Mal angenommen in einem Pc ist die Grafikkarte kapput.
Diese wird eingeschickt und als Garantiefall abgewickelt.
In der selben Zeit leiht man sich ein Motherboard bei dem selben Händler aus,weil man denkt daß das eigene Board eine Macke hat.
Eingebaut,geprüft,nix ist passiert,das ganze wird wieder eingepackt und zurück gegeben.
Der Händler schaut kurz darüber,nimmt das an und sagt Okay.
Nun nach 7 Wochen ruft der Händler an,und sagt das Board was man sich geliehen hätte,sei defekt,und man solle es bezahlen. Obwohl er Anfang nicht so genau kontrolliert hat offenbar,und inzwichen in den 7 wochen alles hätte passieren können mit dem Board da es bei dem Händler ja rumliegt.
Nun sagt derjenige,das teil war nicht kapput.
Nun kommt die Grafikkarte nach 8 Wochen von der Reperatur zurück und der Händler sagt er würde diese behalten,bis das defekte Motherboard bezahlt werden würde,weil er Pfandrecht auf die Grafikkarte nun hätte.
Es zählt gesetzlich der Zustand des Gutes bei Übernahme!
Er, als Fachmann, hätte sich vom ordnungsgemäßen Zustand in Kenntnis setzen müssen.
Schließlich ist es ja auch icht möglich, nach Verlassen eines Supermarktes wieder rein zu gehen und zu behaupten das Wechselgeld hätte nicht gestimmt…
Selbst wenn der Artikel bei Rücknahme durch einen Fachmann nicht in Ordnung gewesen wäre, so wäre durch seine Annahme als „Alles in Ordnung“ die Entgegennahme eines NICHT DEFEKTEN Gutes bestätigt!
aha, bei einem Leihvertrag hat also der gewerbliche Verleiher eine Prüfungspflicht bei Rückgabe. Wo steht das? Kann das sein, dass du da was verwechselst mit Kaufverträgen zwischen Kaufleuten???
Leiht man sich ein Auto, so wird doch dies ebenfalls als „ordentlich“ zurückgegeben!
Spätere Beanstandungen sind ebenfalls unwirksam!
Ob geliehen oder gekauft, die Beurteilung bei Übernahme ist entscheidend!
Alles andere wäre doch auch Quatsch…
Würde mir als Verleiher irgendetwas kaputt gehen, so würde ich doch immer den letzten Ausleiher in Regreß nehmen…
es geht aber nicht darum, was Dein Bauchgefühl sagt, sondern darum, wie die Rechtslage ist. Und da Du dazu offensichtlich nichts beizutragen hast, solltest Du Dir in einem Expertenforum für Rechtsfragen derartige Antworten verkneifen.