Händler will Porto für defekten Artikel nicht tragen. Was tun?

Hallo,
ein noch innerhalb der zwei Jahren Gewährleistung defektes Netzteil für einen Receiver soll zurückgesendet zur Reparatur werden. Wer muss die Portokosten zahlen?
Es gilt doch:
§439 BGB (2)
Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

oder?

Was tun wenn der Verkäufer auf ein Anwaltsschreiben besteht?
Man will ja deswegen nicht zu einem Rechtsanwalt, vor allem weil das die Kosten für das Porto weitübersteigen.

ABER: DAS WILL DER VERKÄUFER DOCH NUR!!

Einschüchtern, damit der Kunde einfach bezahlt.

Hallo!

Es geht „nur“ ums Porto ? Nicht um die Gewährleistung generell ?

Denn bekanntlich geht es spätestens nach den ersten 6 Monaten nicht ohne Probleme.

Wenn Gewährleistung greift, dann muss auch das Porto, ggf. sogar die Verpackung(besondere Transportverpackung ) übernommen werden.

Man kann ja erst einmal Porto auslegen, Ware einsenden zur Reparatur oder zum Tausch, wenn das dann kostenfrei klappte, kann man ja das Porto später einfordern.

Einen Anwalt braucht man dazu aber nicht.

mfG
duck313

Hallo!

Was tun wenn der Verkäufer auf ein Anwaltsschreiben besteht?

Dann bittet man einen Anwalt, ein solches anzufertigen.

Man will ja deswegen nicht zu einem Rechtsanwalt,

Muss man ja nicht. E-Mail reicht.

vor allem
weil das die Kosten für das Porto weitübersteigen.

Das stimmt in diesem Fall sogar.

ABER: DAS WILL DER VERKÄUFER DOCH NUR!!

Und weil er es will, deswegen muss er es auch bezahlen.