielen Dank für die Antworten
Andy
muss man ein solches Versäumnis generell melden? Gibt es dazu eine rechtliche Verpflichtung?
vielen Dank für die Antworten
Andy
muss man ein solches Versäumnis generell melden? Gibt es dazu
eine rechtliche Verpflichtung?
Nein.
Nun ja,
beim Einkauf bei einem Händler geht man ja einen Kaufvertrag ein. Im Kaufvertrag steht meist, dass die Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers bleibt.
Man gibt zwar die Kreditkarte ab um zu bezahlen aber wenn der Verkäufer diese nun nicht belastet hat der Käufer zwar seine Pflicht erfüllt (gedecktes funktionierendes Bezahlsystem zur Verfügung gestellt) hat aber immer noch nicht bezahlt.
Meiner Meinung nach befindet sich der Kaufvertrag in so einem Szenario noch in der Schwebe und somit ist der Eigentümer immer noch der Verkäufer.
Wenn also irgendwann Post kommt mit der Aufforderung nachträglich zu bezahlen(Kreditkartendaten könnten ja noch gespeichert sein) müsste man nachträglich noch bezahlen.
Meiner Meinung nach befindet sich der Kaufvertrag in so einem
Szenario noch in der Schwebe und somit ist der Eigentümer
immer noch der Verkäufer.
damit verstößt du gegen das trennungsprinzip.
Meiner Meinung nach befindet sich der Kaufvertrag in so einem
Szenario noch in der Schwebe und somit ist der Eigentümer
immer noch der Verkäufer.
Das ist falsch.
Wenn also irgendwann Post kommt mit der Aufforderung
nachträglich zu bezahlen(Kreditkartendaten könnten ja noch
gespeichert sein) müsste man nachträglich noch bezahlen.
Das ist richtig, aber nicht die Antwort auf die gestellte Frage. Sie lautete, ob man den Verkäufer auf dessen Versäumnis hinweisen muss, und darauf lautet die Antwort: nein.