Händler verweigert Widerruf

Hallo!
X hat über Ebay ein Netbook-Handyvertrag-Bundle gekauft, Widerrufsrecht war groß ausgeschrieben (14 Tage etc.). Innerhalb der Frist möchte X (X hat bisher nur eine der beiden SIM-Karten erhalten und diese auch noch nicht benutzt) beim Händler den Vertrag widerrufen.

Der Händler weigert sich und erklärt, die Verträge seinen schon bei den Mobilfunkanbietern und man könne höchstens eine Gtuschrift über die entstehenden Kosten leisten. X möchte aber den Vertrag gänzlich widerrufen und nicht einfach eine Gutschrift bekommen. Widerruf per Einschreiben wurde beim Händler eingereicht, er bleibt hartnäckig. Mobilfunkanbieter A möchte die Sache prüfen (meldet sich aber ewig nicht), Mobilfunkanbieter B verweist auf den Hädler („Bitte wenden Sie sich an den Hänlder, wir können nichts für Sie tun.“).

Was kann X noch machen, um zu seinem Recht zu kommen? Es besteht doch ein Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages?

DP: Allgemeine Rechtsfragen owT.

Hallo Miezekatze,

generell gilt beim Fernabsatz und Ratenkauf ein Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen. Konkret heißt es in Deinem Beispiel, dass der Händler auf eBay den kompletten Auftrag stornieren MUSS. Das ist die Rechtslage in Deutschland, da kann er nicht mit einer Gutschrift kommen, sondern muß den Auftrag zurück abwickeln.
Ich würde dem Händler eine Frist setzen und mich ggf. auch an den Verbraucherschutz wenden, wenn der Händler nicht reagiert.

Liebe Grüße vom Eisbär

Ganz genau so habe ich auch argumentiert, aber er beharrt auf seinem Standpunkt. Ich habe bereits den Verbraucherschutz informiert, aber dort scheinen die Mühlen auch laaaaangsaaam zu mahlen, zumindest habe ich noch keine Antwort erhalten. Auch Ebay äußert sich nicht zum Vorfall. Immerhin wurden meiner Meinung nach auch Angebotsregeln missachtet, indem ein Widerrufsrecht vorgespiegelt, letztlich aber nicht eingehalten wird.

Ich weiß, dass ich im Recht bin, aber ich habe irgendwie keine Handhabe. Obwohl ich mit rechtlichen Mitteln gedroht habe, wollte ich den Gang zum Anwalt aus finanziellen und zeitlichen Gründen (stecke auch noch mitten in der Prüfungszeit und habe eigentlich besseres zu tun…) vermeiden.

Nur was soll soll ich machen, wenn der Händler einfach nicht mehr reagiert bzw. nicht in meinem Sinn handelt? An wen kann ich mich wenden? Vermutlich ja nur an einen Anwalt…Wie nervig!

Was meinst du, sollte ich als Konsequenz der Fristverstreichung schreiben? Einschaltung eines Anwalts?

Danke und liebe Grüße!